Arbeitsrecht Flashcards
Unmittelbare Diskriminierung (§ 3 I AGG)
Die bevorzugte und benachteiligte Gruppe ist homogen (Frauen, Muslime, etc.)
Mittelbare Diskriminierung (§ 3 II AGG)
Kriterium selbst ist nicht merkmalsbezogen, die benachteiligte Gruppe heterogen, aber es wird ganz überwiegend eine Gruppe eines bestimmten Merkmals diskriminiert
Sic non-Streitigkeit (Arbeitsprozessrecht)
Streitigkeit, in der ausschließlich eine arbeitsrechtliche Norm Streitgegenstand ist; die Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft erfolgt dann in der Begründetheit und muss daher nicht unbedingt in der Zulässigkeit geprüft werden
Aut-aut-Fall (Arbeitsprozessrecht)
Der Anspruch kann sich auch genauso aus bürgerlich-rechtlichen AGL ergeben und es würde nicht unbedingt eine Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft in der Begründetheit erfolgen
Et-Et-Fall (Arbeitsprozessrecht)
Der Anspruch ergibt sich sowohl aus arbeitsrechtlichen als auch aus anderen Normen; auch hier muss eine Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft in der Zulässigkeit erfolgen
Betrieb oder Betriebsteil
Der Betrieb verfolgt mit Arbeitskräften und Betriebsmitteln arbeitstechnische Zwecke
Zweistufige Verfallklausel
Der Anspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist beim Arbeitnehmer geltend gemacht werden (1. Stufe) und nach Ablehnung innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden (2. Stufe)
Unzulässige Frage
Der Arbeitgeber hat kein berechtigtes Interesse an der Klärung dieser Frage
Berechtigtes Interesse (unzulässige Frage)
Besteht, wenn für den Arbeitgeber ein Bezug zu seinem Betrieb besteht
Doppelte Unzumutbarkeit (außerordentliche Kündigung)
Es ist unzumutbar, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, und unzumutbar, diesen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen
Schleppnetzantrag (Arbeitsprozessrecht)
Allgemeine Feststellungsklage mit dem Antrag, dass festgestellt wird, dass auch weitere Kündigungen das Arbeitsverhältnis bis zum Verhandlungsende nicht beenden
Punktuelle Klage
Die Klage bezieht sich in ihrem Antrag nur auf z.B. Eine einzige Kündigung, nicht aber zukünftige Kündigungen
Verdachtskündigung
Es besteht der Verdacht einer Straftat; Voraussetzungen: Vertrauensverlust, Sachverhaltsaufklärung (Anhörung), hinreichend konkrete Verdachtsmomente bestehen
Tatkündigung
Kündigung, weil eine Straftat im Betrieb begangen wurde
Arbeitsrecht
Schutzrecht der Arbeitnehmer
Arbeitsverhältnis
Gesamtheit der durch einen Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Arbeitnehmer
Derjenige, der aufgrund privatrechtlichen Vertrages für einen anderen gegen Entgelt unselbstständige Dienste leistet
Persönliche Abhängigkeit, § 611a
Aufgrund einer Gesamtschau der Indizien ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer in seiner Person vom Arbeitgeber abhängig ist; dies ist insbesondere der Fall bei Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb als fremden Organisationsbereich und das Zurverfügungstellen der gesamten Arbeitskraft
Arbeitgeber
Jede natürliche bzw. Juristische Person sowie jede Personenhandelsgesellschaft, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt
Angestellter
Derjenige, der eine kaufmännische, büromäßige oder sonst vorwiegend geistige Arbeit leistet
Arbeiter
Derjenige, der eine überwiegend körperliche Arbeit verrichtet
Tarifvertrag
Vertrag zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft zur Regelung von Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Inhaltsnormen (TV)
Regeln Vertragsinhalt
Abschlussnormen (TV)
Formvorschriften, Abschlussgebote oder Abschlussverbote
Beendigungsnormen
Fragen der Befristung oder Kündigung
Betriebsnormen (TV)
Regeln betriebliche Ordnung und Betriebsgestaltung
Betriebsverfassungsrechtliche Normen (TV)
Normen über die Betriebsverfassung
Betriebsvereinbarung
Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat über Angelegenheiten, die zum Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören
Tarifüblichkeit, § 77 III BetrVG
Regelung war Gegenstand mehrerer hintereinander abgeschlossener TV oder eines über längere Zeit abgeschlossenen TV u die Parteien haben nicht zu erkennen gegeben, dass sie eine bestimmte Frage nicht mehr regeln wollen
Behinderung iSv § 1 AGG
Jeder, dessen Teilhabe am Berufsleben über einen längeren Zeitraum eingeschränkt ist
Urlaub
Bezahlte Freizeit, die zur Erholung bestimmt ist
Betriebsstörung
Gründe der Störung liegen in der betrieblichen Sphäre
Wirtschaftsrisiko
Die Arbeit ist an sich technisch möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll
Abmahnung
Soll dem Arbeitnehmer den Vertragsverstoß vor Augen führen und ihm gleichzeitig aufzeigen, dass er im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat
Entbehrlichkeit der Abmahnung
Unter Berücksichtigung der Schwere der Vertragsverletzung kann eine Wiederherstellung des Vertrauens nicht erwartet werden
Betriebliche Gründe
Außerbetriebliche oder innerbetriebliche Faktoren haben den Wegfall eines oder mehrerer Arbeitsplätze zur Folge und es besteht keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb desselben Unternehmens
Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit
Nach h.M. Nur gleichwertige oder schlechtere Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt der Kündigung frei sind oder bis zum Ablauf der Frist frei werden; auf besseren Arbeitsplatz kein Anspruch
Vergleichbare Arbeitnehmer
Solche, die aufgrund ihrer Tätigkeit und Ausbildung eine womöglich andersartige aber gleichwertige Tätigkeit ausführen; der Vergleichbarkeit steht das Erfordernis einer Einarbeitungszeit nicht entgegen
Änderungskündigung
Kündigung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, wenn sie wirksam ist, aber gleichzeitig die Fortsetzung unter anderen Bedingungen anbietet
Fehlende Mitwirkung des Arbeitnehmers, § 90 II a SGB IX
Anerkennungsantrag nicht mindestens 3 Wochen vor Kündigung gestellt nach h.M.
Koalition
Freiwilliger Zusammenschluss von ArbN oder ArbG, der auf gewisse Dauer angelegt ist mit korporativer und demokratischer Organisation, unabhängig vom sozialen Gegenspieler und sonstigen Gruppen mit dem Zweck der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen
Verbandstarifvertrag
Verträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften
Firmentarifvertrag
Verträge zwischen Gewerkschaft und einzelnem Arbeitgeber
Streik
Vorübergehende, planmäßige und gemeinsame Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung eines bestimmten Ziels
Abwehraussperrung
Reaktion des Arbeitgebers auf einen Streik
Angriffsaussperrung
Eröffnung des Arbeitskampfes durch Arbeitgeber
Verbandstarifvertrag
Verträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften
Firmentarifvertrag
Verträge zwischen Gewerkschaft und einzelnem Arbeitgeber
Streik
Vorübergehende, planmäßige und gemeinsame Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung eines bestimmten Ziels
Abwehraussperrung
Reaktion des Arbeitgebers auf einen Streik
Angriffsaussperrung
Eröffnung des Arbeitskampfes durch Arbeitgeber