Arbeitsrecht Flashcards

1
Q

Unmittelbare Diskriminierung (§ 3 I AGG)

A

Die bevorzugte und benachteiligte Gruppe ist homogen (Frauen, Muslime, etc.)

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2
Q

Mittelbare Diskriminierung (§ 3 II AGG)

A

Kriterium selbst ist nicht merkmalsbezogen, die benachteiligte Gruppe heterogen, aber es wird ganz überwiegend eine Gruppe eines bestimmten Merkmals diskriminiert

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3
Q

Sic non-Streitigkeit (Arbeitsprozessrecht)

A

Streitigkeit, in der ausschließlich eine arbeitsrechtliche Norm Streitgegenstand ist; die Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft erfolgt dann in der Begründetheit und muss daher nicht unbedingt in der Zulässigkeit geprüft werden

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4
Q

Aut-aut-Fall (Arbeitsprozessrecht)

A

Der Anspruch kann sich auch genauso aus bürgerlich-rechtlichen AGL ergeben und es würde nicht unbedingt eine Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft in der Begründetheit erfolgen

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5
Q

Et-Et-Fall (Arbeitsprozessrecht)

A

Der Anspruch ergibt sich sowohl aus arbeitsrechtlichen als auch aus anderen Normen; auch hier muss eine Prüfung der Arbeitnehmereigenschaft in der Zulässigkeit erfolgen

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6
Q

Betrieb oder Betriebsteil

A

Der Betrieb verfolgt mit Arbeitskräften und Betriebsmitteln arbeitstechnische Zwecke

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7
Q

Zweistufige Verfallklausel

A

Der Anspruch muss innerhalb einer bestimmten Frist beim Arbeitnehmer geltend gemacht werden (1. Stufe) und nach Ablehnung innerhalb einer bestimmten Frist gerichtlich geltend gemacht werden (2. Stufe)

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8
Q

Unzulässige Frage

A

Der Arbeitgeber hat kein berechtigtes Interesse an der Klärung dieser Frage

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9
Q

Berechtigtes Interesse (unzulässige Frage)

A

Besteht, wenn für den Arbeitgeber ein Bezug zu seinem Betrieb besteht

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10
Q

Doppelte Unzumutbarkeit (außerordentliche Kündigung)

A

Es ist unzumutbar, den Arbeitnehmer weiter zu beschäftigen, und unzumutbar, diesen bis zum Ablauf der Kündigungsfrist weiterzubeschäftigen

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11
Q

Schleppnetzantrag (Arbeitsprozessrecht)

A

Allgemeine Feststellungsklage mit dem Antrag, dass festgestellt wird, dass auch weitere Kündigungen das Arbeitsverhältnis bis zum Verhandlungsende nicht beenden

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12
Q

Punktuelle Klage

A

Die Klage bezieht sich in ihrem Antrag nur auf z.B. Eine einzige Kündigung, nicht aber zukünftige Kündigungen

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13
Q

Verdachtskündigung

A

Es besteht der Verdacht einer Straftat; Voraussetzungen: Vertrauensverlust, Sachverhaltsaufklärung (Anhörung), hinreichend konkrete Verdachtsmomente bestehen

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14
Q

Tatkündigung

A

Kündigung, weil eine Straftat im Betrieb begangen wurde

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15
Q

Arbeitsrecht

A

Schutzrecht der Arbeitnehmer

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16
Q

Arbeitsverhältnis

A

Gesamtheit der durch einen Arbeitsvertrag begründeten Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber

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17
Q

Arbeitnehmer

A

Derjenige, der aufgrund privatrechtlichen Vertrages für einen anderen gegen Entgelt unselbstständige Dienste leistet

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18
Q

Persönliche Abhängigkeit, § 611a

A

Aufgrund einer Gesamtschau der Indizien ist davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer in seiner Person vom Arbeitgeber abhängig ist; dies ist insbesondere der Fall bei Weisungsgebundenheit, Eingliederung in den Betrieb als fremden Organisationsbereich und das Zurverfügungstellen der gesamten Arbeitskraft

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19
Q

Arbeitgeber

A

Jede natürliche bzw. Juristische Person sowie jede Personenhandelsgesellschaft, die mindestens einen Arbeitnehmer beschäftigt

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20
Q

Angestellter

A

Derjenige, der eine kaufmännische, büromäßige oder sonst vorwiegend geistige Arbeit leistet

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21
Q

Arbeiter

A

Derjenige, der eine überwiegend körperliche Arbeit verrichtet

22
Q

Tarifvertrag

A

Vertrag zwischen Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband und einer Gewerkschaft zur Regelung von Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen

23
Q

Inhaltsnormen (TV)

A

Regeln Vertragsinhalt

24
Q

Abschlussnormen (TV)

A

Formvorschriften, Abschlussgebote oder Abschlussverbote

25
Q

Beendigungsnormen

A

Fragen der Befristung oder Kündigung

26
Q

Betriebsnormen (TV)

A

Regeln betriebliche Ordnung und Betriebsgestaltung

27
Q

Betriebsverfassungsrechtliche Normen (TV)

A

Normen über die Betriebsverfassung

28
Q

Betriebsvereinbarung

A

Schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und dem Betriebsrat über Angelegenheiten, die zum Aufgabenbereich des Betriebsrats gehören

29
Q

Tarifüblichkeit, § 77 III BetrVG

A

Regelung war Gegenstand mehrerer hintereinander abgeschlossener TV oder eines über längere Zeit abgeschlossenen TV u die Parteien haben nicht zu erkennen gegeben, dass sie eine bestimmte Frage nicht mehr regeln wollen

30
Q

Behinderung iSv § 1 AGG

A

Jeder, dessen Teilhabe am Berufsleben über einen längeren Zeitraum eingeschränkt ist

31
Q

Urlaub

A

Bezahlte Freizeit, die zur Erholung bestimmt ist

32
Q

Betriebsstörung

A

Gründe der Störung liegen in der betrieblichen Sphäre

33
Q

Wirtschaftsrisiko

A

Die Arbeit ist an sich technisch möglich, aber wirtschaftlich nicht sinnvoll

34
Q

Abmahnung

A

Soll dem Arbeitnehmer den Vertragsverstoß vor Augen führen und ihm gleichzeitig aufzeigen, dass er im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat

35
Q

Entbehrlichkeit der Abmahnung

A

Unter Berücksichtigung der Schwere der Vertragsverletzung kann eine Wiederherstellung des Vertrauens nicht erwartet werden

36
Q

Betriebliche Gründe

A

Außerbetriebliche oder innerbetriebliche Faktoren haben den Wegfall eines oder mehrerer Arbeitsplätze zur Folge und es besteht keine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit in demselben Betrieb oder einem anderen Betrieb desselben Unternehmens

37
Q

Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit

A

Nach h.M. Nur gleichwertige oder schlechtere Arbeitsplätze, die zum Zeitpunkt der Kündigung frei sind oder bis zum Ablauf der Frist frei werden; auf besseren Arbeitsplatz kein Anspruch

38
Q

Vergleichbare Arbeitnehmer

A

Solche, die aufgrund ihrer Tätigkeit und Ausbildung eine womöglich andersartige aber gleichwertige Tätigkeit ausführen; der Vergleichbarkeit steht das Erfordernis einer Einarbeitungszeit nicht entgegen

39
Q

Änderungskündigung

A

Kündigung, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses bewirkt, wenn sie wirksam ist, aber gleichzeitig die Fortsetzung unter anderen Bedingungen anbietet

40
Q

Fehlende Mitwirkung des Arbeitnehmers, § 90 II a SGB IX

A

Anerkennungsantrag nicht mindestens 3 Wochen vor Kündigung gestellt nach h.M.

41
Q

Koalition

A

Freiwilliger Zusammenschluss von ArbN oder ArbG, der auf gewisse Dauer angelegt ist mit korporativer und demokratischer Organisation, unabhängig vom sozialen Gegenspieler und sonstigen Gruppen mit dem Zweck der Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen

42
Q

Verbandstarifvertrag

A

Verträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften

43
Q

Firmentarifvertrag

A

Verträge zwischen Gewerkschaft und einzelnem Arbeitgeber

44
Q

Streik

A

Vorübergehende, planmäßige und gemeinsame Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung eines bestimmten Ziels

45
Q

Abwehraussperrung

A

Reaktion des Arbeitgebers auf einen Streik

46
Q

Angriffsaussperrung

A

Eröffnung des Arbeitskampfes durch Arbeitgeber

47
Q

Verbandstarifvertrag

A

Verträge zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften

48
Q

Firmentarifvertrag

A

Verträge zwischen Gewerkschaft und einzelnem Arbeitgeber

49
Q

Streik

A

Vorübergehende, planmäßige und gemeinsame Arbeitsniederlegung durch eine größere Anzahl von Arbeitnehmern zur Erreichung eines bestimmten Ziels

50
Q

Abwehraussperrung

A

Reaktion des Arbeitgebers auf einen Streik

51
Q

Angriffsaussperrung

A

Eröffnung des Arbeitskampfes durch Arbeitgeber