Familienrecht Flashcards
Verlöbnis, § 1297 I
Versprechen künftiger Eheschließung
Persönliche Angelegenheit, § 1306a IV
Jedenfalls alle Familiensachen
Bedürftigkeit, § 1360a
Nicht gegeben, wenn der Ehepartner über Vermögen verfügt, das er für den Rechtsstreit einsetzen kann
Billigkeit, § 1360a
Nicht gegeben, wenn die Erfolgsaussicht fehlt oder sie mutwillig ist
Vermögen im Ganzen, § 1365
Auch ein einzelner Gegenstand kann hierunter fallen, wenn dieser das ganze oder nahezu das ganze Vermögen umfasst
Haushaltsgegenstand, § 1369
Alle Sachen, die dem ehelichen Haushalt einschließlich Unterhaltung dienen
Ehebedingte Zuwendung
Vermögensübertragung in der Vorstellung, dass die eheliche Gemeinschaft bestand hat, zur Absicherung und Ausgestaltung der ehelichen Gemeinschaft