Gesellschaftsrecht Flashcards
Grundsatz der Selbstorganschaft
Personengesellschaften müssen allein durch ihre Gesellschafter, ohne Mitwirkung Dritter, handlungsfähig sein
Unechtes Säumnisurteil
Urteil, das nicht auf Grund der Säumnis ergeht, weil die Anwesenheit und das Vorbringen nichts am Ausgang des Rechtsstreits geändert hätte, weil z.B. Die Klage nicht schlüssig war oder nicht zulässig
Innen-GbR
Eine GbR, die im Rechtsverkehr nicht als solche auftreten will/soll
Außen-GbR
GbR, die auch im Rechtsverkehr auftritt
Actio pro socio
Klage eines Gesellschafters gegen Mitgesellschafter auf Leistung der Sozialbeiträge
Handelnder, § 11 GmbHG
= Geschäftsführer, nicht Gesellschafter
Gewöhnliche Geschäfte
Geschäfte, die nach Art, Inhalt und Zweck im Hinblick auf ihre Bedeutung und Risiken den aktuellen gewöhnlichen Rahmen der konkreten Gesellschaft nicht überschreiten, also keinen Ausnahmecharakter haben