Versicherungsmissbrauch §265 Flashcards
Tatobjekt
Ein Tatobjekt ist eine gegen Untergang, Beschädigung, Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, Verlust oder Diebstahl versicherte Sache.
Beschädigung
Beschädigen ist jede, nicht ganz unerhebliche Substanzverletzung.
Zerstören
Ist eine so weitgehende Beschädigung der Sache, dass ihre Gebrauchsfähigkeit aufgehoben wird.
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit
Beeinträchtigung der Brauchbarkeit ist eine nicht unwesentliche Minderung der Funktionsfähigkeit der Sache, die auch ohne Substanzverletzung denkbar ist.
Beiseiteschaffen
Ein Beiseiteschaffen ist eine Sache der Verfügungsmöglichkeit des Berechtigten räumlich entziehbar.
Überlassen der Sache an einen anderen
Das Überlassen der Sache an einen anderen ist die einverständliche Weitergabe der Sache an einen Dritten / einverständlicher Gewahrsamswechsel.