Kv Delikte §§223,224,226,229 Flashcards

1
Q

Körperliche Misshandlung

A

… ist jede üble und unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt.

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2
Q

Gesundheitsschädigung

A

Hervorrufen oder steigern eines nicht nur unerheblichen krankhaften Zustandes körperlicher oder seelischer Art.

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3
Q

Gift

A

Sind organische/anorganische Stoffe, die im Einzelfall nach ihrer Art, der Beigebrachten Menge, der Art der Beibringung oder der Konstitution des Opfers durch chemisch/chemisch-physikalische Wirkung ernsthafte gesundheitliche Schäden verursachen.

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4
Q

Andere Gesundheitsschädliche Stoffe

A

… sind solche, die mechanisch oder thermisch wirken und im Einzelfall geeignet sind, nach ihrer Art der Verwendung, Zuführung, Dosierung oder Konzentration die Gesundheit zu schädigen.

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5
Q

Beibringung

A

… ist jede Art des Einführens oder Anwendens, durch die der Stoff seine Gesundheitsschädliche Wirkung direkt im Inneren des Körpers oder auch von außen her entfalten kann.

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6
Q

Waffe

A

Eine Waffe ist jeder bewegliche Gegenstand, der seinem Wesen nach dazu bestimmt und geeignet ist, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeiten eines Menschen herabzusetzen oder zu beseitigen und dabei erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

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7
Q

Gefährlicher Gegenstand

A

Ein beweglicher Gegenstand, der nach seiner obj. Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen zu verursachen.

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8
Q

Überfall

A

Ist ein plötzlicher und unerwarteter Angriff auf einen Ahnungslosen.

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9
Q

Hinterlistig

A

Ein Überfall ist hinterlistig, wenn der Täter seine Absicht planmäßig berechnend verdeckt, um gerade dadurch die Verteidigung zu erschweren.

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10
Q

Verteidigung

A

Jedes Verhalten, dass sich gegen die Rechtsgüter des Angreifers richtet und der Beendigung des Angriffs dient.

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11
Q

Gemeinschaftlich

A

… wird die Kv begangen, wenn mindestens zwei am Tatort anwesende Beteiligte zusammenwirken und dem Opfer unmittelbar gegenübertreten.

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12
Q

Lebensgefährdende Behandlung

A

… liegt vor, wenn das Vorgehen des Täters nach den Umständen des Einzelfalles generell geeignet ist, das Leben des Opfers zu gefährden.

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13
Q

Gefahr

A

… ist ein Zustand aufgrund dessen der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist.

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14
Q

Angriff

A

Willensgetragenes Verhalten eines Menschen, welches ein rechtlich geschütztes Interesse zu verletzen droht oder bereits verletzt.

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15
Q

Geistige Krankheit oder Behinderung

A

Sind alle psychischen Beeinträchtigungen nicht unerheblicher Art. Behinderungen stellen eine irreversible Beeinträchtigung dar.

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16
Q

Körperliches Wohlbefinden

A

Darunter versteht man den Zustand des Körperempfindens des Betroffenen vor der Einwirkung durch den Täter.

17
Q

Körperliche Unversehrtheit

A

Darunter versteht man den körperlichen Zustand des Betroffenen vor der Einwirkung durch den Täter.

18
Q

Üble und unangemessene Behandlung

A

Üble und Unangemessen ist die Behandlung, wenn sie als nicht sozialadäquat, also als sozialwidrig angesehen wird.

19
Q

Kausalität

A

Kausal ist eine Handlung, wenn diese nicht weggedacht werden kann, ohne das der Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele.

20
Q

Objektiv Zurechenbar

A

Objektiv Zurechenbar ist der Erfolg dem Täter nur dann, wenn dieser eine rechtlich missbilligte Gefahr geschaffen hat, die sich um den konkreten Erfolg realisiert.

21
Q

Vorsatz

A

Vorsatz umfasst den Willen zur Verwirklichung des Starfbestands in Kenntnis all seiner objektiven Tatumstände.

22
Q

Sehvermögen

A

Fähigkeit, Gegenstände als solche visuell zu erkennen.

23
Q

Gehör

A

Fähigkeit, akustische Laute akustisch zu verstehen.

24
Q

Sprechvermögen

A

Fähigkeit, artikuliert zu reden.

25
Q

Fortpflanzungsfähigkeit

A

Fähigkeit beider Geschlechter, sich zu reproduzieren.

26
Q

Körperglied

A

Als Körperglied gilt zunächst nur jeder Körperteil, der äußerlich in Erscheinung tritt, eine in sich geschlossene Existenz mit besonderer Bedeutung im Gesamtorganismus besitzt und mit dem Rumpf oder einem anderen Körperteil durch ein Gelenk verbunden ist.

27
Q

Verlust

A

Vom Verlust ist zu sprechen, wenn eine völlige, nicht reversible, Abtrennung des Körpergliedes vom Körper vorliegt.

28
Q

Gebrauchsunfähigkeit

A

… liegt vor, wenn das Körperglied für immer bzw. auf lange, nicht absehbare Zeit nicht mehr bestimmungsgemäß eingesetzt werden kann.

29
Q

Erhebliche Entstellung

A

Erheblich entstellt ist das Opfer, wenn das Erscheinungsbild durch eine körperliche Verunstaltung wesentlich beeinträchtigt wurde.

30
Q

Dauerhaft

A

Die Entstellung ist dauerhaft, wenn sie mit einer ständigen oder unbestimmt langwierigen Beeinträchtigung verbunden ist.

31
Q

Verfall

A

Der Verfall liegt vor, wenn der Körper in seiner Gesamtheit in erheblicher Weise chronisch beeinträchtigt wird und die Beseitigung dieses Zustandes sich nicht oder nicht zeitlich absehbar bestimmen lässt.

32
Q

Siechtum

A

Darunter versteht man einen Krankheitszustand der den Gesamtorganismus in Mitleidenschaft zieht und ein Schwinden der körperlichen und/oder geistigen Kräfte zur Folge hat.

33
Q

Lähmung

A

Darunter versteht man die erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit eines Körperteils, wodurch die Funktionsfähigkeit des ganzen Körpers in Mitleidenschaft gezogen wird.

34
Q

Fahrlässig

A

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, zu der er nach den Umständen und seinen persönlichen Verhältnissen verpflichtet und fähig ist.

35
Q

Sorgfaltspflichtverletzung

A

Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer diejenige Sorgfaltspflicht nicht angewendet hat, die von einem besonnen Menschen in der konkreten Lage und der sozialen Rolle des Handelnden erwartet wird.

36
Q

Objektive Vorhersehbarkeit

A

Liegt dann vor, wenn der wesentliche Kausalverlauf und der eingetretene Erfolg nicht so sehr außerhalb aller Lebenserfahrungen liegen, dass man nicht damit zu rechnen brauchte.

37
Q

Subjektive Sorgfaltspflichtverletzung

A

Der Täter muss aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten/ seines individuellen Könnens in der Lage sein, die objektive Sorgfalt einzuhalten und den drohenden Schaden zu erkennen oder er hielt ihn im Rahmen der bewussten Fahrlässigkeit sogar für möglich.

38
Q

Subjektive Vorhersehbarkeit des Wesentlichen Kausalverlaufs

A

Der Täter muss individuell in der Lage sein, den Erfolgseintritt und den wesentlichen Kausalverlauf vorherzusehen.