Täterschaft und Teilnahme Flashcards
Tatherrschaft
Tatherrschaft ist das “vom Vorsatz umfasste In-den-Händen-halten des tatbestandsmäßigen Geschehensablaufes.”
Täter
Täter ist, wer die Tat beherrsche, d.h. als Schlüsselfigur das Tatgeschehen nach seinem Willen, hemmen, lenken oder mit gestalten kann, also die Tatherrschaft hat.
Teilnehmer
Teilnehmer ist, wer die Tat nicht beherrsche und nur als Randfigur die Begehung veranlasst oder irgendwie fördert.
Handlungsherrschaft
Handlungsherrschaft kennzeichnet den unmittelbaren Täter, der das tatbestandsmäßige Geschehen durch die eigenhändige Vorname der tatbestandsmäßigen Handlung beherrscht.
Funktionale Tatherrschaft
Funktionale Tatherrschaft kennzeichnet die Mittäterschaft, bei der die Beteiligten arbeitsteilig vorgehen, sodass jeder durch seine Funktion im Gesamtgeschehen Tatherrschaft ausübt.
Herrschaft Kraft überlegenen Wissens und Wollens
Herrschaft Kraft überlegenen Wissens und Wollens kennzeichnet die mittelbare Täterschaft.