§§1113/114 Flashcards
Vollstreckungshandlung
Eine Vollstreckungshandlung ist eine Handlung, durch die ein auf einen Einzelfall konkretisierter Staatswille verwirklicht werden soll und die durch Zwang durchgesetzt werden soll.
Widerstand leisten
Widerstand leisten ist jede aktive Tätigkeit, die die Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme verhindern oder erschweren soll.
Gewalt
Gewalt ist jedes unmittelbare Einwirken durch körperlichen Zwang auf den Amtsträger, um diesem den Beginn oder die Beendigung der Vollstreckungsmaßnahme physisch unmöglich zu machen.
Drohung mit Gewalt
Drohen mit Gewalt ist das Ankündigen von Gewaltmaßnahmen
Tätlicher Angriff
Ein tätlicher Angriff ist eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper zielende Einwirkung ohne Rücksicht auf den Erfolg.
Gefährliches Werkzeug
Ein gef. Werkzeug ist eine bewegliche Sache die obj. dazu geeignet ist, nicht nur unerhebliche Verletzungen zu verursachen eine Zweckentfremdung findet statt.
Bei sich führen
Bei sich führen bedeutet, die tatsächliche räumliche Möglichkeit zu haben auf den Gegenstand einzuwirken/ ihn zu benutzen.