Urkundenfälschung §267 Flashcards
Urkunde
Eine Urkunde ist eine verkörperte menschliche Gedankenerklärung die im Rechtsverkehr zum Beweis geeignet und bestimmt ist und die einen Aussteller erkennen lässt.
Unecht
Eine Urkunde ist unecht, wenn sie nicht von demjenigen herrührt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht.
Verfälschen
Verfälschen ist jede nachträgliche Änderung des gedanklichen Inhalts und damit der Beweisrichtung einer echten Urkunde: Der Inhalt der Urkunde wird manipuliert.
Gebraucht
Gebraucht wird eine Urkunde, wenn sie dem jeniegen, der durch sie getäuscht werden soll, so zugänglich gemacht wird, dass dieser sie wahrnehmen kann.
Zur Täuschung im Rechtsverkehr
Zur Täuschung um Rechtsverkehr handelt, wer weiß bzw. als sicher voraus sieht dass jemand anders über die Echtheit der Urkunde getäuscht wird.
Mittäterschaft
Mittäterschaft ist das bewusste und gewollte Zusammenwirken von mindestens zwei Personen die auf der Grundlage eines gemeinsamen Tatplanes einander wechselseitig ergänzende Tatbeiträge erbringen.