Diebstahl §§242,243,244 Flashcards
Sache
Eine Sache im Sinne des Gesetzes sind körperliche Gegenstände ohne Rücksicht auf ihren wirtschaftlichen Wert und ihren Aggregatzustand, sofern sie von der Umwelt abgrenzbar und somit für den Menschen beherrschbar sind.
beweglich
Eine Sache ist beweglich wenn sie fortgeschafft werden kann, selbst wenn sie dafür erst beweglich gemacht werden muss.
Fremd
Eine Sache ist fremd, wenn sie im Alleineigentum eines anderen steht und oder nicht herrenlos ist.
Wegnahme
Ist der Bruch fremden Gewahrsams und die Begründung neuen Gewahrsams durch den Täter oder einer dritten Person, gegen oder ohne den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhaber.
Fremder Gewahrsam
Wird gebrochen, wenn es gegen oder ohne den Willen des bisherigen Gewahrsamsinhaber zur Aufhebung der Sachherrschaft kommt.
Neuer Gewahrsam
Ist begründet, wenn der Täter die Herrschaft über die Sache derart erlangt hat, dass er sie ungehindert durch den alten Gewahrsamsinhaber ausüben und dieser über die Sache nicht länger verfügen kann.
Gewahrsam
Ist die tatsächliche Sachherrschaft einer Person über eine Sache, die von einem natürlichen Herrschaftswillen getragen wird, wobei es entscheidend auf die Anschauung des täglichen Lebens und die Verkehrsauffassung ankommt.
Tatsächliche Sachherrschaft
… besteht, wenn der Gewahrsamsinhaber ein physisch-reale Einwirkungsmöglichkeit auf die Sache hat, sodass der unmittelbaren Verwirklichung des Einwirkungswillens auf die Sache keine Hindernisse entgegenstehen.
Zueignungsabsicht
… ist die Absicht der zumindest vorübergehenden Aneignung der Sache sowie den Vorsatz der dauerhaften Enteignung der Berechtigten von dieser.
Aneignungsabsicht
… liegt vor, wenn der Täter den zielgerichteten Willen besitzt, sich eine eigentümerähnliche Herrschaftsmacht über die Sache anzumaßen, indem er diese dem eigenen Vermögen zumindest vorübergehend einverleiben will.
Enteignungsvorsatz
Darunter versteht man den bedingten Vorsatz den Berechtigten aus seiner Sachherrschaftsposition dauerhaft zu verdrängen.
Rechtswidrigkeit der Zueignung
Rechtswidrig ist die Zueignung, wenn der Täter keinen fälligen und einwandfreien Übereignungsanspruch gerade hinsichtlich der weggenommenen Sache gegenüber dem Eigentum hatte.
Geschützte Räumlichkeiten
Gebäude die dazu bestimmt sind von Menschen betreten zu werden.
Umschlossener Raum
Unter einem umschlossenen Raum wird ein Raumgebilde verstanden, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und das mit zumindest teilweise künstlichen Vorrichtungen zur Abwehr des Eindringens Unbefugter umgeben ist.
Gebäude
Ein Gebäude ist ein mit dem Grund und Boden verbundenes Bauwerk, das den Zutritt von Menschen ermöglicht und bestimmt ist, dem Schutze von Menschen oder Sachen zu dienen und Unbefugte vor dem Betreten abhalten soll.