Sachbeschädigung §303 Flashcards
Beschädigen
Beschädigung ist jede körperliche Einwirkung auf die Sache, durch die ihre Substanz nicht nur unerheblich verletzt (Substanzverletzung) oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird. (Brauchbarkeitsminderung)
Substanzverletzung
Die Zerlegung einer Sache in ihre Einzelteile soll genügen = Einwirkung auf die Sachsubstanz und Aufhebung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs.
Auch die Verbindung, Vermischung, und Vermengung einer Sache mit anderen Substanzen kann genügen.
Brauchbarkeitsminderunge
Setzt voraus, dass aufgrund einer Sacheinwirkung die Bracuhbarkeit der Sache vermindert wird.
Veränderung des Erscheinungsbildes
Liegt vor, wenn die Oberfläche einer Sache derart veränderte wurde, dass beim Betrachter ein anderer optischer Eindruck entsteht als vor der Einwirkung.
Dauerhaftigkeit der Veränderung
Nicht nur vorübergehend ist eine Veränderung, wenn sie nicht von selbst verschwindet oder nicht ohne nennenswerten Aufwand wieder beseitigt werden kann.
Ohne Befugnis
Unbefugt handelt, wer gegen oder ohne den Willen des Berechtigten die Sache verändert.
Zerstörung
Zerstören ist die Einwirkung auf eine Sache, durch welche diese vernichtet wird oder ihre bestimmungsgemäße Brauchbarkeit völlig verliert.