Betrug §263 Flashcards
Tatsachen
Tatsachen sind konkrete Vorgänge oder Zustände der Gegenwart oder Vergangenheit, die dem Beweis zugänglich sind.
- > äußerer: reales
- > innere: psychisch
Täuschung
Täuschung ist die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen Menschen mit dem Ziel eine Fehlvorstellung über Tatsachen hervorzurufen.
- > ausdrücklich
- > konkludent
- > durch Unterlassen
Irrtum
Ein Irrtum ist das Auseinanderfallen von Vorstellung und Realität bei einem Dritten zu erregen (hervorrufen) oder zu unterhalten( Erschwerung der Aufklärung oder Bestärkung der Fehlvorstellung).
Vermögensverfügung
Eine Vermögensverfügung ist jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, das unmittelbar zu einer Vermögensminderung führt.
Vermögensschaden
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn ein Vergleich der Vermögenslage vor und nach der Verfügung ergibt, dass die Vermögensminderung nicht unmittelbar durch ein Vermögenswertes Äquivalent ausgeglichen wurde.
Bereicherungsabsicht
Die Bereicherungsabsicht ist gegeben, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen.
Qualifikation: Gewerbsmäßig
Gewerbsmäßig handelt, wer sich eine fortlaufende Einnahmequelle von einigem Umfang und nicht unerheblicher Dauer verschafft.
Rechtswidrigkeit
Die Rechtswidrigkeit der erstrebten Bereicherung ist gegeben, wenn kein einredefreier Anspruch auf die Leistung besteht.
Stoffgleichheit
Vorteil und Schaden müssen auf der gleichen Vermögensverfügung beruhen und der Vorteil unmittelbar aus dem geschädigten Vermögen entstehen.