Rechtswidrigkeit §32 Notwehr Flashcards
Angriff
Willensgetragenes Verhalten eines Menschen, welches ein rechtlich geschütztes Interesse zu verletzen droht oder bereits verletzt.
Gegenwärtig
Angriff unmittelbar bevorstehend, andauernd oder nicht vollständig abgeschlossen.
Rechtswidrig
Nicht durch eine Befugnis des Angreifers gedeckt, mithin im Widerspruch zur Rechtsordnung.
Notwehrhandlung
Ist die Abwehr des Angriffs erforderliche und gebotene Verteidigung.
Verteidigung
Jedes Verhalten, welches sich gegen die Rechtsgüter des Angreifers richtet und der Beendigung des Angriffs dient.
Erforderlichkeit
Erforderlich ist jede Handlung, welche zur wirksamen Verteidigung beiträgt, eine möglichst sofortige Beendigung bzw. zumindest deutlich Abschwächung des Angriffs erwarten lässt und dabei das mildeste Mittel darstellt.
Geeignetheit
Jede Abwehrmaßnahme, die nach dem Grundgedanken des Notwehrrechts sinnvoll ist und dem Angriff wenigstens ein Hindernis in den Weg legt.
Mildestes Mittel
Von mindestens zwei vorliegenden Mitteln jenes, welches beim Angreifer den geringeren Schaden verursacht.