Vernehmung Flashcards
Vernehmung Defi
Amtlich erkennbare Befragung von Beschuldigten oder Zeugen zu einem strafrechtlich relevanten Sachverhalt durch Strafverfolgungsbehörden.
Ziele
Befragung durch Polizei, StA, Richter sollen strafrechtlich relevante Ereignisse erforscht werden:
- Liegt eine Straftat vor?
- Wer ist Täter / Teilnehmer?
- Rechtfertigungsgründe
- Schuldausschließungsgründe
- Tatbesonderheiten
Warum gibt es die Vernehmung?
Der zu Vernehmende kriegt die Gelegenheit zur Äußerung, zu den belastenden und entlastenden Umstände.
Der Vernehmende (PVB, StA, Richter) wirkt dabei aktiv durch Fragen, Vorhalte oder Ähnliches, zur Klärung des Sachverhaltes bei.
Informatorische Befragung
Manchmal ist am Tatort noch nicht offensichtlich ob eine Straftat vorliegt. Durch die I.B. wird der vorliegende SV und die Beteiligung an dem SV geklärt.
Dürfen nicht bewusst ausgeweitet werden.
Spontanäußerung
Hierbei geht die Initiative zur Äußerung alleine von der Aussageperson aus. Vor der Äußerung besteht keine Möglichkeit der Belehrung.
Dürfen nicht bewusst ausgeweitet werden.
Zeugnisverweigerunsrecht
§52 StPO
- Verlobte
- Ehegatte (auch wenn Ehe nicht mehr besteht)
- Lebenspartner (auch wenn diese nicht mehr besteht)
- Verwandte
Auskunftsverweigerunsrecht
§55 StPO
Verweigerung der Beantwortung einzelner Fragen, bei der man sich selbst oder Angehörige aufgrund einer Straftat oder OWi belasten könnte.
Ermahnung zur Wahrheitsgemäße Auskunft
§111 OWiG - Namen, Geburtsdatum, Familienstand, Beruf, Wohnort, Staatsangehörigkeit.
§57 StPO - Bezieht sich ursprünglich auf die Belehrung des Zeugen durch den Richter. Bei Vernehmungen durch die Polizei wird sie angewendet um auf die Folgen einer unrichtigen oder unvollständigen Aussage zu verdeutlichen.