Aktenführung Flashcards

1
Q

Aktenarten

A
  1. Verfahrensakten
  2. Polizeiliche Ermittlungsakten
  3. Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen (KPS)
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2
Q

Verfahrensakten

A

Umfassen das gesamte Schriftgut, das nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei der StA vorgelegt wird.

Werden aufgeteilt in beispielsweise:

  • Hauptakte
  • Fallakte
  • Personenakte
  • Spurenakte
  • Vernehmungsakte
  • Kostenakte
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3
Q

Polizeiliche Ermittlungsakte

A

Sind Kopien der Verfahrungsakte sowie das Schriftgut, das gesperrt werden kann sowie Aufzeichnungen über dienstinterne Abläufe und Entscheidungen.

Diese Akte bleibt nach Abschluss der Ermittlungen als Duplikat bei der Polizei.

Neben den Verfahrungsakten in Kopie gehören:

  • Observationsakte
  • Schriftverkehrsakte
  • Objektakte
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4
Q

Kriminalpolizeiliche personenbezogene Sammlungen

A

Sind alle Informationssammlungen der Polizei, die sich personenbezogen erschließen lassen.

Nur die unmittelbar über Personalien oder über personalienorientierte Hinweissysteme erschließbaren Sammlungen sind KpS. Verfahrensakte sind kein KpS.

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5
Q

Aktenwahrheit

A
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6
Q

Aktenklarheit

A
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7
Q

Berichte

A
  • Sollen Tatsachen, Gedankenabläufe und Entscheidungen dokumentieren.
  • Bezieht sich nicht nur auf “Berichten”, auch auf Beurteilung, Bewertungen und Schlussfolgern.
  • Beispiele:
    -> Tatfundbericht
    -> Festnahmebericht
    -> Observationsbericht
    -> Durchsuchungsbericht
    -> Spurensicherungsbericht
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8
Q

Vermerke

A

Bezeichnet Niederschriften, die als Gedächtnisstütze über Gedankengänge des Sachbearbeiters oder zur Fixierung eines Gesprächinhaltes dienen sollen und Aktenbestandteil werden.

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9
Q

Protokolle

A
  • Stellen, wie ein Bericht, Sachverhalte dar. Doch für Protokolle gelten besondere Formvorschriften.
  • Aus dem Protokoll muss hervorgehen, dass die wesentlichen Formvorschriften einghalten wurden.
  • Ort, Zeit, Art der Durchführung ist festzuhalten.
  • Beteiligte, Protokollführer und Sachbearbeiter unterschreiben zur Richtigkeit des Schriftsatzes.
  • Werden bei Anzeigeaufnahme, Vernehmungen, anlässlich von Durchsuchungen, Beschlagnahmen und Gegenüberstellungen angefertigt.
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10
Q

Wer darf Akteneinsicht haben

A
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