Verein Flashcards
Verein
- Fehlen einer Firma
Der Name des Vereins ist keine Firma im Rechtssinne, auch dann nicht, wenn der Verein ins HR eingetragen wurde. Vereinsname genisst nicht den gesetzlichen Firmenschutz.
Verein
- nicht vermögensrechtliche, persönliche Leistungspflichten
Führt das Gesetzt nicht auf, sind aber weit verbreitet
-> Bsp. Teilnahme an Vereinsanlässen, Mitgliederversammlungen et
Verein
- Treueplficht
- Auskunftsrecht
Es fehlt eine explizite Gesetztesform, eine allgemeine Treuepflicht der Vereinsmitglieder wird jedoch bejaht. Es sollte alles unterlassen werden, was den Vereinsinteressen schadet.
Das Auskunftsrecht wird im Vereinsrecht nicht eigens erwähnt, jedoch wird es allgemein anerkannt.
Verein
- Umwandlung Vereinszweck
Spezieller Schutz, kein Mitglied muss sich eine Umwandlung des Vereinszweck gefallen lassen. Als Unwandlung gilt schon eine erhelbliche Erweiterung des beisherigen Zwecks oder eine gewichtige Einschränkung des bisherigen Zwecks. Liegt eine Zwecksumwandlung vor, so können die Vereinsmitglieder entwerder den betreffenden Beschluss anfechten ode sofort aus dem Verein austreten.
Verein
- Austritt
Ist der Verbleib im Verein aus wichtigen Gründen unzumutbar geworden, besteht ein Recht auf sofortigen Austritt. Dies besteht auch im Falle einer Fusion.
Verein
- Gründung
Für die Entstehung genügt es, dass der Wille als Körperschaft zu bestehen aus einem schriftlichen Text (Statuten) hervorgeht. Für Mittle und Organisation besteht dispositives Recht, deshalb sind genau gesehen die Nennung des Zweckes und die Bezeichnung als Verein ausreichend.
-> Statuten müssen zwingend vorliegen
Umstritten ist, ob die Statuten unterzeichnet sein müssen. Jedenfalls brauchen nicht sämtliche Gründungsmitglieder zu unterzeichen, die Unteschriften der Vorstandsmitglieder oder auch nur einzlelner zeichnungsberechtigter Mitglieder des Vorstandes genügen.
Verein
- praktische Bedeutung
Für die Vefolgung gemeinsamer Ziele im nichtwirtschaflichen Bereich ist der Verien oft die geeignetste Rechsform. Flexibel genug ausgestaltet, um nahezu allen individuellen Bedürfnissen angepasst werden zu können, aber dennoch mit eigner Rechtspersönlichkeit versehen und damit rechts- und handlungsfähig.