AG Teil 3 Flashcards

1
Q

Aktiengesellschaft

  • Haftung für Gesellschaftsschulden
A

Das Aktienkapital ist nur eine Sperrquote. In dessen Höhe muss stets Reinvermögen vorhanden sein bzw. darf die AG ihr Vermögen nicht freiwillig vermindern

-> Aktionäre haften nicht für fremde Forderungen (= F der AG)

Das Aktienkapital ist nicht identisch mit der Höhe des Hatungssubstrats einer AG. Das Aktienkapital bezeichnet nur die Mindesthöhe der duch die Aktionäre in die AG eingebrachten Vermögenswerte. Das Haftungssubstrat unterliegt durch das zurückbehalten von Gewinnen ständigen Schwankungen.

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2
Q

Aktiengesellschaft

  • Erwerb eigener Aktien
A

Erwerbsverbot führt bei Zuwiederhandlung zum Schutz des Vertragspartners nicht zur Nichtigkeit oder Anfechbarkeite, aber eine Verantwortlichkeitsklage gegenüber dem VR ist möglich.

Der Erwerb eigener Aktien hat keine Kapitalherabsetzung zur Bedeutung. Das AK und die Anzahl Aktien bleiben gleich gross.

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3
Q

Aktiengesellschaft

  • Qualifizierte Tatbestände
A

Sacheinlage
Liberierung nicht in Bar, sondern durch Einlage eines übertragbaren Vermögenswertes der bilanzierungsfähig und verwertbar sein muss

Besondere Vorteile
Die AG gewährt Vorteile an Gründer (Aktionäre oder Dritte), z.B. eine z.B. Vorzugsdividende (personenbezogen)

**Verrechnung **
Der Gründer verrechnet die Liberierungsforderung der AG mit einer eigenen Forderung gegen diese

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4
Q

Aktiengesellschaft

  • Kapitalverlust
A
  1. Kapitalverlust liegt vor, wenn Bilanzverlust grösser als ½ (AK + PK + gesetzliche* Reserven) (= *Reserven, die mit einem Ausschüttungsverbot belegt sind)
  2. Eine gesetzlich nicht relevante Unterbilanz liegt vor, wenn Bilanzverlust = 0 bis ½ (AK + PK + gesetzliche Reserve)
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5
Q

Aktiengesellschaft

  • Massnahmen zur Behebung eines Kapitalverlusts
A

Bilanzierungsmassnahmen

  • Verrechnung des Verlust mit Reserven
  • Aufwertung von Vermögenswerten
  • Änderung der Kapitalstruktur

Erhöhung des Aktienkapitals
* Herabsetzung des Aktienkapitals
* Operationelle Massnahmen

Verkauf oder Abspaltung von Geschäftsbereichen
* Entlassungen
* Neuformierung des VR

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6
Q

Aktiengesellschaft

  • Kapitalverlust Massnahme Verrechnung des Verlusts mit Reserven
A

Kapitalverlust liegt vor, wenn Bilanzverlust grösser als ½ (AK + PK + gesetzliche* Reserven) (= *Reserven, die mit einem Ausschüttungsverbot belegt sind)

Die freien Reservern könne mit dem Bilanzverlust verrechnet werden, der Bilanzverlust wird kleiner und die gesetzlichen Reserven bleiben gleich gross.

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7
Q

Aktiengesellschaft

  • Kapitalverlust Massnahme Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen
A

Normalerweise erfolgt die Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter Abzug der Abschreibungen. Im Fall des Kapitalverlust dürfen Grundstücke und Beteiligungen zu ihrem wirklichen Wert bewertet werden, stille Reserven werden also aufgelöst

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8
Q

Aktiengesellschaft

  • Kapitalverlust Massnahme Kapitalerhöhung
A

Neue Vermögenswerte werden in die Gesellschaft eingebracht.

Ausgabe von neuen Aktien:
Aktienkapital und Umlaufvermögen erhöht sich, Bilanzverlust bleibt gleich.

-> Verhältniss von Bilanzverlust und Aktienkapital wird sich verändern

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9
Q

Aktiengesellschaft

  • Kapitalverlust Massnahme Herabsetzung des Kapitals
A

Bereits bei einer Unterbilanz möglich ist aber auch für die qualifizierte Form des Kapitalverlusts anwendbar.

Das Aktienkapital wird herabgesetzt in dem die AG Aktien ohne Gegenleistung zurücknimmt und anschliessend vernichtet. Die Aktionäre verzichten also auf einen Teil ihrer Beiteiligungen.

Die Bilanzsumme nimmt ab, Verhältniss Bilanzverlust Aktienkapital ändert sich.

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10
Q

Aktiengesellschaft

  • Überschuldung, Ablauf
A
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11
Q

Aktiengesellschaft

  • Aktien -> Ausgabebetrag, Substanzwert, Innerer Wert
A

Ausgabebetrag
* Derjenige Betrag den die AG für die Ausgabe der Aktie verlangt, mindestens gleich hoch wie Nennwert
* Erhält die AG mehr Geld als zur Liberierung nötig wäre, slricht man bei diesem Mehrbetrag vom Agio

Substanzwert
* Nettovermögen der AG geitel durch die Anzahl Aktien
* effektiv vorhandenes Vermögen einer AG (Aktiven - Passiven)

Innerer Wert
* Substanzwert + Ertragskraft der Aktie -> werden jährlich hohe Dividenden ausgeschüttet wird der innere Wert höher sein als der Substanzwert
* berücksichtigt Entwicklungs- und Gewinnaussichten
* bei der börsenkotierten Aktie = Börsenkurs

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12
Q

Aktiengesellschaft
- Inhaberaktien

A

Inhaberaktien
* Inhaber enthält keinen Namen sondern berechtigt den Inhaber
* Übertragung erfolgt durch blosse Besitzesübergabe
* Inhaberkaktien sind anonym
Inhaberaktien dürfen erst nach vollständiger
Liberierung ausgegeben werden
* Neue Regulierung: Inhaberaktien werden nur noch akzeptiert, wenn deren Inhaber identifiziert werden können

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13
Q

Aktiengesellschaft

  • Namenaktien
A

Lauten auf Namen des Aktionärs und gehören zu den Ordrewertpapieren

Übergabe erfolgt in 2 Schritten
1. Übergabe des Titels
2. Indossament d.h. Übertragungserklärung, der Käufer (Indossatar) muss sich gegenüber der AG als Aktionär ausweisen, was zur Eintragung ins Aktienbuch führt -> deklaratorisch

mit mind. 20% des Nennwerts liberiert

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14
Q

Aktiengesellschaft

  • Stimmrechtsaktien
A

Aktie mit einem geringeren Wert als die regulären Aktien bezeichnet

Stimmrecht in den Statuten auf eine Stimme pro Aktie verändert, dann sind die Stimmrechtsaktionäre privilegiert

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15
Q

Aktiengesellschaft

  • Vorzugsaktien
A

Vorzugsaktien gewähren den Aktionären einen vermögensmässigen Vorteil gegenüber den Stammaktienbesitzer

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16
Q

Aktiengesellschaft

  • Bedingte Kapitalerhöhung
A

AG gibt Optionen aus, mittels derer neue Aktien bezogen werden können.

Die Erhöhung erfolgt nur, wenn die Optionen wahrgenommen werden.

Optionen:
Wandelanleihen
Option unter gewissen Bedingungen (Ende der Laufzeit) in eine Aktie umzuwandeln.

Optionsanleihen
Option unter gewissen Bedingungen (Ende der Laufzeit) eine Aktie zu einem bestimmten Preis zu erwerben.

Optionen für Mitarbeiter
Bezug von Aktien zu günstigeren Preisen als auf dem Markt.

17
Q

Aktiengesellschaft

  • Festübernahme
A

Da sich das Verfahren der Kapitalerhöhung bei einer Gesellschaft mit vielen Aktionären äusserst schwierig gestaltet, wird es oft dadurch vereinfacht, dass ein Aktionäre oder ein Dritter die gesamte Kapitalerhöhung treuhändisch erwirbt und anschliessend die Aktien den bezugsberechtigten Aktionären zum Erwerb anbietet.

18
Q

Aktiengesellschaft

  • Kapitalherabsetzung
A

Konstitutive Kapitalherabsetzung
Abbau von Aktien bei einem entsprechenden Entgelt an die Aktionäre für die Rückgabe der zu vernichtenden Aktien.

Deklaratorische Kapitalherabsetzung (bei Unterbilanz)
Abbau von Aktien ohne Entgelt an die Aktionäre für die Rückgabe der zu vernichtenden Aktien.

19
Q

Aktiengesellschaft

  • Auflösungsklage
A

Gilt als sehr drastisches Mittel und wird erst gemacht, wenn alle anderen Möglichkeiten aussichtslos oder unzumutbar sind.
* Fortsetzung unzumutbar = wichtige Gründe
* Ultima Ratio, letztes Mittel
* Interessenabwägung, günstige Prognose?
* Subsidiarität, Verhältnismässigkeit

Richter
kann anstelle Auflösung verfügen:
andere sachgemässe zumutbare Lösung
* z.B. Dividendenpolitik
* Spaltung Gesellschaft
* Minderheitsaktionäre in den Verwaltungsrat
* Alle Aktien jemanden übertragen

20
Q

Aktiengesellschaft

  • SWOT Analyse AG
A
21
Q

Aktiengesellschaft

  • Beendigung ohne Liquidation
A

Möglich bei:
Fusion mit einer anderen Kapitalgesellschaft
Aufspaltung, Teilung der Gesellschaft
Übertragung des Vermögens einer AG auf eine Körperschaft des öffentlichen Rechts

22
Q

Aktiengesellschaft

  • Nichtigkeit
A

Die Geltendmachung der Nichtigkeit ist an keine besondere Frist gebunden, sondern kann grundsätzlich jederzeit von jedermann, der ein Interessen daran hat, geltend gemacht werden. Da dies zu einer grossen Rechtsunsicherheit führen kann, ist das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrund nur mit Zurückhaltung zu bejahen.

23
Q

Liquidationsverfahren

A
  1. Liquidationsbilanz
  2. Schuldenruf SHAB Forderungen anmelden
  3. Aktiven verwerten, Schulden bezahlen
  4. Vermögen an Aktionäre verteilen

Nach durchgeführter Liquidation: AG im HR gelöscht (OR 746). Wirkung konstitutiv.

745 II OR: Verteilung frühestens ein Jahr nach dem Schuldenruf.

Geschäftsbücher sind noch wie lange aufzubewahren? 10 Jahre

24
Q

Auflösungsgrund AG

A

Unsittlicher Zweck der AG

25
Q

deklaratorischen Kapitalherabsetzung
- Schuldenruf und Sicherstellung der Gäubiger

A

Bei der deklaratorischen Kapitalherabsetzung können Schuldenruf und Sicherstellung der Gläubiger unterbleiben.

26
Q

Beschluss GV ordentl. Kapitalerhöhung
-> benötigtes Quorum

A

Einfaches Mehr -> Absolute Mehrheit