AG Teil 3 Flashcards
Aktiengesellschaft
- Haftung für Gesellschaftsschulden
Das Aktienkapital ist nur eine Sperrquote. In dessen Höhe muss stets Reinvermögen vorhanden sein bzw. darf die AG ihr Vermögen nicht freiwillig vermindern
-> Aktionäre haften nicht für fremde Forderungen (= F der AG)
Das Aktienkapital ist nicht identisch mit der Höhe des Hatungssubstrats einer AG. Das Aktienkapital bezeichnet nur die Mindesthöhe der duch die Aktionäre in die AG eingebrachten Vermögenswerte. Das Haftungssubstrat unterliegt durch das zurückbehalten von Gewinnen ständigen Schwankungen.
Aktiengesellschaft
- Erwerb eigener Aktien
Erwerbsverbot führt bei Zuwiederhandlung zum Schutz des Vertragspartners nicht zur Nichtigkeit oder Anfechbarkeite, aber eine Verantwortlichkeitsklage gegenüber dem VR ist möglich.
Der Erwerb eigener Aktien hat keine Kapitalherabsetzung zur Bedeutung. Das AK und die Anzahl Aktien bleiben gleich gross.
Aktiengesellschaft
- Qualifizierte Tatbestände
Sacheinlage
Liberierung nicht in Bar, sondern durch Einlage eines übertragbaren Vermögenswertes der bilanzierungsfähig und verwertbar sein muss
Besondere Vorteile
Die AG gewährt Vorteile an Gründer (Aktionäre oder Dritte), z.B. eine z.B. Vorzugsdividende (personenbezogen)
**Verrechnung **
Der Gründer verrechnet die Liberierungsforderung der AG mit einer eigenen Forderung gegen diese
Aktiengesellschaft
- Kapitalverlust
- Kapitalverlust liegt vor, wenn Bilanzverlust grösser als ½ (AK + PK + gesetzliche* Reserven) (= *Reserven, die mit einem Ausschüttungsverbot belegt sind)
- Eine gesetzlich nicht relevante Unterbilanz liegt vor, wenn Bilanzverlust = 0 bis ½ (AK + PK + gesetzliche Reserve)
Aktiengesellschaft
- Massnahmen zur Behebung eines Kapitalverlusts
Bilanzierungsmassnahmen
- Verrechnung des Verlust mit Reserven
- Aufwertung von Vermögenswerten
- Änderung der Kapitalstruktur
Erhöhung des Aktienkapitals
* Herabsetzung des Aktienkapitals
* Operationelle Massnahmen
Verkauf oder Abspaltung von Geschäftsbereichen
* Entlassungen
* Neuformierung des VR
Aktiengesellschaft
- Kapitalverlust Massnahme Verrechnung des Verlusts mit Reserven
Kapitalverlust liegt vor, wenn Bilanzverlust grösser als ½ (AK + PK + gesetzliche* Reserven) (= *Reserven, die mit einem Ausschüttungsverbot belegt sind)
Die freien Reservern könne mit dem Bilanzverlust verrechnet werden, der Bilanzverlust wird kleiner und die gesetzlichen Reserven bleiben gleich gross.
Aktiengesellschaft
- Kapitalverlust Massnahme Aufwertung von Grundstücken und Beteiligungen
Normalerweise erfolgt die Bewertung zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, unter Abzug der Abschreibungen. Im Fall des Kapitalverlust dürfen Grundstücke und Beteiligungen zu ihrem wirklichen Wert bewertet werden, stille Reserven werden also aufgelöst
Aktiengesellschaft
- Kapitalverlust Massnahme Kapitalerhöhung
Neue Vermögenswerte werden in die Gesellschaft eingebracht.
Ausgabe von neuen Aktien:
Aktienkapital und Umlaufvermögen erhöht sich, Bilanzverlust bleibt gleich.
-> Verhältniss von Bilanzverlust und Aktienkapital wird sich verändern
Aktiengesellschaft
- Kapitalverlust Massnahme Herabsetzung des Kapitals
Bereits bei einer Unterbilanz möglich ist aber auch für die qualifizierte Form des Kapitalverlusts anwendbar.
Das Aktienkapital wird herabgesetzt in dem die AG Aktien ohne Gegenleistung zurücknimmt und anschliessend vernichtet. Die Aktionäre verzichten also auf einen Teil ihrer Beiteiligungen.
Die Bilanzsumme nimmt ab, Verhältniss Bilanzverlust Aktienkapital ändert sich.
Aktiengesellschaft
- Überschuldung, Ablauf
Aktiengesellschaft
- Aktien -> Ausgabebetrag, Substanzwert, Innerer Wert
Ausgabebetrag
* Derjenige Betrag den die AG für die Ausgabe der Aktie verlangt, mindestens gleich hoch wie Nennwert
* Erhält die AG mehr Geld als zur Liberierung nötig wäre, slricht man bei diesem Mehrbetrag vom Agio
Substanzwert
* Nettovermögen der AG geitel durch die Anzahl Aktien
* effektiv vorhandenes Vermögen einer AG (Aktiven - Passiven)
Innerer Wert
* Substanzwert + Ertragskraft der Aktie -> werden jährlich hohe Dividenden ausgeschüttet wird der innere Wert höher sein als der Substanzwert
* berücksichtigt Entwicklungs- und Gewinnaussichten
* bei der börsenkotierten Aktie = Börsenkurs
Aktiengesellschaft
- Inhaberaktien
Inhaberaktien
* Inhaber enthält keinen Namen sondern berechtigt den Inhaber
* Übertragung erfolgt durch blosse Besitzesübergabe
* Inhaberkaktien sind anonym
Inhaberaktien dürfen erst nach vollständiger
Liberierung ausgegeben werden
* Neue Regulierung: Inhaberaktien werden nur noch akzeptiert, wenn deren Inhaber identifiziert werden können
Aktiengesellschaft
- Namenaktien
Lauten auf Namen des Aktionärs und gehören zu den Ordrewertpapieren
Übergabe erfolgt in 2 Schritten
1. Übergabe des Titels
2. Indossament d.h. Übertragungserklärung, der Käufer (Indossatar) muss sich gegenüber der AG als Aktionär ausweisen, was zur Eintragung ins Aktienbuch führt -> deklaratorisch
mit mind. 20% des Nennwerts liberiert
Aktiengesellschaft
- Stimmrechtsaktien
Aktie mit einem geringeren Wert als die regulären Aktien bezeichnet
Stimmrecht in den Statuten auf eine Stimme pro Aktie verändert, dann sind die Stimmrechtsaktionäre privilegiert
Aktiengesellschaft
- Vorzugsaktien
Vorzugsaktien gewähren den Aktionären einen vermögensmässigen Vorteil gegenüber den Stammaktienbesitzer