SchKG Teil 2 Flashcards
Rechtschutz des Schuldners
Klagegrund
Gerichtliche Aufhebung oder Einstellung Betreibung
Hängige Schuldbetreibung
* Urkundenbeweis des Nichtbestands,
der Tilgung / der Stundung der Schuld
* Bis zur ausstehenden Verteilung bei
Pfändung / Konkurseröffnung
Rückforderungsklage nach Zahlung
Schuldbetreibung beendet durch Zahlung
* Unter Druck der Betreibung bezahlte Nichtschuld (Rechtsvorschlag unterlassen und
Rechtsöffnung schon erteilt)
* Klage innert eines Jahres seit Zahlung
Vermögensvollstreckung
Einzelvollstreckung
Einzelvollstreckung („Spezialexekution“)
= Normalfall Pfändung
* Die einzelnen Gläubiger greifen auf einzelne
Vermögensstücke des Schuldners.
* Es wird nur so viel vom Vermögen oder
Einkommen des Schuldners gepfändet
(beschlagnahmt), als zur Deckung der
Forderungen der Gläubiger notwendig ist,
welche die Betreibung verlangt haben.
* Nur die Gläubiger, deren Forderungen fällig sind,
nehmen an der Schuldbetreibung teil.
* Prinzip: Zeitliche Reihenfolge: Gemäss
Anmeldung der Forderung durch die Gläubiger
Vermögensvollstreckung
Gesamtvollstreckung
Jur. P. „Löschung“ im HReg / oder Verhalten
Schuldner
* Alle bekannten Gläubiger greifen zusammen
auf das gesamte Vermögen des Schuldners.
* Der Konkursbeschlag betrifft das gesamte
Vermögen des Schuldners (Ausnahme bei
natürlichen Personen: Kompetenzstücke).
* Eröffnung des Konkurses führt zur Fälligkeit
aller Forderungen.
* Prinzip: 3 Klassen: Bestimmte PrioritätenReihenfolge entsprechend Forderungsgrund bezahlt (Kollokationsplan) SchKG 219.
Konkurs
Handelsregistereintrag
* EF
* KolG
* KomG
* Nicht: eG !
* Mitglieder der KolG
* UHG der KomG
* GmbH
* AG
* Kom-AG
* Genossenschaft
* Verein
* Stiftung
oder Verhalten Schuldner
„Insolvenz“
Antrag Gläubiger:
* Aufenthaltsort Schuldner unbekannt oder flüchtig oder betrügerisch
* Schuldner hat Zahlungen eingestellt und unterliegt der Konkursbetreibung
* Antrag Schuldner: Insolvenzerklärung
* Überschuldung: Kapitalgesellschaft,
Genossenschaften
Pfändung
in allen anderen Fällen“, d.h.
wenn keine andere Vollstreckungsart
und zusätzlich immer bei
* Steuern, Abgaben, Gebühren, Bussen, Leistungen an öffentliche Kassen etc. Prämien obligatorische
* Unfallversicherung
* Familienrechtliche
Unterstützungsbeiträge
* Ansprüche auf Sicherheitsleistung (Kaution)
-> gilt auch für im HR eingetragene Schuldner
Eintritt Pfändung
Pfandvertrag vorhanden? Pfandverwertung
Grundpfand: Hypothek, Faustpfand: Uhr, Wertschriften
Pfändung
Übersicht des Ablaufs
1 Pfändungsbegehren
* Pfändungsankündigung
* Informationspflicht: Er muss
seine Vermögensgegenstände inkl. Gewahrsam bei Dritten angeben
* Pfändungsurkunde
* Wirkung der Pfändung: Verfügungsbeschränkung
2 Pfändungsvollzug
* Reihenfolge bewegliches vor unbeweglichem
3 Verwertungsbegehren
* Deckungs- und Versilberungsprinzip
* Vermögenswerte in Geld umgesetzt
* Ordentliche Verwertung: Gant =
Öffentliche Zwangsversteigerung
* Ausserordentliche Verwertung: :
Freihandverkauf (dringlich/Marktwert/Einverständnis
aller Parteien )
4 Verteilung
* Kollokationsplan/Verteilungsliste
Erlös reicht nicht für alle Gläubiger
3 Klassen nicht pfandgesicherten
Forderungen
5 Pfändungsverlustschein
* Jeder Gläubiger, erhält für den
ungedeckten Betrag seiner Forderung einen
Verlustschein.
Pfändbarkeit setzt Folgendes voraus:
- Eigentum des Schuldners
- Verkehrswert, d.h. Verwertbarkeit
- Kein Ausschluss durch Bundesrecht: Kompetenzstücke / Einkommen nur beschränkt pfändbar bis zum Notbedarf
Formel für das Existenzminimum des Schuldner bei Ehegatteneinkommen
= Pfändbare Quote
Berechnung Extistenzeinkommen
- Was gehört zu Einkommen
- Lohn
- Alimenten
- sonstige bezahlte Arbeiten
Berechnung Existenzeinkommen
* Was kann als Abzug verrechnet werden
- Grundbeträge Haushalt und Kinder
- Miete
- Heizkosten -> Achtung elektrisch im Grundbetrag
- ÖV
- Krankenkasse / Haftpflicht
- Arztrechnung
- Unterstützung pfelgebed.
- Mietgliederbeitrag Verein
Berechnung Existenzeinkommen
* Was kann nicht als Abzug verrechnet werden
- Freizeit / Ferien
- Leasing -> ausser Kompetenzstück
- Steuern
- Lebensversicherung
Können die Gläubiger die Altersvorsorge pfänden lassen
Ja, bis zum Existenzminimum
Berchnung pfändbare Qutoe
Berechnung pfändbare Quote (Betrag) Schuldner pro Monat:
Nettoeinkommen Schuldner - Abzüglich Existenzminimum Schuldner (berchnet mit Formel)
= Ergibt pfändbare Quote Schuldner p.Mt. (1 Jahr) in CHF
-> wichtig Quote in CHF nicht %
-> das was ich pfenden kann
Vorteil Konkurs natürliche Person
Ein Vorteil für natürliche Personen, denn nun können sie für kollozierte Forderungen nicht mehr betrieben werden, bis eine Klage auf Feststellung von neuem Vermögen erfolgreich war