Genossenschaft Flashcards
Genossenschaft
- Defintion
Die Genossenschaft (…) ist eine personenbezogene Körperschaft mit **nicht geschlossener Mitgliederzahl, **die zur Hauptsache bestimmte **wirtschaftliche Zwecke in gemeinsamer Selbsthilfe **verfolgt, die ein kaufmännisches Unternehmen betreiben kann und für deren Verbindlichkeiten vorbehältlich einer anderen statutarischen Ordnung ausschliesslich das Gesellschaftsvermögen haftet. Die Genossenschaft kann ein variables Grundkapital aufweisen, das in Anteile zerlegt ist.
Genossenschaft
- Erstes Grundprinzip „gemeinsame Selbsthilfe“
AG: Geldeinsatz/Dividende Genossenschaft: Im Vordergrund gemeinsame Selbsthilfe
-> Der materielle Vorteil der Gesellschaft besteht im Wesentlichen im Recht der Inanspruchnahme günstiger Leistungen.
Genossenschaft
- Kapitalveränderungen (Eintritt und Austritt)
Kapitalveränderungen erfolgen durch die Ausgabe und Rücknahme von Anteilsscheinen. Das Kapital der Genossenschaft steigt mit jedem Eintritt und sinkt mit jedem Austritt.
Genossenschaft
- Zweites Grundprinzip „offene Tür“
In die Genossenschaft können jederzeit neue Mitglieder aufgenommen werden
Genossenschaft
- Drittes Grundprinzip „kein festes Grundkapital“
Genossenschaften mit einem zum Voraus festgesetzten Grundkapital sind unzulässig.
-> Grund nicht beschränkte Mitgliederzahl
Genossenschaft
- Kapitalerhöhung
Beschluss der GV die bisherigen Anteilsscheine durch neue mit höherem Nennwert zu ersetzten
Genossenschaft
- Kapitalherabsetzung
Kapitalherabsetzung oder Aufhebung der Anteilsscheine kann durch Revision der Statuten vorgenommen werden. Es geleten die Bestimmungen des Aktienrechts.
Zu unterscheiden ist eine normale, durch den Austritt eines Gesellschafter erfolgende Kapitalverminderung.
Genossenschaft
- Anfechtungsklage
Mit Zustimmung verliert der Genossenschafter seine Berechtigung auf Anfechtungklage. Ausnahme bilden wesentlichter Irrtum, absichtliche Täuschung oder Furchterregung.
Genossenschaft
- Nichtigkeit von Versammlungsbeschlüssen
Kann grundsätzlich jedermann jerderzeit geltend machen
Formelle Nichtigkeit
* mangelhafte Einberufung
* Missachtung des Quorums
* Beschlüsse über die Erhebung von Beiträgen ohne vorgängige Aufnahme einer ensprechenden Bestimmung in den Statuen
Materielle Nichtigkeit
Verstoss OR 20 / ZGB 27
* Unmöglichkeit
* Wiederrechtlichkeit
* Verstoss gegen gute Sitten
* Verletzung des Persönlichkeitsrecht
Genossenschaft
- Pflichten des Genossenschafters
Genossenschafter sind verpflichtet, die Interessen der Genossenschaft in guten Treuen zu wahren. Dies ist ein grosser Unterschied zum Aktienrecht, bei welchem die einzige Pflicht des Gesellschafers die Liberierungspflicht ist. Neben den Staturen konkret hervorgehende Einezpflichten ist jedoch diese Treuepflich nur sehr restriktiv auszulegen.
Genossenschaft
- Auflösung
Gleiche Gründe wie AG (OR 911)
Genossenschafter hat kein Recht auf die Auflösungsklage aus wichtigen Gründen (wie AG und GmbH). Dafür Austrittsrecht
Genossenschaft
- SWOT Analyse
Genossenschaft
- SWOT Analyse
Stimmrecht des Genossenschafters
«Ein Mitglied, eine Stimme »
-> Kopfstimmrecht
Die Norm ist zwingend! Statutarisch keine Abweichung möglich
. Organe und Organisation der Genossenschaft
Gesellschafterversammlung
* Genossenschaften mit mehr als 300
Mitgliedern oder Mehrheit der Genossenschafter sind Genossenschaften
-> Urabstimmung, Delegiertenversammlung
Verwaltung
Mindestens drei Personen,
Mehrheit muss aus Genossenschaftern bestehen
Revisionstelle
Bei Genossenschaften mit persönlicher Haftung oder Nachschusspflicht muss die RS prüfen, ob das Genossenschafterverzeichnis von der Verwaltung korrekt geführt worden ist.