SchKG Teil 3 Flashcards
Konkurs Verlustschein
- Mit Konkurseröffnung sind alle gegen den Schuldner hängigen Betreibungen
aufgehoben - Keine Fortsetzung nach Ende Konkurs
- Neue Betreibungen nur bei Vorliegen neuen Vermögens
Gläubigerklassen „Springbrunnenprinzip“
- Pfandversicherte Forderungen
- Klass Forderungen / 2. Klass Forderungen / 3. Klass Forderungen
Gleichbeh. Gl in % ihrer Forderungen
* = Konkursdividende + Verlustschein
-> Die Gläubiger innerhalb derselben Klasse sind gleichberechtigt
Einstellung des Konkurses mangels Aktiven
Reicht die Konkursmasse voraussichtlich nicht aus, um die Kosten für ein summarisches Verfahren zu decken, so verfügt das Konkursgericht auf Antrag des Konkursamtes die Einstellung des Konkursverfahrens
Summarisches Konkursverfahren
Das Konkursamt beantragt dem Konkursgericht das summarische Verfahren, wenn es feststellt, dass:
1. aus dem Erlös der inventarisierten Vermögenswerte die Kosten des ordentlichen
Konkursverfahrens voraussichtlich nicht gedeckt werden können; oder
2. die Verhältnisse einfach sind.
Konkurs:
Wirkungen für Schuldner
Schuldner hat keine Aktiv-Passivrechte mehr
- Schuldner verliert das Verfügungsrecht über die Konkursmasse (Konkursverwaltung). Verfügungen sind nichtig und Schuldner macht sich strafbar
- Schuldner kann keine Zahlungen für die zur Konkursmasse gehörenden Forderungen entgegennehmen
Konkurs:
Wirkungen für Gläubiger
Mit der Konkurseröffnung werden alle Forderungen der Gläubiger gegenüber dem Schuldner fällig
Vermieter/Arbeitnehmer eines konkursiten Mieters oder Arbeitgebers kann den Mietvertrag/Arbeitsverhältnis auflösen, wenn der Mieter/Arbeitgeber ihm keine Sicherheit leistet
Insolvenzerklärung
Durch Insolvenzerklärung die Konkurseröffnung beantragen. Wirtschaftliche Erholung. Lohnpfändungen sind aufgehoben, neue Betreibungen erst möglich, wenn er zu neuem Vermögen gekommen ist
Was macht das Konkursgericht, wenn der VR einer Aktiengesellschaft darlegt, dass
die Bilanz der Aktiengesellschaft eine Überschuldung aufweist?
Wenn nach Prüfung der Zwischenbilanz und Prüfbericht des Revisors die Forderungen der Gläubiger nicht mehr gedeckt sind, so wird der Konkurs ausgesprochen
Arrest
Verarrestierung = Sicherung von Gegenständen, nicht von Menschen!
Arrest:
Voraussetzungen und Gründe
- Arrestforderung -> fällige Forderung
- Arrestgegenstand -> pfändbare Vermögensgegenstände des Schuldners
- Arrestgründe
* kein fester Wohnsitz in der Schweiz
* unredliches Verhalten
* Taschenarrest
* Schuldanerkennung
* Provisorischer oder definitiver Verlustschein
* Definitiver Rechtsöffnungstitel,
Anfechtung Defintion
Rückführung von Gegenständen in Pfändungs/Konkursmasse des Schuldners
Anfechtung: Arten
Schenkungsanfechtung
* Anfechtbar: Schenkungen und unentgeltliche Verfügungen ein Jahr vor Pfändung bzw. vor der Konkurseröffnung (= „Verdachtsperiode“)
Überschuldungsanfechtung
* Schuldner im Zeitpunkt der Vermögensverfügung bereits überschuldet. Rechtshandlung im letzten Jahr vor der Pfändung bzw. Konkurseröffnung bevorzugt einen Gläubiger.
Absichtsanfechtung
* Anfechtbar: Alle Rechtshandlungen, die der
Schuldner in den letzten fünf Jahren in der erkennbaren Absicht vollzogen hat, um die Gläubiger zu schädigen
Kann ein Arrestgesuch in den Betreibungsferien gestellt werden
Ja, ist möglich
Unredliches Verhalten: Verschwigenheit über Besitz -> Fälligkeit Vorderung (Arrest)
Unredliches Verhalten löst Fälligkeit aus, Arrest wird bewilligt
Anfechtung: anfechtbare Rechtshandlungen
Beispiele:
* Bezahlung Warenlieferung mit Schmuck
* Bestellung von Pfandrechten für ein berstehndes Blanko Darlehen
* Zahlung nicht fälliger Rechnungen
Gehört nicht dazu
* Schenkungen innerhalb der Familie
* Verträge über CHF 1000.00