USt Formulierungen Flashcards
Steuersatz
Der Steuersatz beträgt gem. § 12 (1) UStG 19%.
Die Steuersatz beträgt gem. § 12 (2) Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2, lfd. Nr. xx UStG 7%.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage ist gem. § 10 (1) S. 1 und S. 2 UStG das Entgelt [i.H.v. xxx,xx EUR].
Entstehung
Die USt entsteht gem. § 13 (1) Nr. 1 lit a UStG mit Ablauf des VAZ Januar 2017, da hier die Leistungen ausgeführt worden sind.
sonstige Leistung
Bei der … handelt es sich um eine sonstige Leistung gem. § 3 (9) UStG.
Lieferung
Bei der … handelt es sich um eine Lieferung gem. § 3 (1) UStG.
Übergang der Steuerschuldnerschaft bei s.L.
Gem. § 13b (2) Nr. 1 i.V.m § 13b (7) S. 1 i.V.m. § 13b (5) S. 1 HS. 1 UStG geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über.
Steuerpflicht
Für den Umsatz liegt keine Steuerberfreiung gem. § 4 UStG vor.
Steuerfrei
Der Umsatz ist gem. § 4 […] UStG steuerfrei.
Vorsteuerabzug
Die Vorsteuer ist gem. § 15 (1) S. 1 Nr. 1 UStG abziehbar.
Kein Ausschluss vom Vorsteuerabzug
Der Abzug der Vorsteuer ist nicht gem. § 15 (2) und (3) UStG ausgeschlossen.
Absetzbarkeit Vorsteuer
Die gesamte Vorsteuer ist gem. § 16 (2) S. 2 UStG abzusetzen.
Reihengeschäft
Es handelt sich um ein Reihengeschäft gem. § 3 (6) S. 5 UStG, da mehrere Unternehmer (U1, U2, U3) Umsatzgeschäfte über die Ware abgeschlossen haben und die Ware im Rahmen der Versendung direkt vom ersten Unternehmer an den letzten Abnehmer gelangt. Die Warenbewegung ist dabei nur einer der Lieferungen zuzuordnen.
Warenbewegte Lieferung
TODO
Ermäßigter Steuersatz Lieferungen
Der Steuersatz beträgt gem. § 12 (2) Nr. 1 UStG i.V.m Anlage 2 lfd. Nr. [xx] UStG 7 %.
Unternehmereigenschaft
X ist Unternehmer, da er eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt, § 2 (1) S. 1 UStG
Rahmen des Unternehmens
Zum Rahmen des Unternehmens gehören …, § 2 (1) S. 2 UStG.
Zuordnung zum Unternehmen
X ordnet das Objekt insgesamt dem Unternehmen zu, indem er zeitnah den gesamten Vorsteuerabzug in Anspruch nimmt. Die Zuordnung ist möglich, da möglich, da das Objekt zu mindestens 10 % für Zwecke des Unternehmens genutzt wird. § 15 (1) S. 2 UStG ist nicht anzuwenden.
Verzicht auf Steuerbefreiung
Auf die Steuerbefreiung kann gem. § 9 (1) UStG verzichtet werden, da der Leistungsempfänger als Unternehmer die Leistung für sein Unternehmen bezieht. Da der Leistungsempfänger keine Ausschlussumsätze ausführt, ist die Option auf Befreiung nicht nach § 9 (3) UStG ausgeschlossen.