USt Flashcards
Werkleistung
TB:
- Keine Stoffe selbstbeschafft
§ 3 (9) S. 1 UStG i.V.m. § 3 (4) UStG Umkehrschluss
siehe auch: Abschn. 3.8 (1) S. 3 UStAE
Anmerkung: § 3 (10) UStG hat in diesem Zusammenhang normalerweise keine Relevanz.
Beförderungsleistung (eines Gegenstandes)
§ 3 (9) S. 1 UStG
Beförderungsleistung (eines Gegenstandes) / Ortsbestimmung
TB:
- Empfänger ist kein Unternehmer
- Beginn und Ende in Mitgliedsstaat
RF:
Beginn der Beförderung
§ 3b (3) UStG
TB:
- Empfänger ist kein Unternehmer
- Ende nicht in Mitgliedsstaat
RF:
Wo bewirkt wird (Aufteilung)
§ 3b (1) S. 3 i.V.m. § 3b (1) S. 1 und S. 2 UStG
Materialgestellung
RF:
- keine Lieferung
- nicht Gegenstand des Leistungsaustausches
siehe auch: Abschn. 3.98 (2) S. 4 UStAE
Werkleistung / Ortsbestimmung
TB:
- Empfänger ist kein Unternehmer
RF:
- wo tatsächlich erbracht
§ 3a (3) Nr. 3 lit. c UStG
Änderung der Verhältnisse
§ 15 (1) S. 1 UStG
Vorsteuerabzug / Schema
- Abziehbarkeit § 15 (1) S. 1 Nr. 1 UStG
- Nicht vom Abzug ausgeschlossen § 15 (2) S. 1 … UStG
- Keine Ausnahme vom Ausschluss § 15 (3) … UStG
- Absetzen § 16 (2) S. 1 UStG i.V.m. § 18 (1) S. 3 UStG
Änderungs der Verhältnisse / Berichtigung / Vereinfachungsregeln
TB:
- zu berichtigende Vorsteuer > 1.000 EUR
RF:
Berichtigung unterbleibt
Berichtigung Vorsteuerabzug / Berichtigungszeitraum
Zusammenfassung mehrer Bestandteile TB: Bestandteilen müssen im Rahmen EINER Maßnahme
Verwertung Sicherungsübereignug
RF: - Lieferung erfolgt erst, wenn Sicherungsnehmer von Verwertungsrecht gebraucht macht (in-Verwahrungnahme noch keine Lieferung). - Es kommt zu Doppelumsatz deren Einzelumsätze zeitgleich ausgeführt werden. siehe auch: Abschn. 1.2 (1) S. 1 und 2 UStAE
Lieferung Sicherungsübereigneter Gegenstände / Steuerschuldner
Steuerschuldner ist Leistungsempfänger § 13b (5) S. 1 i.V.m. § 13b (2) Nr. 2 UStG
Umkehr der Steuerschuldnerschaft / Vorsteuerabzug
Abziehbar gem. § 15 (1) S. 1 Nr. 4 UStG
Lieferung o. sonstige Leistunge (eigener Name / eigene Rechnung)
§ 3 (1) UStG / § 3 (9) UStG
Lieferung (eigener Name / fremde Rechnung)
Kommisionsgeschäft gem. § 383 HGB § 3 (3) UStG - 2 Lieferungen (Fiktion einer “Lieferkette”) - keine sonstige Leistung (trotz eventueller Provision - Abweichung von der zivilrechtlichen Betrachtungsweise) - Lieferung des Kommitenten an Kommisionär erst im Zeitpunkt der Lieferung des Kommisionärs an den Abnehmer (wie Doppelumsatz) siehe auch: Abschn. 3.1. (3) S. 7 UStAE
sonstige Leistung (eigener Name / fremde Rechnung)
z.B. Spediteur § 3 (11) UStG
sonstige Leistung (fremder Name / fremde Rechnung)
z.B. Handelsvertreter § 3 (9) UStG
unentgeltliche Leistungen / Ort
§ 3f UStG
Versandhandelslieferungen / Ort
§ 3c UStG
Befördern
jede Fortbewegung durch Lieferer oder Empfänger (hierunter fällt auch der Handkauf) § 3 (6) S. 2 UStG
Versenden
Fortbewegung durch selbstständigen beauftragten Dritten § 3 (6) S. 3 UStG
warenruhende Lieferung / Ort
Bsp.: - Erwerber ist bereits im Besitz der Sache, § 929 S. 2 BGB - Vereinbarung Besitzkonstitut, § 930 BGB - Abtretung des Herausgabeanspruches, § 931 BGB - Übergabe von Traditionspapieren nach dem HGB (Lagerschein, Ladeschein, Konnossement) - Lieferung von Grund und Boden oder Gebäuden - Montagelieferung beim Abnehmer § 3 (7) UStG
Zeitpunkt der Lieferung
§ 3 (6) und § 3 (7) sowie § 3 (8) UStG regelt nach Auffassung der Finanzverwaltung auch den Zeitpunkt der Lieferung
sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers / Steuerschuldner
RF Steuerschuldner ist Leistungsempfänger § 13b (2) Nr. 1 UStG i.V.m. § 13b (5) S. 1 UStG
Umkehr Steuerschuldnerschaft / Ausstellung Rechnung
RF Rechnung ist ohne gesonderten Steuerausweis auszustellen
Lieferung Drittland -> Inland / Ort
RF Ort der Lieferung Inland wenn Lieferer Schuldner der Enfuhrumsatzsteuer § 3 (8) UStG
Steuerbefreiung bei der Einfuhr
§ 5 UStG
Lieferung in besonderen Fällen / Ort
TB - Beförderung oder Versendung - durch Lieferer - aus einem Mitgliedsstaat in einen anderen Mitgliedsstaat - Abnehmer Privatperson (§ 3c (2) UStG) - Lieferschwelle überschritten (§ 3c (3) UStG) RF Ort wo Beförderung oder Versendung endet § 3c (1) S. 1 UStG
sonstige Leistung / Ort
TB B2C RF Unternehmensort des Leistenden § 3a (1) UStG TB B2B RF Unternehmensort des Empfängers § 3a (2) UStG
Gesonderte Erklärung innergemeinschaftlicher Lieferungen und bestimmter sonstiger Leistungen
Der Unternehmer hat für jeden Voranmeldungs- und Besteuerungszeitraum - seine innergemeinschaftlichen Lieferungen - seine im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführten sonstigen Leistungen zu erklären. § 18b S. 1 UStG
Umkehr Steuerschuld § 13b UStG / Ausstellen Von Rechnung
RF In Fällen der umgekehrten Steuerschuld und wenn der Unternehmer keinen Sitz im Inland hat, hat dieser die Rechnung nach den Vorschriften seines Mitgliedsstaates auszustellen. § 14 (7) S. 1 UStG
Einheit / Mehrheit von Leistungen
Ein wirtschaftlicher Vorgang enthält mehrere Leistungselemente: 1. Einheitliche Leistung: Trennung wirtschaftlich nicht gerechtfertigt = eine Leistung 2. Haupt- und selbständige Nebenleistung: Ein Element prägt die Gesamtleistung = eine Leistung 3. Leistungspaket: jedes Element ist von eigenständiger Bedeutung = mehrere Leistungen
Werklieferung
TB - ein fremder Gegenstand wird bearbeitet - der Leistende trägt mindestens einen Hauptstoff bei Sicht der “Durchschnittsverbrauchers” ist relevant. Bei Reparaturen kann vereinfachend davon ausgegangen werden, dass es sich um eine Werklieferung handelt, wenn der Entgeltanteil für das verwendete Material 50 % des Gesamtentgeltes übersteigt. RF Es handelt sich nicht um eine sonstige Leistung sondern um eine Werklieferung gem. § 3 (4) UStG
Werkleistung
Der Werkunternehmer beschafft keinerlei Hauptstoffe. § 3 (4) UStG UKS i.V.m § 3 (9) UStG
Beistellung
TB - Stoffe vom Werkauftraggeber selbst beschafft - Werkunternehmer verpflichtet diese Stoffe zu verwenden - tatsächlich so gehandhabt RF - keine Lieferung vom Auftraggeber an der Werkunternehmer - das beigestellte Material geht nicht in den Leistungsaustausch mit ein siehe auch: Abschn. 3.8 (3) und (4) UStAE
Vorsteuerabzug
TB
- gesetzlich geschuldete USt
- für Lieferung/sonstige Leistung
- eines anderen Unternehmers (Leistenden)
- an das Unternehmen des Leistungsempfängers
- Besitz einer ordnungsgemäßen Rechnung
RF
Vorsteuer ist bei Leistungsempfänger abziehbar
§ 15 (1) S. 1 Nr. 1 UStG
Sonderfall Anzahlung: Vorsteuer ist abziehbar, obwohl Leistung noch nicht ausgeführt, vgl. § 15 (1) S. 1 Nr. 1 S. 3 UStG
Beschränkung des Vorsteuerabzugs
Nach § 15 (1a) S. 1 UStG sind die Vorsteuerbeträge für folgende Aufwendungen nicht abziehbar:
- § 4 (5) S. 1 Nr. 1 EStG: Geschenke > 35 EUR an Geschäftsfreunde
- § 4 (5) S. 1 Nr. 3 EStG: Aufwendungen für Gästehäuser außerhalb des Betriebs
- § 4 (5) S. 1 Nr. 4 EStG: Aufwendungen für Segeljachten
- § 4 (5) S. 1 Nr. 7 EStG: Unangemessene Aufwendungen der Lebensführung
- § 12 Nr. 1 EStG: Aufwendungen der Lebensführung
Sonderfall: Für Bewirtungsaufwendungen ergibt sich keine Einschränkung, § 15 (1a) S. 2 UStG.