USt Flashcards
Werkleistung
TB:
- Keine Stoffe selbstbeschafft
§ 3 (9) S. 1 UStG i.V.m. § 3 (4) UStG Umkehrschluss
siehe auch: Abschn. 3.8 (1) S. 3 UStAE
Anmerkung: § 3 (10) UStG hat in diesem Zusammenhang normalerweise keine Relevanz.
Beförderungsleistung (eines Gegenstandes)
§ 3 (9) S. 1 UStG
Beförderungsleistung (eines Gegenstandes) / Ortsbestimmung
TB:
- Empfänger ist kein Unternehmer
- Beginn und Ende in Mitgliedsstaat
RF:
Beginn der Beförderung
§ 3b (3) UStG
TB:
- Empfänger ist kein Unternehmer
- Ende nicht in Mitgliedsstaat
RF:
Wo bewirkt wird (Aufteilung)
§ 3b (1) S. 3 i.V.m. § 3b (1) S. 1 und S. 2 UStG
Materialgestellung
RF:
- keine Lieferung
- nicht Gegenstand des Leistungsaustausches
siehe auch: Abschn. 3.98 (2) S. 4 UStAE
Werkleistung / Ortsbestimmung
TB:
- Empfänger ist kein Unternehmer
RF:
- wo tatsächlich erbracht
§ 3a (3) Nr. 3 lit. c UStG
Änderung der Verhältnisse
§ 15 (1) S. 1 UStG
Vorsteuerabzug / Schema
- Abziehbarkeit § 15 (1) S. 1 Nr. 1 UStG
- Nicht vom Abzug ausgeschlossen § 15 (2) S. 1 … UStG
- Keine Ausnahme vom Ausschluss § 15 (3) … UStG
- Absetzen § 16 (2) S. 1 UStG i.V.m. § 18 (1) S. 3 UStG
Änderungs der Verhältnisse / Berichtigung / Vereinfachungsregeln
TB:
- zu berichtigende Vorsteuer > 1.000 EUR
RF:
Berichtigung unterbleibt
Berichtigung Vorsteuerabzug / Berichtigungszeitraum
Zusammenfassung mehrer Bestandteile TB: Bestandteilen müssen im Rahmen EINER Maßnahme
Verwertung Sicherungsübereignug
RF: - Lieferung erfolgt erst, wenn Sicherungsnehmer von Verwertungsrecht gebraucht macht (in-Verwahrungnahme noch keine Lieferung). - Es kommt zu Doppelumsatz deren Einzelumsätze zeitgleich ausgeführt werden. siehe auch: Abschn. 1.2 (1) S. 1 und 2 UStAE
Lieferung Sicherungsübereigneter Gegenstände / Steuerschuldner
Steuerschuldner ist Leistungsempfänger § 13b (5) S. 1 i.V.m. § 13b (2) Nr. 2 UStG
Umkehr der Steuerschuldnerschaft / Vorsteuerabzug
Abziehbar gem. § 15 (1) S. 1 Nr. 4 UStG
Lieferung o. sonstige Leistunge (eigener Name / eigene Rechnung)
§ 3 (1) UStG / § 3 (9) UStG
Lieferung (eigener Name / fremde Rechnung)
Kommisionsgeschäft gem. § 383 HGB § 3 (3) UStG - 2 Lieferungen (Fiktion einer “Lieferkette”) - keine sonstige Leistung (trotz eventueller Provision - Abweichung von der zivilrechtlichen Betrachtungsweise) - Lieferung des Kommitenten an Kommisionär erst im Zeitpunkt der Lieferung des Kommisionärs an den Abnehmer (wie Doppelumsatz) siehe auch: Abschn. 3.1. (3) S. 7 UStAE
sonstige Leistung (eigener Name / fremde Rechnung)
z.B. Spediteur § 3 (11) UStG
sonstige Leistung (fremder Name / fremde Rechnung)
z.B. Handelsvertreter § 3 (9) UStG
unentgeltliche Leistungen / Ort
§ 3f UStG
Versandhandelslieferungen / Ort
§ 3c UStG
Befördern
jede Fortbewegung durch Lieferer oder Empfänger (hierunter fällt auch der Handkauf) § 3 (6) S. 2 UStG
Versenden
Fortbewegung durch selbstständigen beauftragten Dritten § 3 (6) S. 3 UStG
warenruhende Lieferung / Ort
Bsp.: - Erwerber ist bereits im Besitz der Sache, § 929 S. 2 BGB - Vereinbarung Besitzkonstitut, § 930 BGB - Abtretung des Herausgabeanspruches, § 931 BGB - Übergabe von Traditionspapieren nach dem HGB (Lagerschein, Ladeschein, Konnossement) - Lieferung von Grund und Boden oder Gebäuden - Montagelieferung beim Abnehmer § 3 (7) UStG
Zeitpunkt der Lieferung
§ 3 (6) und § 3 (7) sowie § 3 (8) UStG regelt nach Auffassung der Finanzverwaltung auch den Zeitpunkt der Lieferung
sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers / Steuerschuldner
RF Steuerschuldner ist Leistungsempfänger § 13b (2) Nr. 1 UStG i.V.m. § 13b (5) S. 1 UStG
Umkehr Steuerschuldnerschaft / Ausstellung Rechnung
RF Rechnung ist ohne gesonderten Steuerausweis auszustellen