Umweltbelange I (ISAC) Flashcards
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Definition
Verfahren zur Entscheidungsvorbereitung womit voraussichtliche Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt systematisch erfasst, dargestellt und beurteilt werden
UVP umfasst…
Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Vorhabens:
- Mensch, Fauna, Flora
- Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft
- Sachgüter und kulturelles Erbe
Gesetzliche Grundlagen UVP
- RL 85/337/EWG –> Europäische Ebene
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Vermeidung von Beeinträchtigung des Naturhaushaltes, Ausgleichsmaßnahmen, Landschaftliche Neugestaltung
Raumbezogene Empfindlichkeitsprüfung
Ziel:
- Vermeidung von Beeinträchtigung von Vorrangflächen vorhandener Nutzung und Funktion
- Ermittlung der verträgl. Linienbestimmung
Nach Überlagerung folgende Möglichkeiten:
- Untersuchungsraum ist nur teilweise mit Vorrangflächen besetzt und daraus ergeben sich Korridore mit geringer Konfliktdichte, die eine Trassierung möglich erscheinen lassen
- Betrachtungsraum ist vorwiegend mit Vorrangflächen besetzt: Trasse nur realisierbar bei Inkaufnahme erheblicher Konflikte; Nullvariante
Landschaftlicher Begleitplan (LBP)
- wird im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens erarbeitet
- konkretisiert die Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung der Beeinträchtigung
- stellt die im Vorhaben veranlassten Maßnahmen des Naturschutzes und Landschaftspflege dar
- LBP und UVP laufen meist parallel ab
Verfahrensablauf LBP
- Bestandsaufnahme Schutzgüter
- Bewertung Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes sowie Qualität des Landschaftsbildes
- Konfliktanalyse: die vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen mit Bestandssituation verglichen