Übung 3 Flashcards

1
Q

Arbeiten Sie die primären Strukturmerkmale des deutschen Systems der
industriellen Beziehungen heraus.

Charakteristische Merkmale des deutschen Systems

A
  1. Dualität
  2. Intermediarität
  3. Hohe Verrechtlichung
  4. Zentralisierung
  5. Repräsentativität
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2
Q

Charakteristische Merkmale des deutschen Systems
1 +2

A
  1. Dualität
    Trennung betrieblicher und gewerkschaftlicher Ebene
    ➢ Betriebliche Ebene: Betriebliche Mitbestimmung im Rahmen der Betriebsverfassung
    ➢ Gewerkschaftliche Ebene: Tarifautonomie
  2. Intermediarität
    Interessensvertretung der Arbeitnehmer unter expliziter Berücksichtigung wirtschaftlicher
    Betriebsziele im Sinne des Unternehmens
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3
Q

Charakteristische Merkmale des deutschen Systems
3 + 4 + 5

A
  1. Hohe Verrechtlichung
    Staat setzt rechtlichen Regelungen fest, innerhalb derer die beiden Parteien ihre
    jeweiligen Interessen und Ziele autonom verfolgen können
    ➢ Bspw.: Betriebsverfassungs- oder Tarifvertragsgesetz
  2. Zentralisierung
    Interessensvertretung für große Wirtschaftssektoren
  3. Repräsentativität
    Gewerkschaften und Betriebsräte können in relativer Unabhängigkeit von ihren
    Mitgliedern entscheiden

→ Deutsches System ist durch geringe Häufigkeit offener Konflikte und ausgefeilte
Konfliktlösungsmechanismen gekennzeichnet

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4
Q

Duales System der kollektiven Interessenvertretung

Betriebliche Ebene vs. Überbetriebliche Ebene

A
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5
Q

Übertragbarkeit des HRM Konzepts auf Deutschland
–> Nationale Traditionen und Entwicklungspfade sind zu beachten

A
  • HRM entstand in den USA vor dem Hintergrund des amerikanischen
    Leistungsgedankens
  • In Deutschland:
  • Harmonieorientiertes System mit hohem Grad rechtlicher Regelungen und
    Konfliktregelungsmechanismen
  • Es kommt eher die weiche HRM-Variante zum Tragen
  • Neben der Orientierung auf die individuelle Arbeitsbeziehung (Ebene Management –
    Arbeitnehmer) wird die Notwendigkeit der Existenz der kollektiven
    Arbeitnehmervertreter anerkannt (Ebene Management – Betriebsrat)
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6
Q

Nenne die fünf Säulen der Sozialversicherung sowie die Merkmale einer Sozialversicherung

A
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7
Q

Erläutern Sie das Versicherungsprinzip

A
  • Die Mitglieder zahlen Beiträge und erwerben dafür Ansprüche auf Leistungen zur
    Abdeckung sozialer Risiken
  • Regelungen zur Höhe der Beiträge abhängig von der Art der Versicherung
  • Beispiele: Kranken-, Rentenversicherungen, Pflegeversicherung
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8
Q

Erläutern Sie das Führsorgeprinzip

A
  • Rechtsanspruch Bedürftiger auf Sozialhilfe für den Fall, dass sie sich nicht selbst
    helfen können und keine Leistungen von anderer Seite erbracht werden / ohne
    vorherige Beitragsleistungen
  • Finanzierung erfolgt hier aus Steuermitteln und hat erhebliche
    Umverteilungseffekte
  • Beispiele: Sozialhilfen, wie Arbeitslosengeld oder Wohngeldzahlungen
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9
Q

Erläutern Sie das Versorgungsprinzip:

A
  • Geld- oder Sachleistungen aus allgemeinen Steuermitteln bei Eintritt bestimmter
    Risikofälle, welche jeden der Gemeinschaft hätte treffen können und/oder für die
    soziale Sicherung der Beamten, da diese in einem besonderen Dienst- und
    Treueverhältnis zum Staat stehen
  • Beispiele: Kriegs- oder Opfer von Naturkatastrophen, aber auch
    Kindergeldempfänger

→ Gestaltungsprinzipien der sozialen Sicherung

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10
Q

Erläutern Sie die Wirkprinzipien der sozialen Sicherung.

A

Solidaritätsprinzip:
Zu versichernde Risiken werden von allen Versicherten gemeinsam (solidarisch)
getragen, wobei Beiträge entsprechend der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des
Versicherten entrichtet werden. Leistungen richten sich nach der Bedürftigkeit des
Versicherten. Dies sorgt für sozialen Ausgleich und individuelle Sicherheit.

Subsidiaritätsprinzip:
Übergeordnete Organisation sollte nur unterstützend oder ersetzend (subsidiär)
eingreifen, wenn andere, nicht staatliche Einrichtungen oder Akteure nicht in der
Lage sind, ein Problem zu bewältigen (Selbstverantwortung des Einzelnen).

Äquivalenzprinzip:
Beiträge und Leistungen müssen sich entsprechend dem Versicherungsrisiko
entsprechen. Höhe der Leistungsansprüche ist an vorher gezahlte Beiträge
gekoppelt.

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11
Q

Erläutern Sie Vor- und Nachteile des Kapitaldeckungsverfahrens zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme.

A

Kapitaldeckungsverfahren
* Höhe der Auszahlungen beim Eintritt des Versicherungsfalls basiert auf dem
zuvor angesparten Kapitalstock
* Findet Anwendung in der privaten Kranken-, Pflege bzw. Lebensversicherung

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12
Q

Erläutern Sie Vor- und Nachteile des Umlageverfahrens zur Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme.

A

Umlageverfahren
* Staatlich organisiert
* Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar zur Finanzierung der
Leistungsberechtigten herangezogen bzw. umgelegt.
* Für seine Beitragsleistung erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf
Leistung in zukünftigen Fällen der Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Krankheit,
und letztlich Alter.
* Generationenvertrag
➢ „Vertrag“ zwischen der beitragszahlenden und der Renten empfangenden Generation
➢ Diese „Solidarität zwischen den Generationen“ beinhaltet die Verpflichtung der
arbeitenden Generation zur Beitragszahlung in der Erwartung, dass die ihr
nachfolgende Generation die gleiche Verpflichtung übernimmt.

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13
Q

Beschreiben Sie Ausnahmetatbestände, die zu einer Beitragserleichterung für
den Arbeitnehmer führen.

A
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14
Q

Beschreiben Sie Vor- und Nachteile von Karenztagen gegenüber
Selbstbeteiligung als ein Instrument bei der Ausgestaltung der
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

A
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15
Q

Welche Regelungen gelten aktuell in Deutschland zur Lohnfortzahlung
im Krankheitsfall?

A
  • Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für sechs Wochen (42
    Kalendertage), gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Der AN erhält
    diejenige Vergütung, die er bezogen hätte, wenn er nicht arbeitsunfähig erkrankt
    wäre (anschließend Krankengeld durch die Krankenversicherung).
  • Liegen zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten wegen derselben Krankheit
    mindestens sechs Monate, so besteht ein neuer Anspruch auf sechs Wochen
    Entgeltfortzahlung. Dies gilt auch, wenn innerhalb der sechs Monate
    Arbeitsunfähigkeit wegen einer anderen Erkrankung besteht.
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16
Q

Karenztage

A

Während der ersten Tage der Krankheit erhält der Arbeitnehmer keine
Lohnfortzahlung. Erst nach diesen Karenztagen wird wieder gezahlt.

17
Q

Selbstbeteiligung im Krankheitsfall:

A

Zum Beispiel Absenkung der Lohnfortzahlung von 100% auf 80% (kostet den
Arbeitnehmer also 20% seines Gehalts).