Toxizitätstestung und Risikoabschätzung Flashcards

1
Q

Was versteht man im Rahmen der Registrierung neuer Umweltchemikalien unter „Vorsorgeprinzip“? Was wäre ein alternativer Ansatz dazu?

A

Vorsorgeprinzip = denkbare Schädigung von Menschen sollen im Voraus und trotz Mangels an wissenschaftlicher Gewissheit vermieden oder weitgehend verringert werden

alternativ dazu: Wissenschaftsprinzip = nur jene Effekte werden in Risikokalkulation einbezogen, die wissenschaftlich (experimentell) nachgewiesen sind

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2
Q

Welche Grundprinzipien liegen der europäischen REACH-Verordnung zugrunde?

A
  1. Vorsorgeprinzip

2. “no data, no market” -> neue Substanzen dürfen erst nach Registrierung in Verkehr gebracht werden

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3
Q

Mit welchem Testverfahren werden Umweltchemikalien auf ihre potenzielle mutagene
Wirkung geprüft? Wie funktioniert dieses Testverfahren?

A

Ames-Test: Je stärker mutagen die Substanz, desto mehr Rückmutation

Verwendung von Bakterien, die nicht in der Lage sind, eine bestimmte AS zu synthetisieren (= auxotrophen Organismus). Mangelmutanten werden auf einem Nährboden ausgestrichen, der die betreffende AS nicht enthält. Da die AS jedoch zum Wachsen und Überleben der Bakterien notwendig ist, können sich diese auf dem Nährboden nicht vermehren. Bakterien werden mit potentiellen Mutagen konfrontiert und anschließend inkubiert. Bilden sich nach diesem Vorgang neue Bakterienkolonien, so erlangten sie die Fähigkeit zur Synthese der Aminosäure zurück => Rückmutation

  • Zugabe Leber da CYP-Metabolisierung: falls Metabolit mutagen durch Giftung über CYP
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4
Q

Welche Parameter werden in die Risikoabschätzung von Umweltchemikalien einbezogen?

A
  • Wirkungsanalyse (akute/chronische/ökotoxikologische Toxizität, Bioakkumulation)
  • Expositionsanalyse (Verwendung, Eintragsmenge, -charakteristik, Umweltverhalten)
    => Aus beiden macht man Gefahrenbeurteilung => Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit => Risikobewertung
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5
Q

Was bedeutet in der Risikoabschätzung von Umweltchemikalien die Unterscheidung
zwischen Gefährlichkeit und Risiko?

A
  • Gefährlichkeit (Gefahr) = Schwere der unerwünschten Ereignisse (Daten: Wirkungsanalyse)
  • Risiko = Eintrittswahrscheinlichkeit (Daten: Expositionsanalyse)

Umweltrisiko = Gefährlichkeit x Expositionswahrscheinlichkeit

Gefahr ist nicht gleich Risiko. Ein gefährlicher Stoff kann geringes Schadenrisiko besitzen (geringe Expositionswahrscheinlichkeit)

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6
Q

Was sind die Grundlagen für die Kalkulation von Sicherheitsfaktoren bei der Bewertung
lebensmitteltoxikologisch relevanter Substanzen?

A

Predicted no effect concentration (PNEC) = LOEL/Sicherheitsfaktor

Grundlage: abgeleitete Grenzwerte aus Toxizitätsuntersuchungen
willkürliches Festlegen des Sicherheitsfaktors -> basieren nicht auf wissenschaftlichen Kriterien

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7
Q

Was sind typische Probleme der Schadstoffbeurteilung in Lebensmitteln?

A
  • Sicherheitsfaktoren & Grenzwerte basieren nicht auf objektiv-wissenschaftlichen Kriterien
  • Tierexperimentelle Daten nicht seriös auf Menschen übertragbar
  • Humantoxizität kann nicht experimentell ermittelt werden (Ethik)
  • fehlende Erkenntnis für Subgruppen
  • Risikoangaben beziehen sich auf einen definierten Effekt
  • keine Nutzen-Risiko-Abwägung (anders in der Medizin)
  • Dosis-Wirkungs-Beziehung meist unbekannt
  • Public Health-Aspekt vs. individuelles Risiko
  • Substanzkombinationen
  • Kein Effekt von A auf B
  • Additiver Effekt
  • Überadditiver Effekt
  • Antagonistischer (“subadditiver”) Effekt
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8
Q

Wie beurteilen Sie die Aussagekraft verschiedener Studientypen hinsichtlich
ernährungstoxikologischer Zusammenhänge?

A
  • Möglichkeit hoher Aussagekraft: Metaanalyse, RCT, Querschnittstudien
  • Möglichkeit hoher Aussagekraft bei starkem Effekt: Langzeitstudie, Fall-Kontroll-Studie, gehäufte Kasuistiken
  • Verdacht auf Aussagekraft: einzelne Kausuistiken

Nachweis von Kausalität nur bei Metaanalyse und RCT möglich

“widersprüchlich” ist nicht “kein Effekt”
“eindeutig” ist nicht “Effekt sicher vorhanden”
beachten von Probandenzahlen, Sponsoren, etc.

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9
Q

Für welche Substanzklassen werden ADI-Werte definiert? Wie kommen diese ADI-Werte
zustande?

A

ADI-Wert (acceptable daily intake) = Menge von Lebensmittelzusatzstoffen, die bei lebenslanger täglicher Aufnahme als unbedenklich gilt [mg/kg KG/d)

Die Höchstmengen werden so gewählt, dass ADI auch bei extremen Verzehrgewohnheiten nicht überschritten wird - Höchstmengen sollen ADI nicht voll ausschöpfen, sondern sich an technologisch erforderlichen Mindestmengen orientieren
ADI = NOEL/100

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10
Q

Bitte erläutern Sie das „Konzept des sicheren Zufuhrbereichs“ sowie Möglichkeiten der Definition von Höchstmengen von Vitaminen und Mineralstoffen.

A

DGE-Zufuhr-Empfehlungen: RDA-Werte -> Zufuhr deckt Bedarf von 98% der Bevölkerung ab
UL (“upper limit”): tolerable upper intake level (EFSA)

richtet sich nach Stand des aktuellen Wissens -> Empfehlung für natürliche LM
garantiert Risikominimierung des Nährstoffmangels
gibt auch sichere Höchstgrenzen (UL)

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11
Q

Was versteht man unter „tolerable upper intake levels“?

A

Empfehlungen der EFSA, also nicht rechtlich bindend
kein UL = keine Toxizität bekannt o. sehr heterogene Wirkung auf Subgruppen, sodass kein einheitlicher UL definiert werden kann
(!) heißt nicht, keine Toxizität da

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12
Q

Mit welchen Grenzwerten werden Kontaminanten in Lebensmitteln charakterisiert?

A
  • TDI-Wert (tolerable daily intake) = Menge von ungewollten Kontaminanten, die bei lebenslanger täglicher Aufnahme als unbedenklich gilt [mg/kg KG/d] : TDI = NOEL / 100
  • PTWI- und PTMI-Werte (provisional tolerable weekly/monthly intake) bei kumulativ-toxischen Kontaminanten
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13
Q

Wie unterscheiden sich TDI-, PTWI- und Gruppen-PTWI-Werte?

A
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14
Q

Weshalb kann für karzinogene Kontaminanten kein toxikologisch begründbarer Grenzwert angegeben werden?

A

kein Schwellenwert definierbar
Wirkungs-Dosis-Prinzip: irreversible Wirkung

Bei karzinogenen Kontaminanten wird das “ALARA-Prinzip” (= as low as reasonably achievable) angewendet

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15
Q

Wodurch ist in der Lebensmittelsicherheit das ALARA-Prinzip gekennzeichnet?

A

ALARA = as low as reasonably achievable

d.h. Exposition möglichst minimieren (technologisch und Konsumgewohnheiten)

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16
Q

Aufgrund welches Parameters werden Grenzwerte für Materialen im Kontakt mit Lebensmitteln (z. B. Verpackungen) definiert?

A

Grundsätzlicher Grenzwerte:
Gesamtheit der auf Kunststoffmaterial in LM migrierende Stoffe (max. 60 mg/kg LM) + stoffspezifischer Migrationswert (abgeleitet von ADI oder TDI)

Grenzwert für Karzinogene:
Grenzwert = Nachweisgrenze der aktuell bestmöglichen Analysenmethode (nicht nachweisbar = sicher)

17
Q

In welchem Zusammenhang stehen ADI- und MRL-Wert?

A

ADI-Werte lassen sich von MRL-Werten abbleiten

18
Q

Wie werden in der EU sog. Novel Foods definiert? Bitte nennen Sie Produktbeispiele!

A

= Lebensmittel, die vor dem 15.05.1997 in der EU nicht in nennenswertem Umfang verbreitet waren

Bsp: Noni-Saft, Chia Samen, Stevia, DHA-EPA-Algenöl, Ahilflower Öl

19
Q

Was sind die wichtigsten Schritte des Novel-Food-Zulassungsverfahrens in der EU?

A
  1. Inverkehrbringer muss prüfen, ob LM Novel Foods ist
  2. Orientierung am Novel Food Catalogue
  3. Konsultationsverfahren (BVL/BfR)
  4. Unionliste
20
Q

Was sind die wichtigsten Prüfkriterien im Rahmen der Novel-Food-Zulassung?

A
  1. Spezifikation (physikal.-chem. Eigenschaften, botanische Taxonomie, Makro- & Mikronährstoffe)
  2. Ernährungswissenschaftliche Aspekte (Nährstoff-Relationen, Physiologische Effekte, Effekt auf Gesamternährungssituation)
  3. Frühere Anwendung (Vergleich “traditioneller” Verwendung mit vorgesehener NF-Verwendung)
  4. Herstellungsverfahren (Prozessrisiken, Identifizierung & Quantifizierung von Nebenprodukten/Rückständen)
  5. Voraussichtlicher Konsum (Expositionsabschätzung, Aufnahmemenge bei überdurchschnittlichem Verzehr)
  6. Toxikologische Aspekte (Standardtests: LADME, Mutagenität, subchronisch/chronische Toxizität, ggf. Einzeltests: Allergenität, Neurotoxizität)
  7. Mikrobiologische Aspekte (Mikrobielle Sicherheit: Virulenz, Gentransfer von Resistenzfaktoren, Exzessive Immunstimulation)
21
Q

Welche Beispiele genetisch veränderter Nahrungspflanzen kennen Sie?

A
  • GVO-Mais: Schädlingsresistenz, Glyphosat-Toleranz
  • GVO-Raps: Glyphosat-Toleranz, verändertes FSmuster, Schmetterlingsresistenz
  • GVO-Soja: Glyphosat-Toleranz, verändertes FSmuster, Schmetterlingsresistenz
  • GVO-Zuckerrübe: Glyphosat-Toleranz
22
Q

Welche phänotypischen Veränderungen sollen durch Genveränderung von Nahrungspflanzen üblicherweise erreicht werden?

A
mehr Ertrag
Glyphosattoleranz
längere Haltbarkeit
veränderte FS-Muster
Schädlingsresistzenz

Mehr Frucht, Größere Frucht, weniger Kerne (siehe Tomate, Banane, Wassermelone) => Effizientere Verarbeitung, Gemütlichkeit beim Verzehr, (sicherer Rohverzehr)???

23
Q

Welche drei GVO-Kategorien gibt es (Beispiele)?

A
  1. LM selbst ist lebender GVO
  2. LM enthält lebende GVO
  3. LM enthält aus GVO isolierte Komponenten
24
Q

Wodurch sind Kennzeichnungspflicht und beidseitige Rückverfolgungspflicht von GVO Lebensmitteln charakterisiert?

A

Kennzeichnungspflicht: alle LM oder FM, die aus GVO bestehen, GVO enthalten oder die aus GVO hergestellt wurden

  • > 0.9% GVO im LM
  • keine Pflicht, wenn bei LM-Herstellung GVO verwenden werden (Bsp. Enzyme bei Käseherstellung)

Rückverfolgungspflicht: “Vom Feld zum Teller” und “Vom Teller zum Feld”
- jedes GVO-Produkt erhält spezifische Erkennungsmarker

25
Q

Was sind die wichtigsten Aspekte der Strategie zur GVO-Sicherheitsbewertung?

A
  1. Vergleich Ausgangspflanze vs. GVO-Pflanze (traditionelle Pflanze als Referenz, Fokus auf Toxine, Virulenzfaktoren, antinutritive Faktoren)
  2. Prüfung der genetischen Veränderung (Charakterisierung des für Transformation verwendeten Vektors)
  3. Charakterisierung der GVO-Pflanze (phänotypisch, molekularbiologisch, genetisch)
  4. Feldstudien (unterschiedliche Standorte, mehrere Vegetationsperioden, Analyse zu Nährstoffmuster, etc.)
  5. Einfluss der LM-Herstellungsverfahren (Vergleich traditionelles Produkt vs. Produkt aus transgener Pflanzen)
  6. Toxikologische Beurteilung (Anwesenheit neuer Proteine? molekulare, biochemische & toxikologische Charakterisierung)
26
Q

Welche Kriterien sind für das Siegel „Ohne Gentechnik“ und für das Zertifikat „GVO-frei“
erforderlich?

A

“Ohne Gentechnik”: für Produkte von Tieren, die mit GVO-Futtermitteln gefüttert wurden (keine Kennzeichnungspflicht) - Vergabe von Verband “LM ohne Gentechnik e.V.” (VLOG)

“GVO-frei”: nicht definiert, verschiedene Kriterien von Importeuren, Untersuchung in spezialisierten Laboren (Prüfung auf typische genetische Elemente (PCR))
- technische Nachweisgrenze: nie 100%-ige “frei von”-Garantie

27
Q

Wie beurteilen Sie Nutzen und Sicherheit von GVO in der Lebensmittelproduktion?

A

Positive Effekte auf:

  • Ressouercenbedarf
  • Tierschutz
  • Umweltschutz
  • Energiebedarf
  • Abfallproduktion
28
Q

Welche unterschiedlichen Verfahren (einschließlich spezifischer methodischer Probleme) zur Erfassung von Lebensmittelverzehrmengen kennen Sie?

A