Termin 3 - RL 3.1 - Eigenkapital Flashcards

1
Q

Welche Standards befassen sich mit dem Begriff Eigenkapital und dessen Bilanzierung?

A
  • kein eigener Standard
  • wesentliche Rechtsgrundlagen (Framework, IAS 1, IAS 32)
  • allgemeine Begriffsdefinition nach IFRS: Vermögenswerte, Schulden, Eigenkapital
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2
Q

Wie definiert man “Vermögenswerte” (Assets)?

A
  • gegenwärtige wirtschaftliche Ressource also
  • ein Recht, das das Potential aufweist, künftigen wirtchaftlichen Nutzen zu erzeugen
  • diese steht in der Verfügungsmacht des Unternehmens
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3
Q

Wie definiert man “Schulden” (Liablities)?

A
  • gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens aus Ereignissen der Vergangenheit
  • deren Erfüllung mit einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen in Verbindung steht
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4
Q

Wie definiert man “Eigenkapital” (Equity)?

A
  • der nach Abzug der Schulden verbleibende Restbetrag der Vermögenswerte des Unternehmens
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5
Q

Was ist ein “Eigenkapitalinstrument”? Nenne 3 Beispiele für Eigenkapitalinstrumente

A
  • = Vertrag, der einen Residualanspruch auf die Vermögenswerte eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Verbindlichkeiten begründet
  • tatsächlicher wirtschftl. Gehalt entscheidend, keine vertragliche Verpflichtung zur Übertragung von Geld / anderen finanz. Vermögenswerten
  • Beispiele sind: Aktien, GmbH-Anteile, Options- und Bezugsrechte
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6
Q

Welche Gliederung sieht IAS 1.54 für das Eigenkapital vor?

A
  • lediglich eine Mindestgliederung
  • Gezeichnetes Kapital und Rücklagen, die den Eigentümern der Muttergesellschaft zuzuordnen sind
  • nicht beherrschende Anteile, die im EK dargestellt werden
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7
Q

Welche zusätzlichen Angabepflichten bestehen ergänzend zu der vorgegebenen Mindestgliederung des EK?

A

Für jede Klasse von Anteilen:

  1. Anzahl ausgegebener Anteile
  2. Nennwert der Anteile
  3. Überleitungsrechnung (sich im Umlauf befindlicher Anteile; Anfang und Ende der Periode)
  4. Angabe zu Rechten (Vorzugsrechte etc.)
  5. Eigene Anteile
  6. Anteile, die für die Ausgabe aufgrund von Optionen und Verkaufsverträgen zurückgehalten werden

Beschreibung von Art und Zweck jeder Rücklage innerhalb des EK

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8
Q

Welche wesentliche Bestandteile enthält die verpflichtende Darstellung der einzelnen EK-Bestandteile in einer EK-Veränderungsrechnung?

A
  • Überleitung vom Anfangsbestand zum Endbestand für sämtliche Bestandteile des Eigenkapitals aufgrund von Veränderungen des EK (zu Beginn und zum Ende der Periode)
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9
Q

Was versteht sich unter dem Begriff “Gezeichnetes Kapital”, einer wesentlichen EK-Position?

A
  • Kapital, auf das die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaft beschränkt ist und das die Beteiligung der Gesellschafter am Gesellschaftsvermögen repräsentiert
  • im Gesellschaftsvertrag festgelegter und im Handelsregister eingetragener Wert (Nennwert)
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10
Q

Was versteht sich unter dem Begriff “Kapitalrücklage”, einer wesentlichen EK-Position?

A
  • Summe der Eigenkapitalzahlungen, die über das gezeichnete Kapital hinausgehen
  • gemäß IAS 1.78 getrennt von den übrigen Rücklagen auszuweisen
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11
Q

Was versteht sich unter dem Begriff “Gewinnrücklage”, einer wesentlichen EK-Position?

A

Eine Gewinnrücklage ist im Rechnungswesen die Folge nicht ausgeschütteter Jahresüberschüsse einer Kapitalgesellschaft und gehört zum Eigenkapital. Sie wird aus einbehaltenen (thesaurierten) Gewinnen gebildet (Wikipedia).

  • nach IFRS grundsätzlich keine Notwendigkeit zur Untergliederung
  • Untergliederung nach IAS 1.78 (e) als Mindestgliederung (Gliederung EK und Rücklagen nach Gruppen und weitere, z.B. Dividenden)
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12
Q

Was versteht sich unter dem Begriff “nicht beherrschende Anteile” (non-Controlling interest), einer wesentlichen EK-Position?

A
  • Posten ergibt sich aus Minderheitsanteilen bzw. nicht beherrschenden Anteilen bei vollkonsolidierten Tochtergesellschaften
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13
Q

Was versteht sich unter dem Begriff “Sonstiges Ergebnis”, einer wesentlichen EK-Position?

A
  • erfolgsneutral nach IFRS erfasste Gewinne und Verluste
    • Im Wesentlichen u.a. Neubewertung leistungsorientierter Versorgungspläne,
    • Gewinne und Verluste aus der Umrechnung von Fremdwährungsabschlüssen etc.
  • Darstellung wahlweise in einer Gesamtergebnisrechnung oder getrennt in den Abschnitten “Gewinn oder Verlust” und “sonstiges Ergebnis”
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