Termin 2 - P 2.1 - Prüfungsplanung und Prüfungsrisiko Flashcards
Zielsetzung einer Prüfung
§ 317 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB
Die Prüfung des Jahresabschlusses …
- hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften beachtet worden sind.
- ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
- die sich auf die Darstellung des sich ergebenden Bildes der Vermögens- Finanz- und Ertragslage des Unternehmens wesentlich auswirken,
- bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden
Prüfungsplanung
Verständnis von Unternehmen und Umfeld
Verständnis von Unternehmen und Umfeld
- Analyse der Geschäftstätigkeit
- Erlangung eines ausreichenden Geschäfts- und Branchenverständnisses
- Überblick über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des zu prüfenden Unternehmens
- Vorläufige analytische Durchsicht des Jahresabschlusses
=> Prüfungsziel: Gewinnung von Prüfungssicherheit
- Identifikation von unternehmens- bzw. branchenspezifischen Risiken
- Identifikation möglicher Fehlerrisiken
Prüfungsplanung
Verständnis des rechnungslegungsbezogenen IKS
- Verständnis der wesentlichen Prozesse und Abläufe
- Beurteilung der Angemessenheit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems (Aufbauprüfung)
Prüfungsplanung
Ziel der Prüfungsplanung
- Einschätzung des Prüfungsrisikos (vorläufig)
- Risikobeurteilung (inkl. Analyse & Klassifikation der erkannten Fehlerrisiken)
- Festlegung der Wesentlichkeit
Festlegung der risikoorientierten Prüfungsstrategie (Prüfprogramm = prüferische Antwort auf die jeweiligen Risiken)
Unternehmensumfeld - Beispiele
Politisches Umfeld:
- Internationale Handelsabkommen
- Wettbewerbsrecht
Soziales Umfeld:
- Bevölkerungswachstum
- Bildungswesen
Ökonomisches Umfeld:
- Bruttosozialprodukt
- Weltpolitik
Technologisches Umfeld:
- Wissenschaftliche Verbesserungen und Innovationen
- Geschwindigkeit der technologischen Veränderungen und Produkteinführungen
Verständnis des rechnungslegungsbezogenen Internen Kontrollsystem (IKS)
Das IKS umfasst die von der Unternehmensleitung im Unternehmen eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen, die gerichtet sind auf die organisatorische Umsetzung der getroffenen Unternehmerentscheidungen
Prüfungsziel: Feststellung, ob die internen Kontrollen geeignet sind, wesentliche falsche Angaben im JA aufzudecken und zu korrigieren.
=> Gewinnung von Prüfungssicherheit
Prüfungsrisiko
Wasserhahn-Sieb-Analogie
Ziel der Prüfungsplanung
In welche Risken wird das Prüfungsrisiko unterteilt?
was ist der dazugehörige Standard?
nach IDW PS 261:
- Unterteilung Prüfungsrisiko in Fehlerrisko (Inhärentes Risiko, Kontrollrisiko) –> vom Prüfer nicht beeinflussbar
- und Entdeckungsrisiko –> vom Prüfer beeinflussbar
Prüfungsrisiko - Definition
- Risiko, dass ein geprüfter JA/LB seine Aussagekraft beeinträchtigende Fehler enthält, so dass ein uneingeschränkter BV nicht hätte erteilt werden dürfen.
Inhärentes Risiko - Definition
- Anfälligkeit eines Prüffeldes für das Auftreten von Fehlern, die für sich oder zusammen mit Fehlern in anderen Prüffeldern wesentlich sind ohne Berücksichtigung des internen Kontrollsystems.
Kontrollrisiko - Definition
- Gefahr, dass Fehler, die in Bezug auf ein Prüffeld oder zusammen mit Fehlern aus anderen Prüffeldern wesentlich sind, durch das interne Kontrollsystem des Unternehmens nicht verhindert oder aufgedeckt und korrigiert werden.
Entdeckungsrisiko - Definition
- Risiko, dass der AP durch seine Prüfungshandlungen Fehler in der Rechnungslegung nicht entdeckt, die für sich oder zusammen mit anderen Fehlern wesentlich sind.
Risikomodell - Multiplikationsgesetz der Wahrscheinlichkeitslehre
PR = IR x KR x ER mit IR
- IR = Inhärentes Risiko (Mandant)
- KR = Kontrollrisiko (Mandant)
- PR = Prüfungsrisiko (Prüfer)
- ER = Entdeckungsrisiko (Prüfer)
Ziel der Prüfungsplanung - Klassifizierung der Fehlerrisiken
-
Bedeutsame Risiken
- Komplexität von Geschäftsvorfällen
- Ermessensentscheidungen
- Hinweise auf Unregelmäßigkeiten
- bilanzpolitische Maßnahmen
- Risiken, bei denen aussagebezogene Prüfungshandlungen alleine nicht ausreichen (z.B. IT-gestützte Routinetransaktionen)
- Sonstige über einem vertretbar niedrigen Maß liegenden Risiken wesentlicher falscher Angaben
- Unwesentliche Risiken
Ziel der Prüfungsplanung
Wesentlichkeit im Rahmen der Abschlussprüfung
- Art und Umfang
- Anwendung
- Einfluss auf Prüfungsaussage
Art und Umfang des Begriffs:
- Ausrichtung der Abschlussprüfung darauf, mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken.
Anwendung des Grundsatzes der Wesentlichkeit:
- Anzuwenden bei Abschluss, Lagebericht und einzelnen Prüffeldern
- Je höher die Wesentlichkeitsgrenze, um so geringer das Prüfrisiko
- Festlegung anhand von Quantität und Qualität
Einfluss der Wesentlichkeit auf die Prüfungsaussage:
- Abschlussprüfer muss beurteilen, ob die durch ihn festgestellten, nicht bereinigten Unrichtigkeiten wesentlich sind.