Termin 1 - P 1.1 - Gegenstand und Auftraggeber der AP Flashcards

1
Q

Wann besteht die Pflicht zur Abschlussprüfung?

A
  • Prüfpflicht für Jahresabschluss und Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine sind, sind durch einen Abschlussprüfer (§316 Abs. 1 Satz 1 HGB)
  • Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht von Kapitalgesellschaften sind durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. (§ 316 Abs. 2 Satz 2 HGB)
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2
Q

Welche beiden Formen der Abschlussprüfung existieren?

A
  1. Gesetzliche Abschlussprüfung
  2. Freiwillige Abschlussprüfung
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3
Q

Was ist der Umfang der gesetzlichen Abschlussprüfung?

A
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Buchführung
  • Lagebericht (inkl. Einklangprüfung)
  • Internes Kontrollsystem / Risikofrüherkennungssystem
  • Einhaltung gesetzlicher und ergänzender Vorschriften
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4
Q

Was ist der Unfang der freiwilligen Abschlussprüfung”

A
  • wenn mit Bestätigungsvermerk: Umfang wie bei der gesetzlichen Abschlussprüfung
  • wenn nur mit “Bescheinigung”: Umfang frei vereinbar
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5
Q

Welche Kapitalgesellschaften müssen Jahresabschluss und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen lassen?

Was sind die Größenkriterien, nach denen Kapitalgesellschaften in Größenklassen eingeteilt werden?

A
  • alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften müssen Jahresabschluss und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen lassen
  • Größenkriterien sind: Bilanzsumme, Umsatzerlöse, Mitarbeiteranzahl
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6
Q

Kleine Kapitalgesellschaften:

Besteht eine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung?

Wann gilt eine Kapitalgesellschaft als “klein”?

A
  • bei kleinen Kapitalgesellschaften besteht keine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung
  • damit “klein”: mindestens 2 der 3 Kriterien werden nicht überschritten
  • Kriterien:
    • Bilanzsumme: < 6 Mio.
    • Umsatzerlöse: < 12 Mio.
    • Mitarbeiteranzahl: <= 50
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7
Q

Große Kapitalgesellschaften:

Besteht eine Pflicht zur Jahresabschlussprüfung?

Wann gilt eine Kapitalgesellschaft als “groß”?

A
  • ja, alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften müssen Jahresabschluss und Lagebericht von einem Abschlussprüfer prüfen lassen
  • eine Kapitalgesellschaft gilt als groß, wenn in 2 aufeinanderfolgenden Jahren 2 der 3 Kriterien für mittelgroße Kapitalgesellschaften überschritten
  • immer groß, wenn Wertpapiere an einem organisierten Markt gehandelt werden oder Zulassung zum Handel beantragt
  • Kriterien:
    • Bilanzsumme: 6 Mio. < x < 20 Mio.
    • Umsatzerlöse: 12 Mio. < x < 40 Mio
    • Mitarbeiteranzahl: 50 < x < 250
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8
Q

P1: Bestellung und Beauftragung: Aktiengesellschaft

A
  • Bestellung: Hauptversammlung
  • Prüfungsauftrag: Aufsichtsrat
  • Kontrolle durch: Audit Committee (= Prüfungsausschuss)
  • Prüfungsbericht: Aufsichtsrat/Audit Commitee
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9
Q

P1: Bestellung und Beauftragung: GmbH

A
  • Bestellung: Gesellschafterversammlung (Abweichungen durch GV möglich)
  • Prüfungsauftrag: Gesetzliche Vertreter (ggf. Aufsichtsrat) -
  • Kontrolle durch: -
  • Prüfungsbericht: Gesetzliche Vertreter
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10
Q

Bestellung und Beauftragung: Konzern

A
  • der Prüfer des Konzerabschlusses wird von den Gesellschaftern des Mutterunternehmens gewählt
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