Tenor Flashcards
Wie lautet der erste Halbsatz eines stattgebenden Leistungsurteils?
Der Beklagte wird verurteilt, …
Wie lautet der erste Halbsatz eines stattgebenden Feststellungsurteils?
Es wird festgestellt, dass…
Wie lautet der Hauptsachetenor bei klageabweisenden Urteilen?
Die Klage wird abgewiesen.
A erwirkt gegen B ein obsiegendes VU. Auf Einspruch des B kommt das LG zu dem Ergebnis, dass die Klage unbegründet ist. Tenor zur Hauptsache und Kosten?
- Das VU vom … wird aufgehoben und die Klage abgewiesen.
- Der Bekl. hat vorab die Kosten zu tragen, die durch seine Säumnis verursacht worden sind. Im Übrigen hat der Kl. die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
A erwirkt gegen B ein obsiegendes VU. Auf Einspruch des B kommt das LG zu dem Ergebnis, dass die Klage begründet ist. Tenor zur Hauptsache?
Das VU vom … wird aufrechterhalten.
A verklagt B auf Zahlung v. 3.000,00 EUR. Das AG gibt der Klage iHv 1.500,00 EUR statt. Tenor zur Hauptsache?
Der Bekl. wird verurteilt, an den Kl. 1.500,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
A nimmt B auf 15.000,00 EUR in Anspruch. B erhebt Widerlege iHv 5.000,00 EUR. A obsiegt hins. Klage und Widerlege. Tenor zur Hauptsache und Kosten?
- Der Bekl. wird verurteilt, an den Kl. 15.000,00 EUR zu zahlen.
- Die Widerklage wird abgewiesen.
- Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
A nimmt B auf 15.000,00 EUR in Anspruch. B erhebt Widerlege iHv 5.000,00 EUR. A obsiegt hins. der Klage nur iHv 10.000,00 EUR. B unterliegt mit der Widerklage. Tenor zur Hauptsache und Kosten?
- Der Bekl. wird verurteilt, an den Kläger 10.000,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Die Widerklage wird abgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kl. 1/4 und der Bekl. 3/4 zu tragen.
A nimmt B auf 15.000,00 EUR in Anspruch. B erhebt Widerlege iHv 5.000,00 EUR. A unterliegt hins. der Klage, B unterliegt mit der Widerklage. Tenor zur Hauptsache und Kosten?
- Die Klage wird abgewiesen.
- Die Widerklage wird abgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kl. 3/4 und der Bekl. 1/4 zu tragen.
A nimmt B auf 15.000,00 EUR in Anspruch. B erhebt Widerlege iHv 5.000,00 EUR. A unterliegt hins. der Klage, B obsiegt mit der Widerklage. Tenor zur Hauptsache und Kosten?
- Die Klage wird abgewiesen.
- Der Kl. wird auf die Widerklage verurteilt, an den Beklagten 5.000,00 EUR zu zahlen.
- Der Kl. hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
A nimmt B auf 15.000,00 EUR in Anspruch. B erhebt Widerlege iHv 5.000,00 EUR. A obsiegt hins. der Klage mit 10.000,00 EUR. B obsiegt mit der Widerklage iHv 3.000,00 EUR. Tenor zur Hauptsache und Kosten?
- Der Bekl. wird verurteilt, an den Kl. 10.000,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Der Kl. wird auf die Widerklage verurteilt, an den Bekl. 3.000,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
- Von dem Rechtsstreits haben der Kl. 2/5 (8/20) und der Bekl. 3/5 (12/20) zu tragen.
A erleidet aufgrund eines v. B verursachten Verkehrsunfalls ein schweres Schädelhirntrauma. A nimmt B erfolgreich auf Feststellung v. Schadensersatzansprüchen dem Grunde nach in Anspruch. Tenor zur Hauptsache?
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kl. sämtliche Schäden zu ersetzen, die dem Kl. aus dem Unfall vom … entstanden sind oder noch entstehen werden (soweit sie nicht auf Dritte übergegangen sind).
A hat gegen B 2008 einen Zahlungstitel erstritten. B zahlt Ende 2008. A betreibt gleichwohl die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil. Welche Klage muss B erheben? Wie lautet der Tenor des stattgebenden Urteils?
- Zwangsvollstreckungsgegenklage, §767 ZPO
- Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des AG vom … wird für unzulässig erklärt.
- Der Bekl. hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
A hat gegen B einen Zahlungstitel. Er lässt im Zuge der Zwangsvollstreckung in der Wohnung des B einen Perserteppich pfänden. Eigentümer des Teppichs ist C. Welche Klage muss C erheben? Wie lautet der Tenor des stattgebenden Urteils?
- Drittwiderspruchsklage, §771 ZPO
- Die Zwangsvollstreckung in den Perserteppich wird für unzulässig erklärt.
- Der Bekl. hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
A verklagt B auf Zahlung v 12.000,00 EUR. Das LG gibt der Klage iHv 2.000,00 EUR statt. Tenor zur Hauptsache und Kosten?
- Der Bekl. wird verurteilt, an den Kl. 2.000,00 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
- Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kl. 5/6 und er Bekl. 1/6 zu tragen.