Steuerrecht Flashcards

1
Q

WElche Bedeutung hat Gewinn für die Steuer?

A
  • Grundlage für drei Ertragssteuerarten
    o ESt (§2 I Nr.1 EStG), KSt (§8IKStG), GewSt (§7 GewSt)
  • Gewinnermittlungszeitraum: 12 Monate, ausnahmsweise kürzer §8 EStDV
  • WJ = Kalenderjahr, Abweichung nur mit Zustimmung FA §4a I Nr.2 2 EStG
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2
Q

Was sind Betriebseinnahmen?

A

o Alle betrieblich veranlassten Wertzugänge, bestehen in Geld/Geldeswert (z.B. Veräußerung AV)
o Keine sind: Einlagen, Aufnahme Darlehen, Privateinnahmen

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3
Q

Was sind Betriebsausgaben?

A

o Alle betrieblich veranlassten Aufwendungen in Geld/Geldeswert, die Vermögensminderung führen  nicht zwangsläufig, können vor/nach Eröffnung/Beendigung des Betriebs anfallen
o Sofort Abzugsfähig (alle laufend anfallenden); nicht sofort abzugsfähig (falls Nutzen aus WG über Jahr hinaus); nicht / beschränkt abzugsfähig (Geschenke, Bewirtung)

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4
Q

Wie funktioniert die Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschussrechnung?

A

§4IIIEStG

 Nicht buchführungspflichtige können Gewinn durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Ausgaben ermitteln. Maßgeblich: Zu-/Abflüsse, Ausnahmen: AV

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5
Q

Wie funktioniert der Betriebsvermögensvergleich?

A

 Buchführungspflichtige oder freiwillig Bücher führende  (Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres - Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres) = Betriebsvermögenszunahme / -abnahme;  + Entnahmen (§ 4 I S. 2, 3 EStG) - Einlagen (§ 4 I S. 8 EStG) = Gewinn / Verlust

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6
Q

Wie funktioniert die Gewinnermittlung nach §5 I 1 EStG

A

 Gewerbetreibende  ebenfalls durch Betriebsvermögensvergleich
 Beachtung der HR-GoB
 GuV als Grundlage, insbes. Bei uneingeschränkter KSt-Pflicht
• Bilanz und GuV Teil der StE §60 I 2 EStDV
• Korrekturen nach z.B. §9-10 KStG

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7
Q

Wie funktioneirt die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen?

A

§13a I EStG

 Unter bestimmten Umständen bei Land-/Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen

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8
Q

Wie funktioniert die Gewinnermittlung durch Schätzung?

A

§162 AO

 Soweit Besteuerungsgrundlage nicht ermittelbar

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9
Q

Wie kann man die Gewinnermittlung wechseln?

A

o Grundsätzlich: Notwendig, wenn geänderte Voraussetzungen; Korrekturen notwendig damit nichts doppelt erfasst
o Wechsel von Überschuss zu BV-Vergleich
 Korrekturen im Jahr des Übergangs, sodass Gesamtgewinn unverändert
 Vermeidung von Härten: Zurechnungsbetrag auf nachfolgende Jahre aufgeteilt

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