Steuerrecht Flashcards
WElche Bedeutung hat Gewinn für die Steuer?
- Grundlage für drei Ertragssteuerarten
o ESt (§2 I Nr.1 EStG), KSt (§8IKStG), GewSt (§7 GewSt) - Gewinnermittlungszeitraum: 12 Monate, ausnahmsweise kürzer §8 EStDV
- WJ = Kalenderjahr, Abweichung nur mit Zustimmung FA §4a I Nr.2 2 EStG
Was sind Betriebseinnahmen?
o Alle betrieblich veranlassten Wertzugänge, bestehen in Geld/Geldeswert (z.B. Veräußerung AV)
o Keine sind: Einlagen, Aufnahme Darlehen, Privateinnahmen
Was sind Betriebsausgaben?
o Alle betrieblich veranlassten Aufwendungen in Geld/Geldeswert, die Vermögensminderung führen nicht zwangsläufig, können vor/nach Eröffnung/Beendigung des Betriebs anfallen
o Sofort Abzugsfähig (alle laufend anfallenden); nicht sofort abzugsfähig (falls Nutzen aus WG über Jahr hinaus); nicht / beschränkt abzugsfähig (Geschenke, Bewirtung)
Wie funktioniert die Gewinnermittlung nach Einnahmenüberschussrechnung?
§4IIIEStG
Nicht buchführungspflichtige können Gewinn durch Überschuss der Betriebseinnahmen über die Ausgaben ermitteln. Maßgeblich: Zu-/Abflüsse, Ausnahmen: AV
Wie funktioniert der Betriebsvermögensvergleich?
Buchführungspflichtige oder freiwillig Bücher führende (Betriebsvermögen am Schluss des Wirtschaftsjahres - Betriebsvermögen am Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres) = Betriebsvermögenszunahme / -abnahme; + Entnahmen (§ 4 I S. 2, 3 EStG) - Einlagen (§ 4 I S. 8 EStG) = Gewinn / Verlust
Wie funktioniert die Gewinnermittlung nach §5 I 1 EStG
Gewerbetreibende ebenfalls durch Betriebsvermögensvergleich
Beachtung der HR-GoB
GuV als Grundlage, insbes. Bei uneingeschränkter KSt-Pflicht
• Bilanz und GuV Teil der StE §60 I 2 EStDV
• Korrekturen nach z.B. §9-10 KStG
Wie funktioneirt die Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen?
§13a I EStG
Unter bestimmten Umständen bei Land-/Forstwirtschaft nach Durchschnittssätzen
Wie funktioniert die Gewinnermittlung durch Schätzung?
§162 AO
Soweit Besteuerungsgrundlage nicht ermittelbar
Wie kann man die Gewinnermittlung wechseln?
o Grundsätzlich: Notwendig, wenn geänderte Voraussetzungen; Korrekturen notwendig damit nichts doppelt erfasst
o Wechsel von Überschuss zu BV-Vergleich
Korrekturen im Jahr des Übergangs, sodass Gesamtgewinn unverändert
Vermeidung von Härten: Zurechnungsbetrag auf nachfolgende Jahre aufgeteilt