Aktiva Flashcards

1
Q

Wie werden im StR HK bei Neuerrichtung von Gebäuden unterschieden?

A

Neuerrichtung H6.4EStH

  • Reine Baukosten
  • Baunebenkosten (Planung, vergebliche Planungskosten)
  • Aufwendungen, die die Errichtung des Gebäudes ermöglichen (Herstellungskosten: bspw. Ablöse und Abstandszahlungen, Anschaffungskosten: bspw. auf das Grundstückseigentum bezogene kommunale Beiträge zur Schaffung einer Fußgängerzone)
  • Aufwendungen, die die Nutzung des Gebäudes ermöglichen, bspw. Anschlüsse an Stromversorgung, Telekommunikation
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2
Q

Wie werden im StR HK bei Modernisierung und Instandhaltung bewertet?

A

§6I Nr 1a EStG

  • als anschaffungsnahe Herstellungskosten anzusetzen WENN
  • innerhalb 3 Jahre nach Anschaffung/HK
  • Aufwand ohne USt >15% der AK übersteigt
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3
Q

Wie werden Schwebende Geschäfte behandelt?

A

weder im HR noch im StR angesetzt da keine VG oder Schulden

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4
Q

Was sind Bestandteile des Anlagenspiegel?

A
AHK
    Historische AK/HK 1.1.GJ
   \+ Zugänge
   - Abgänge
   \+/- Umbuchungen
   = Historische AK/HK 31.12.GJ
Abschreibungen
   kumulierte Abschreibung 1.1.GJ
   \+ Abschreibungen GJ
   - Abgänge Abschreibungen
   \+/- Umbuchungen
   = kumulierte Abschreibungen 31.12.GJ
Restbuchwerte
   Restbuchwert GJ
   Restbuchwert PY
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5
Q

Wie werden Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare immaterielle VG des Anlagevermögens behandelt?

A

Handelsrecht: Kein Ansatz aufgrund Verbots in §248 II 2 HGB
Steuerrecht: Kein Ansatz aufgrund Maßgeblichkeit

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6
Q

Wie werden selbst geschaffene IVG des SAV behandelt?

A

HR:
Ansatz: Wahlrecht nach §248 II 1
Bewertung: HK
StR: Verbot §5 II EStG

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7
Q

Wie werden Gründungskosten eines Unternehmens behandelt?

A

HR/StR: Kein Ansatz aufgrund Verbot §248 I Nr 1 HGB

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8
Q

Wie wird Grund und Boden angesetzt?

A

StR: BetriebsV:

  • unbebaut: wenn betrieblich genutzt; gewillkürt –> wenn vermietet, positiver Einfluss Bilanz und ausgewiesen
  • bebaut R4.2 VII EStR: überbauter Teil anteilig wie beim Gebäude zugeordnet, unbebauter Teil wie unbebauter GuB, nicht zuordenbarer Teil = aufstehendes Gebäude
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9
Q

Wie werden gemischt genutzte Gebäude behandelt?

A

Ansatz:
Bilanzierungsfähigkeit gesondert zu entscheiden R4.2 VII ff EStR
- Aufteilung in Gebäudeteile R4.2 IV EStR
- eigenbetrieblich: notwendiges BV
- fremdbetrieblich: gewillkürtes BV wenn Zusammenhang und ausgewiesen
- eigene Wohnzwecke: PrivatV
- fremde Wohnzwecke: wie fremdbetrieblich
- ggf. weitere: Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, besondere
Einbauten oder Mietereinbauten R4.2 III EStR

Bewertung:

  • Folgebewertung: AfA von Gebäuden, § 7 IV-V EStG
  • Ggf. unterschiedliche AfA aufgrund unterschiedlicher Zuordnung R7.4 VI EStR
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10
Q

Wie wird das Erbbaurecht behandelt?

A

StR:
Ansatz:
Erbbaurecht: Erbbaurecht ist das zeitlich begrenzte veräußerliche und vererbliche
dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu errichten, § 1 Abs. 1 ErbbauRG
- Bauwerk gilt als wesentlicher Bestandteil des ErbBR, gehört zum Eigentum des EB-Berechtigten;
- Auf Erbbaurecht finden die Vorschriften für Grdstk. Entsprechend Anwendung §11 ErbbauRG
- Erbbaurecht: Erwerb Dauernutzungsbefugnis = schwebendes Geschäft

Bewertung:

  • Nur Bestellungskosten sind als SAV zu aktivieren (Makler/GrundB/Notar/GrErwSt)
  • Übernommene Erschließungskosten abzugrenzen bei Erbauberechtigten als ARAP, bei Verpflichteten als PRAP
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11
Q

Wie werden Scheinmietverträge behandelt?

A

HR:
Ansatz:
Ansatz nicht als Mietvertrag sondern als Scheinvertrag; BEACHTE ob Kaufpreis wesentlich niedriger als Verkehrswert, Kaufoption vorhanden
Bewertung:
Aktivierung mit Anschaffungskosten, wenn ohne Zinsen dann abgezinster Barwert, Passivierung Kaufpreisschuld mit Barwert, nicht Nennwert; Zinsen zunächst schwebendes Geschäft, Differenz Gegenwartswert der Stichtage ist Tilgung, Rest ist Zinsen

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12
Q

Wie werden Beteiligungen behandelt?

A

HR:
Ansatz: §271 I HGB

StR:
Ansatz: Maßgeblichkeit
Bewertung: - Einheitliches WG –> in Gesamtheit zu bewerten, TW Abschreibung über einzelne Aktien nicht zulässig

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13
Q

Wie werden börsennotierte Aktien des AV bewertet?

A

HR:
Bewertung: Girosammeldepot: Verbrauchsfolgeverfahren zulässig

StR:
Ansatz:
- §6 I Nr.2 geht Maßgeblichkeitsgrundsatz vor: voraussichtlich dauernde Wertminderung wenn Börsenwert mehr als 40% unter AK gesunken ist und eine Wertaufholung nicht konkret erkennbar ist;
- Wertpapiere im Girosammeldepot: WP derselben Gattung werden zu einem Sammelbestand zusammengefasst und nicht mehr identifizierbar

Bewertung:

  • Börsennotierte WP: Maßgeblich wie im HR ist Börsenkurs, wenn >5% unter AK dann TW Abschreibung zulässig
  • Girosammeldepot: durchschnittliche AK, ggf. niedrigerer Teilwert
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14
Q

Wie werden Wertpapiere behandelt?

A

HR
Ansatz:
- Bei Gewerbe darf idR WP als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn nicht klar Privatvermögen ist
- muss in Bilanz stehen und nicht nur Verluste bringen
- bei Freiberuflern kann ebenfalls Betriebsvermögen gewillkürt werden; Erwerb durch betriebliche Mittel langt schon als Zusammenhang

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15
Q

Welche Arten von Aktien gibt es, nennen Sie Beispiele?

A
  1. Art des verbrieften Anteils: Nennbetragsaktien; Stückaktien
  2. Grad der Übertragbarkeit: Inhaberaktien, Namensaktien, vinkulierte Aktien
  3. Umfang der Rechte: Stammaktien, Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien
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16
Q

Welche relevanten Märkte und Wertuntergrenzen für beizulegenden Wert gibt es für Vorräte?

A

RHB:

  • Markt: Beschaffung
  • Wertuntergrenze: Wiederbeschaffungswert

RHB (Überbestand), Un-/Fertige Erzeugnisse (kein Fremdbezug möglich)

  • Markt: Absatzmarkt
  • Wertuntergrenze: Nettoveräußerungserlös

Handelswaren, un-/fertige Erzeugnisse:

  • Markt: Beschaffungs-/Absatzmarkt
  • Wertuntergrenze: Niedrigerer von Wiederbeschaffungswert/Nettoveräußerungserlös
17
Q

Wann werden rollende Waren angesetzt

A

HR:
Ansatz: Bis zum Ankommen an Erfüllungsort bleibt Verkäufer Eigentümer; Gleichzeitige Passivierung der Sachleistungsverpflichtung beim Verkäufer

18
Q

Wie werden AK bei Handelsunternehmen bewertet?

A

Retrograde AK Ermittlung: [Nettoverkaufswert – durchschnittliche Bruttogewinnspanne] = retrograd ermittelter Wert vor Rabatt – Lieferantenrabatt = retrograd ermittelter Wert nach Rabatt

19
Q

Wie werde periodenübergreifende Fertigungsaufträge bewertet?

A
  • Completed Contract Methode

- Percentage of Completion

20
Q

Wie werden Forderungen LuL behandelt?

A

StR
Ansatz:
- nur wenn aus BV VG entstanden
- Änderung des Funktionszusammenhang ok durch Entnahme und Einlage
Bewertung:
- Bei Ausfall ist USt zu korrigieren wenn Entgelt uneinbringlich geworden ist (nicht bei drohender), bei nachträglicher Vereinnahmung erneut zu korrigieren §17II 1 UstG
o Buchung: Forderungsverluste/USt an Forderungen

21
Q

Wie wird der Disagio behandelt?

A

HR:
Ansatz: Wahlrecht nach §250 III HGB
Bewertung:

StR:
Ansatz:
Aktivierungspflicht §5V1 EStG
Bewertung:
- Planmäßige Abschreibung des [Damnum], H 6.10 EStH:
- Verteilung des Aufwandspostens auf die Laufzeit des Darlehens, mit dem es wirtschaftlich zusammenhängt bzw. den kürzeren [Zinsfestschreibungszeitraum] entweder gleichmäßig oder nach der Zinsstaffelmethode
- Außerplanmäßige Abschreibung bei vorzeitiger Tilgung oder Umschuldung, soweit keine Gegenleistung für das neue Darlehen
o Nicht aber: bei einer allgemeinen Verbesserung der [Kreditbedingungen], H 6.10 EStH

22
Q

Wie werden Aktive latente Steuern behandelt?

A

HR:
Ansatz:
- Wahlrecht § 274 I 2 HGB
- Vorliegen Bilanzpostendifferenz
- Abbau Differenz in späteren GJ
- Aktivierungswahlrecht (Ausschüttungs-/ Abführungssperre)
- Wahlrecht für kleine KapG -> 274a Nr 5 HGB –> bei Nichtansatz Rückstellung für zukünftige Verbindlichkeiten

Bewertung:
- §274 HGB
Unternehmensindividueller Steuersatz zum Zeitpunkt des voraussichtlichen Abbaus
- Grundsatz: zum Stichtag geltende Steuersätze
- Künftige Steuersatzänderung: Zustimmung des Bundesrats bis zum Bilanzstichtag  nur relevante Steuern
Abzinsungsverbot