Aktiva Flashcards
Wie werden im StR HK bei Neuerrichtung von Gebäuden unterschieden?
Neuerrichtung H6.4EStH
- Reine Baukosten
- Baunebenkosten (Planung, vergebliche Planungskosten)
- Aufwendungen, die die Errichtung des Gebäudes ermöglichen (Herstellungskosten: bspw. Ablöse und Abstandszahlungen, Anschaffungskosten: bspw. auf das Grundstückseigentum bezogene kommunale Beiträge zur Schaffung einer Fußgängerzone)
- Aufwendungen, die die Nutzung des Gebäudes ermöglichen, bspw. Anschlüsse an Stromversorgung, Telekommunikation
Wie werden im StR HK bei Modernisierung und Instandhaltung bewertet?
§6I Nr 1a EStG
- als anschaffungsnahe Herstellungskosten anzusetzen WENN
- innerhalb 3 Jahre nach Anschaffung/HK
- Aufwand ohne USt >15% der AK übersteigt
Wie werden Schwebende Geschäfte behandelt?
weder im HR noch im StR angesetzt da keine VG oder Schulden
Was sind Bestandteile des Anlagenspiegel?
AHK Historische AK/HK 1.1.GJ \+ Zugänge - Abgänge \+/- Umbuchungen = Historische AK/HK 31.12.GJ Abschreibungen kumulierte Abschreibung 1.1.GJ \+ Abschreibungen GJ - Abgänge Abschreibungen \+/- Umbuchungen = kumulierte Abschreibungen 31.12.GJ Restbuchwerte Restbuchwert GJ Restbuchwert PY
Wie werden Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten und vergleichbare immaterielle VG des Anlagevermögens behandelt?
Handelsrecht: Kein Ansatz aufgrund Verbots in §248 II 2 HGB
Steuerrecht: Kein Ansatz aufgrund Maßgeblichkeit
Wie werden selbst geschaffene IVG des SAV behandelt?
HR:
Ansatz: Wahlrecht nach §248 II 1
Bewertung: HK
StR: Verbot §5 II EStG
Wie werden Gründungskosten eines Unternehmens behandelt?
HR/StR: Kein Ansatz aufgrund Verbot §248 I Nr 1 HGB
Wie wird Grund und Boden angesetzt?
StR: BetriebsV:
- unbebaut: wenn betrieblich genutzt; gewillkürt –> wenn vermietet, positiver Einfluss Bilanz und ausgewiesen
- bebaut R4.2 VII EStR: überbauter Teil anteilig wie beim Gebäude zugeordnet, unbebauter Teil wie unbebauter GuB, nicht zuordenbarer Teil = aufstehendes Gebäude
Wie werden gemischt genutzte Gebäude behandelt?
Ansatz:
Bilanzierungsfähigkeit gesondert zu entscheiden R4.2 VII ff EStR
- Aufteilung in Gebäudeteile R4.2 IV EStR
- eigenbetrieblich: notwendiges BV
- fremdbetrieblich: gewillkürtes BV wenn Zusammenhang und ausgewiesen
- eigene Wohnzwecke: PrivatV
- fremde Wohnzwecke: wie fremdbetrieblich
- ggf. weitere: Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, besondere
Einbauten oder Mietereinbauten R4.2 III EStR
Bewertung:
- Folgebewertung: AfA von Gebäuden, § 7 IV-V EStG
- Ggf. unterschiedliche AfA aufgrund unterschiedlicher Zuordnung R7.4 VI EStR
Wie wird das Erbbaurecht behandelt?
StR:
Ansatz:
Erbbaurecht: Erbbaurecht ist das zeitlich begrenzte veräußerliche und vererbliche
dingliche Recht, auf oder unter der Oberfläche eines Grundstücks ein Bauwerk zu errichten, § 1 Abs. 1 ErbbauRG
- Bauwerk gilt als wesentlicher Bestandteil des ErbBR, gehört zum Eigentum des EB-Berechtigten;
- Auf Erbbaurecht finden die Vorschriften für Grdstk. Entsprechend Anwendung §11 ErbbauRG
- Erbbaurecht: Erwerb Dauernutzungsbefugnis = schwebendes Geschäft
Bewertung:
- Nur Bestellungskosten sind als SAV zu aktivieren (Makler/GrundB/Notar/GrErwSt)
- Übernommene Erschließungskosten abzugrenzen bei Erbauberechtigten als ARAP, bei Verpflichteten als PRAP
Wie werden Scheinmietverträge behandelt?
HR:
Ansatz:
Ansatz nicht als Mietvertrag sondern als Scheinvertrag; BEACHTE ob Kaufpreis wesentlich niedriger als Verkehrswert, Kaufoption vorhanden
Bewertung:
Aktivierung mit Anschaffungskosten, wenn ohne Zinsen dann abgezinster Barwert, Passivierung Kaufpreisschuld mit Barwert, nicht Nennwert; Zinsen zunächst schwebendes Geschäft, Differenz Gegenwartswert der Stichtage ist Tilgung, Rest ist Zinsen
Wie werden Beteiligungen behandelt?
HR:
Ansatz: §271 I HGB
StR:
Ansatz: Maßgeblichkeit
Bewertung: - Einheitliches WG –> in Gesamtheit zu bewerten, TW Abschreibung über einzelne Aktien nicht zulässig
Wie werden börsennotierte Aktien des AV bewertet?
HR:
Bewertung: Girosammeldepot: Verbrauchsfolgeverfahren zulässig
StR:
Ansatz:
- §6 I Nr.2 geht Maßgeblichkeitsgrundsatz vor: voraussichtlich dauernde Wertminderung wenn Börsenwert mehr als 40% unter AK gesunken ist und eine Wertaufholung nicht konkret erkennbar ist;
- Wertpapiere im Girosammeldepot: WP derselben Gattung werden zu einem Sammelbestand zusammengefasst und nicht mehr identifizierbar
Bewertung:
- Börsennotierte WP: Maßgeblich wie im HR ist Börsenkurs, wenn >5% unter AK dann TW Abschreibung zulässig
- Girosammeldepot: durchschnittliche AK, ggf. niedrigerer Teilwert
Wie werden Wertpapiere behandelt?
HR
Ansatz:
- Bei Gewerbe darf idR WP als Betriebsvermögen behandelt werden, wenn nicht klar Privatvermögen ist
- muss in Bilanz stehen und nicht nur Verluste bringen
- bei Freiberuflern kann ebenfalls Betriebsvermögen gewillkürt werden; Erwerb durch betriebliche Mittel langt schon als Zusammenhang
Welche Arten von Aktien gibt es, nennen Sie Beispiele?
- Art des verbrieften Anteils: Nennbetragsaktien; Stückaktien
- Grad der Übertragbarkeit: Inhaberaktien, Namensaktien, vinkulierte Aktien
- Umfang der Rechte: Stammaktien, Vorzugsaktien, Mehrstimmrechtsaktien