Prüfung, Offenlegung etc. Flashcards

1
Q

Wie wird die Nichtigkeit des JA geltend gemacht und welche Folgen hat sie

A
  • Geltendmachung
  • Klage auf Feststellung §§256 VI AktG: Feststellung des JA wird nachträglich wirksam durch Fristablauf
  • Beseitigung der Nichtigkeit: durch erneute Auf- und Feststellung des JA unter Vermeidung des Nichtigkeitsgrundes
  • Nichtigkeit der Feststellung des JA
  • Umfasst Rechtsgeschäft, das zur Feststellung führt (Vorlage durch Vorstand; Billigungsbeschluss AR; Schlusserklärung des AR zum PrB)
  • Abschließend in §256 AktG geregelt
  • Folge: Nichtigkeit des Gewinnverwendungsbeschluss §253 AktG
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was sind die Funktionen des EK nach Baetge?

A
  • Arbeitsfunktion: insbesondere für risikoreiche Investitionen
  • Haftungs- und Verlustausgleichsfunktion:
  • Betrag des festen EK muss erkennbar sein und darf nicht mit variablen Kapitalkonten vermischt werden
  • Verlustpuffer
  • Nicht durch EK gedeckter Fehlbetrag §268 III HGB: formelle Überschuldung, falls keine Reserven mehr aufgelöst werden können, Überschuldung nach §19 InsO
  • Gewinnbeteiligungsfunktion
  • Geschäftsführungsfunktion bei AG (Aktionärsrechte beschränkt auf die Hauptversammlung) und GmbH (Gesellschafterrechte grundsätzlich uneingeschränkt)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Was ist der Zweck des Anhangs?

A
  • Erläutern/Entlasten/Ergänzen Bilanz und GuV

- Bei Bedarf Korrektur gemäß §264 II 2 HGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Was sind Angaben des Anhangs?

A
  • Pflichtangaben
    • Inhalt und Gliederung des Abschlusses, § 265 HGB
    • Posten der Bilanz, § 268 HGB
    • Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Erläuterungen zu Bilanz und GuV Posten, §§ 277, 284, 285, 286 HGB
    • Sonstige Pflichtangaben, § 285 HGB
    • Rechtsformspezifische Pflichtangaben, z.B. §§ 58, 152, 158 AktG
  • Freiwillige Angaben: Zusatzrechnungen zur wirtschaftlichen Lage
  • Unterlassen von Angaben, insb. Schutzklauseln §286 HGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

WElche Arten und Umfang von Angaben gibt es?

A
  • Angabe: bloße quantitative oder qualitative Nennung
  • Ausweis: quantitative Angabe
  • Aufgliederung: quantitative Zusammensetzung einer Größe wird ersichtlich
  • Erläuterung: verbale Kommentierung und Interpretation, so dass Inhalt, Ursache usw. ersichtlich werden
  • Darstellung: quantitative oder qualitative Angabe, verbunden mit einer Aufgliederung oder Erläuterung
  • Begründung: verbale, nachvollziehbare Offenlegung der Argumente für ein Tun oder Unterlassen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Welchen Zweck hat der Lagebericht?

A
  • Mindestumfang §289 HGB
  • Informationsvermittlung
    • Tatsächliche Verhältnisse entsprechendes Bild des Geschäftsverlauf/der Lage der Gesellschaft
    • Ausgewogene und umfassende, dem Umfang und der Komplexität der Geschäftstätigkeit entsprechende Analyse
  • Aufgaben
    • Zeitliche / sachliche Ergänzung des JA
    • Verdichtung der Informationen des JA
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Was sind die Grundsätze des Lageberichts?

A
  • Richtigkeit: willkürfreie und intersubjektiv nachprüfbare
  • Darstellung der Angaben im Lagebericht
  • Vollständigkeit: alle verfügbaren, für die Adressaten entscheidungsrelevanten Informationen
  • Klarheit und Übersichtlichkeit: prägnante, verständliche und systematische Darstellung der Informationen
  • Vergleichbarkeit: Auswahlkriterien für die aufzunehmenden Informationen sind beizubehalten
  • Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit
  • Informationsabstufung: nach Art und Größe des Unternehmens
  • Ausgewogenheit: hinsichtlich Risiken und Chancen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Was sind die Bestandteile des Lageberichts?

A
  • Wirtschaftsbericht, § 289 I S. 1, 2 und Abs. 3 HGB: Geschäftsverlauf und Lage der Kapitalgesellschaft
  • Prognosebericht: § 289 I 4 HGB: voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken
  • Sonstige Angaben, § 289 II HGB
    o Nachtragsbericht
    o Finanzrisikobericht
    o F&E Bericht
    o Zweigniederlassungsbericht
    o Vergütungsbericht
  • Bericht über die Übernahmesituation, § 289 III/ § 289a HGB
  • IKS und Risikomanagementsystem, § 289 IV HGB
  • Ergänzungsbericht: Angaben wie etwa § 312 III AktG
  • Nichtfinanzielle Erklärung § 289b HGB
  • Erklärung zur Unternehmensführung, § 289f HGB
  • Zusatzbericht mit freiwilligen Angaben
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Was sind spezielle Sachverhalte für Jahresabschluss und Lagebericht?

A
  • Haftungsverhältnisse §251 HGB
    o Unter Bilanz auszuweisen, aber in einem Betrag zulässig, WENN nicht als Verb./RSt. auszuweisen
     Begebung und Übertragung von Wechseln; Bürgschaften, Wechsel und Scheckbürgschaften; Gewährleistungsverträge; Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
    o Separate Angabe Pfandrechte und Sicherheiten unter der Bilanz oder im Anhang §287 VII HGB
    o Haftungsverhältnisse ggü. Gesellschaftern gesondert zu vermerken §42 III GmbHG analog
    o Zweck: Hinweis auf Risiken der wirtschaftlichen Lage obwohl Inanspruchnahme unwahrscheinlich und Liquiditätsabfluss nicht zu erwarten
    o Grundsätzlich voller Haftungsbetrag außer bei quotaler Haftung anch §252 I Nr. 4 HGB
    o Haftungsbetrag in Fremdwährung wie Verbindlichkeiten umzurechnen
  • Sonstige finanzielle Verpflichtungen §285 III und IIIa HGB: besserer Einblick Finanzlage da Liquiditätsabfluss sicher und wahrscheinlich, keine Vertragsgrundlage erforderlich und Innenverpflichtung zu berücksichtigen
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Welche RAP gibt es in der HB?

A
  • Transitorisch: Ausgaben / Einnahmen vor Stichtag, Aufwand / Ertrag nach Stichtag
    o Aktiver RAP §250 I HGB
    o Passiver RAP §250 II HGB
    o Spezialfall Disagio auf Anleihen und Verb. Bilanzierungswahlrecht, § 250 III HGB; Kapitalgesellschaften haben Disagio gesondert in Bilanz oder Anhang auszuweisen, § 268 VI HGB
  • Antizipativ: Aufwand / Ertrag vor Stichtag, Ausgaben / Einnahmen nach Stichtag
    o VG oder Verbindlichkeit, daher Ausweis unter Forderungen oder Verbindlichkeiten
    o Zusatzverpflichtungen KapG: Erläuterung größerer Beträge im Anhang §268IV 2 HGB; §268 V 3 HGB
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Wie ist der RAP in der StB geregelt?

A
  • Transitorisch:
    o §250 I und II HGB = §5 V 1 Nr 1 und 2 EStG
  • Antizipativ: wir in Handelsbilanz R5.6 III 2 EStR
  • Steuerliche Sonderfälle §5 V 2 EStG
    o Zölle und Verbrauchssteuer (z.B: Biersteuer in Handelsbilanz als Aufwand, in StB als ARAP)
    o USt auf Anzahlungen (keine Abgrenzungsprobleme bei der üblichen Sollbesteuerung, USt entsteht bei Lieferung
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Was ist Operating Leasing?

A
  • Operating Leasing:
    o Leasinggeber (LG) vermietet den Leasinggegenstand kurz-/mittelfristig an den Leasingnehmer (LN)
    o LN behandelt die Raten erfolgswirksam
    o LG trägt die Risiken des Leasinggegenstands und aktiviert ihn
    o Typischer Mietvertrag: der Vertrag ist jederzeit kündbar
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Was ist Finance Leasing?

A

o Feste Grundmietzeit (GMZ), die in der Regel kürzer als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (bgND) ist
o LN deckt die AK/HK, alle Nebenkosten und die Gewinnspanne des LG
 bei Vollamortisationsverträgen während der GMZ
 bei Teilamortisationsverträgen auf andere Weise
o Vertragstypen bei Vollamortisation bei beweglichen WG
 Spezial Leasing: Leasinggegenstand ist so speziell auf den LN zugeschnitten, dass nur er ihn sinnvoll verwenden kann
 Verträge ohne Kauf und Mietverlängerungsoption
 Verträge mit Kaufoption
 Verträge mit Mietverlängerungsoption

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Wie wird das wirtschaftliche Eigentum bei Vollamortisation zugeordnet?

A

o Abgrenzung bei Vollamortisation
 GMZ > 90% bgND:
• LG für Geber keine Bedeutung mehr  Nehmer ist wirtschaftlicher Eigentümer
 GMZ <40% bgND:
• Mit Kauf-/Verlängerungsoption: LN wird idR davon Gebrauch machen  LN ist wirtschaftlicher Eigentümer
• Ohne Option: LN dürfte sich durch Nebenabrede die Nutzung des Gegenstandes gesichert haben: LN ist wirtschaftlicher Eigentümer
 GMZ 40-90% der bgND: Zurechnung zum LN wenn Option in Zeitpunkt für ihn vorteilhaft ist:
• Kaufpreis < Buchwert oder gemeiner Wert [Buchwert = Listenpreis – lineare AfA]
• Anschlussmiete < Buchwert oder gemeiner Wert

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Wie werden Leasinggegenstände in der Bilanz ausgewiesen?

A

 Zuordnung LG: allgemeine Grundsätze für Geber, Nehmer erfasst Leasingraten als Aufwand und macht Anhangangaben nach §285 Nr 3a HGB
 Zuordnung LN : LN berechnet AK aus Barwert der Leasingraten inkl. Nebenkosten, reguläre Abschreibung und passiviert Verbindlichkeit; LG aktiviert Forderung und setzt pro rata vereinnahmende Zins/Kosten und Gewinnbestandteile der Leasingraten ab, verbleibende Tilgungsanteile werden mit der Forderung verrechnet und abgezinst

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Was ist die Bilanzberichtigung?

A
  • Bilanzberichtigung Rechtsgrundlage: §4 II 1 EStG
  • Bilanzberichtigung zielt auf falschen Ansatz  Bilanzierungsfehler ab („Storno“)
  • Zeitliche Begrenzung
    o Bis zur Bilanzeinreichung muss Fehler korrigieren
    o Nach Bilanzeinreichung:
     Fehler zur Bilanzverkürzung  §153 AO bis Ablauf der Festsetzungsfrist korrigieren
     Sonstige Fehler zu seinen Lasten „darf“ er FA anzeigen
     Grenze §4 II 1 Hs 2 EStG: Fehler darf nicht einer unveränderlichen Steuerfestsetzung zugrunde liegen
    o Nach bestandskräftiger Festsetzung Bilanzberichtigung nur bei Berichtigung Veranlagung
17
Q

Was ist der Grundsatz der periodischen GEwinnermittlung?

A

o gebietet Berichtigung an der Fehlerquelle, soweit möglich
o ansonsten Berichtigung der Schlussbilanz des ersten Jahres, das noch offen ist
o Es herrscht Rechtsanspruch des Stpfl. Auf Berichtigung
o Nur solche Gewinne nachgeholt werden, die unmittelbar aus der fehlerhaften Buchung eines einzelnen BilPosten entstehen
o Fehlerbegriff bei Bilanzberichtigung §4 II 1 EStG
 Objektiv gegen HR oder StR Gebot/Verbot verstößt UND
 Stpfl. Verstoß bei pflichtgemäßer und gewissenhafter Prüfung erkennen konnte

18
Q

Was ist der Leitsatz bei Berichtigung des BFH?

A

Finanzamt ist im Rahmen der ertragssteuerrechtlichen Gewinnermittlung auch dann nicht an die rechtliche Beurteilung gebunden, die der vom Steuerpflichtigen aufgestellten Bilanz (und deren einzelnen Ansätzen) zugrunde liegt, wenn diese Beurteilung aus Sicht eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns im Zeitpunkt der Bilanzaufstellung vertretbar war
- Orientierungssätze
o Verwaltung muss Entscheidung auf objektiv richtige Rechtslage gründen
o Ist Bilanzansatz nicht objektiv korrekt  FA darf zur Berichtigung der Bilanz gem. §4 II 1 EStG zu eigener Gewinnermittlung berechtigt und verpflichtet

19
Q

Was ist die Bilanzänderung?

A
  • Rechtsgrundlage §4 II 2 EStG
  • Bilanzansätze weder dem Grunde noch der Höhe nach fehlerhaft
  • Bilanzansatz kann u.U. durch anderen zulässigen Ansatz ersetzt werden