GuV Flashcards
1
Q
Was sind die Aufbaugrundsätze der GuV?
A
- Bruttorechnung (keine Saldierung Aufwand und Ertrag; §246 II 1 HGB, Ausnahmen §246 II 2 HGB; §276 HGB)
- Primärgliederung (Artengliederung der primären Aufwände und Erträge; GKV bei UE [nicht Bestandsveränderung]; UKV nein)
- Gliederung nach Entstehungsbereichen (Entstehung des Aufwands in Bereichen Fertigung, Verwaltung, Vertrieb; UKV Herstellungs-/Vertriebs-/Verwaltungskosten; GKV nein)
- Periodenzugehörigkeit (Ausweis ob Aufwand/Ertrag periodenzugehörig oder periodenfremd verursacht sind; §252 I Nr 4-5 HGB)
- Erfolgsspaltung (Trennung von ordentlichen und außerordentlichen A und E; in HGB §285 Nr 31 HGB eng gefasst, nur Erfolgsbestandteile, die von außergewöhnlicher Bedeutung oder Höhe sind)
2
Q
Wie ist der Aufbau der GuV im HGB geregelt?
A
- Konto- oder Staffelform geht beides, außer bei KapG und haftungsbeschränkten PersHG §275 HGB
- GKV/UKV
- Uneingeschränkt zulässig
- Ergebnis bei gleicher Bestandsbewertung identisch
- Anwendung UKV Anhang in Material und Personalaufwand gegliedert §275 II Nr 5-6 HGB
- Gewinnverwendungsrechnung für AG und KGaA nach §158 I AktG
3
Q
Wie ist die Gliederung der GuV für KapG und haftungsbeschränkte PersHG geregelt?
A
- § 265 HGB
- I: Form der Darstellung ist beizubehalten
- II: Vergleichbarkeit mit Vorjahresbeträgen
- V: Tiefergehende Gliederung und Erweiterung zulässig
- VI: Abweichende Gliederung bei Besonderheiten geboten
- VII: Zusammenfassungen ausnahmsweise zulässig
- VIII: Leerposten müssen nicht ausgewiesen werden (2 Jahre!)
- Erweiterungen der Grundgliederung für
- Außerplanmäßige Abschreibungen, § 277 III 1 HGB
- Erfolge aus der Abzinsung, § 277 V 1 HGB
- Erfolge aus der Währungsumrechnung, § 277 V 2 HGB
- Angaben zur Gewinnverwendung, §§ 158 I, 278 III AktG
- Erfolge aus Unternehmensverbindungen, § 277 III 2 HGB
- Erträge aus Gewinngemeinschaften/EAV/Teil-EAV: vor oder Hinter dem Posten „Erträge aus Beteiligung“ (GKV: §275 II Nr 9 HGB; UKV: §275 III Nr. 8 HGB)
- Erträge Verlustübernahme: vor Posten Jahresüberschuss/fehlbetrag (GKV: §275 II Nr 17 HGB; UKV: §275 III Nr. 16 HGB)
- Aufwendungen Verlustübernahme: vor/hinter Posten „Zinsen & ähnliche Aufwendungen“ (GKV: §275II Nr. 13 HGB; §275 III Nr. 12 HGB)
- Aufgrund Gewinngemeinschaft/EAV/Teil-EAV abgeführte Gewinne: vor Posten „Jahresüberschuss/-fehlbetrag“ (§275 II Nr. 17 HGB; §275 III Nr. 16 HGB)