Stadt & Planung Flashcards
Raumordnung/Raumplanung
Leitbildorientierte Ordnung des Raumes, z.B. mit dem
Ziel des Abbaus von regionalen Disparitäten, der Verwirklichung
gleichwertiger Lebensverhältnisse oder einer auf Nachhaltigkeit
ausgerichteten Raumentwicklung.
In D: Abstimmung aller Gebiete auf übergreifende Konzepte
GG § 72
„…Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im
Bundesgebiet…“
Stadtplanung
Oberbegriff für allen Planungen (der öffentlichen Hand),
die sich mit der Stadt bzw. mit der Gemeinde befassen; in der Regel
mit einem bestimmten Ziel hinsichtlich der Gestalt und der Gestaltung
der Stadt/Gemeinde
Zieldreieck/-viereck der Raumordnung
- Förderung von Wachstum und Entwicklung
→ Wachstumsziel - Ausgleich von Disparitäten
→ Ausgleichsziel - Unterstützung der politisch-gesellschaftlichen Stabilität
→ Stabilitätsziel - Unterstützung nachhaltiger räumlicher Entwicklung und
Strukturen
→ Nachhaltigkeitsziel
Gesetzliche Grundlagen räumlicher Planung
in der Bundesrepublik Deutschland
- Grundgesetz
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Landesplanungsgesetze
- Fachgesetze des Bundes und der Länder
Schwerpunktthemen der Raumordnung in Deutschland
- Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, Stärkung der lnnenentwicklung;
- Stärkung der polyzentrischen, kooperativen Raumentwicklung durch Europäische Metropolregionen und Kooperationen von metropolitanen und strukturschwachen Räumen;
- Raumverträgliche Umsetzung der Energiewende und Ausbau erneuerbarer Energien;
- Sicherung der Daseinsvorsorge und Integration von Zuwandernden,
insbesondere auch in strukturschwachen Raumen; - Raumnutzungen im Außenbereich sichern und entwickeln; Rolle der Raumordnung bei der Lösung von Raumnutzungskonflikten stärken.
Leitbild der dezentralen Konzentration
Abbildung
quasi Stadt der kurzen Wege mit einzelnen Subzentren, die miteinander in Verbindung stehen
Städtenetzwerk
Städtenetze
Vorrangiges Ziel nicht „Versorgung“, sondern „Entwicklung! Von Synergien profitieren „Stärken stärken
Kommunale Planungshoheit (Merksatz)
Einfacher Merksatz:
Der Bund regelt das Planen (BauGB),
die Länder das Bauen (Landesbau-ordnungen),
die Kommunen die Inhalte der städtebaulichen Planung (FNP, B-Plan).
Bebauungsplan
rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung
bildet Grundlage für weitere, zum Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) erforderliche Maßnahmen
Gemeinde legt auf Beschluss des Gemeinderates fest welche städtebaulich relevanten Maßnahmen, wie zum Beispiel Art und Maß der baulichen Nutzung oder die Bauweise, auf einem Grundstück zulässig sind.
sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln
Flächennutzungsplan
steht über Bebauungsplan und regelt Flächennutzung in Deutschland auf großer Maßstabsebene
BauGB
definiert die wichtigsten stadtplanerischen
Instrumente, die den Gemeinden zur Verfügung stehen
(FNP, B-Plan, …)
BauNVO
bestimmt die möglichen Festsetzungen bezüglich
Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks, der
Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche in
Bauleitplänen.
Landschaftsplanung
Rechtsgrundlage:
Bundesnaturschutzgesetz, Landesnaturschutzgesetze
Auf kommunaler Ebene: Landschaftspläne (regelt
insbesondere die Flächennutzung im unbebauten
Außenbereich)