Sitzung 9: Rehabilitation I Flashcards
Rehabilitation - Definition
Die Summe jener aufeinander abgestimmten Maßnahmen, die darauf gerichtet sind, körperlich, geistig und/oder seelisch Behinderte bis zum höchsten, individuell erreichbaren Grad geistiger, sozialer, beruflicher und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit herzustellen oder wiederherzustellen, damit sie einen angemessenen Platz in der Gemeinschaft finden
Behinderung - Definition
Unter Behinderung wird die Einschränkungen der Fähigkeiten zur Wahrnehmung, zum Denken, Sprechen, Lernen und Verhalten verstanden
Definitionen: Impairment
körperliche oder seelische Schädigung:
Störung biologischer oder psychischer Funktionen
Rehabilitation: Arten & bekanntestes Leistungen
- Arten:
a) medizinische
b) schulische
c) berufliche
d) soziale - bekannteste Leistungen:
a) medizinsiche Reha-Maßnahmen
b) Umschulungen
c) Reha-Sport
d) Nachsorge nach Krebsbehandlungen und Kinderheilbehandungen
Rehabilitation: Was erfordert eine erfolgreiche Umsetzung des biopsychosozialen Behandungsansatzes der medizinischen Rehabilitation?
eine enge Zusammenarbeit der Berufsgruppen
Was hat einen hohen Stellenwert bei der Rehabilitation von Patienten mit psychischen & psychosomatischen Erkrankungen?
der psychotherapeutischen Intervention kommt ein besonderer Stellenwert zu
Wie ist die Rehabilitation noch begründet?
auch ökonomisch, da die Kosten einer sozialen Auschließung hoch sind
Gesetzliche Grundlagen der Rehabilitation - Welche Sozialgesetzbuch & Was umfassen die notwendigen Sozialleistungen
SGB IX (9)
§4 SGB IX: Die Leistungen zur Teilhabe umfassen die notwendigen Sozialleistungen, um unabhängig von der Ursache der Behinderung
- Die Behinderung abzuwenden: zu beseitigen, zu mindern, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder ihre Folgen zu mildern
- Einschränkungen der Erwärbsfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden: zu überwinden, zu mindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten sowie den vorzeitigen Bezug von Sozialleistungen zu vermeiden oder laufende Sozialleistungen zu mindern
- die Teilhabe am Arbeitsleben: entsprechend den neigungen und Fähigkeiten dauerhaft zu sichern oder
- die persönliche Entwicklung: ganzheitlich zu fördern und die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft sowie einer möglichst selbstständige und selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen oder zu erleichtern
Gesetzliche Grundlagen der Rehabilitation: Kostenträger
- Wichtigste Kostenträger der medizinischen Reha:
a) Rentenversicherung (SGB VI)
b) gesetzliche Krankenversicherung (SGB V) - Weitere Kostenträger:
a) Gesetzliche Unfallversicherung
b) Versorgungsverwaltung
c) Träger der öffentlichen Jugendhilfe
d) Sozailhilfeträger - Bei Verbeamtung: Beihilfeverordung und/ oder private Krankenversicherung
Rehabilitationsformen: Welche gibt es?
- medizinisch
- schulisch
- beruflich
- sozial
Rehabilitationsformen: Medizinische Rehabilitation - Anlass & Ziele
- Anlass: Gesundheitsschäden mit funktioneller Einschränkung
- Ziel: Erreichung eines Gesundheitszustandes, der eine weiterführende schulische, berufliche oder soziale Rehabilitation ermöglichst
Rehabilitationsformen: Schulische Rehabilitation: Anlass & Ziel
- Anlass: Einschränkungen der Lernfähigkeit bei Kindern und Jugendlichen
- Ziel: Bestmögliche Schulbildung als Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung und ein selbstständiges, sozial integriertes Leben
Rehabilitationsformen: Berufliche Rehabilitation: Anlass & Ziel
- Anlass: Verminderte Berufs- und Erbwerbsfähigkeit
- Ziel:
a) Angemesse Berufstätigkeit auf dem Arbeitsmarkt oder in einer Behinderteneinrichtung
b) Gewährleistung finanzieller Unabhängigkeit und eines angemessenen Lebensstandards
Rehabilitationsformen: Soziale Rehabilitation: Anlass & Ziele
- Anlass: Im Anschluss an medizinische, schulische und berufliche Rehabilitation
- Ziele: Integration in das familäre, berufliche, politische und kulturelle Leben
Medizinische Rehabilitation: Leistungen: Ziel, was beinhalten sie nicht und welche Leistungen gibt es?
- Ziel: zielt darauf ab, die Bewältigung chronischer Krankheiten zu verbessern –> Primäres Ziel dieser Leistungen: Einschränkung der Erwerbsfähigakit und Pflegebedürftigkeit soll vermieden bzw. überwunden werden
- beinhaltet nicht: die anfängliche medizinische Behandlung der Erkankung
- Eingeschlossene Leistungen:
a) Ärtzliche und zahnärtzliche Leistungen
b) Arzneien
c) Orthopädische und andere Hilfsmittel
d) Ergo- und Physiotherapien
e) psychologische und pädagogische Hilfen
Medizinische Rehabilitation: Aufgabenfelder: was welchem Modell leiten sie sich ab und was sind wichtige Leistungsbereiche?
1.biopsychosoziales Modell: Aufgabenfeld der Rehabilitationspsychologie in der medizinischen Rehabilitation leitet sich aus dem biopsychosozialen Modell ab
- Wichtige Leistungsbereiche:
a) Orthopädische Rehabilitation
b) Kardiologische Rehabilitation
c) Neurologisch/ Neuropsychologische Rehabilitation
d) Onkologische Rehabilitation
e) Rehabilitation von PAtienten mit psychischen/ psychosomatischen Störungen (inkl. Suchtrehabilitation)
Medizinische Rehabilitation: Aufgabenfelder -psychologische Aufgabenbereiche
- Psychologische Diagnostik
- psychologische Internvention (Einzel- und Gruppenintervention)
- Mitwirkung an Gesundheitstrainings und Patientenschulungen
- Dokumentation
- Sonderaufgaben (z.B.: interne Qualitätssicherung, Mitarbeiterfortbildung)
Medizinische Rehabilitation: Inhalte psychologischer Tätigkeiten
- indikationsübergreifende Gesundheitsprogramme
- Beratung & Intervention
- Indikationsspezifische Gesundheitsprogramme
- Rehabilitationsbezogene Diagnostik
Schulische Rehabilitation: Sozialrechtliche Zuordnung
- Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft: Wird sozialrechtlich den Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft (SGB IX) zugeordnet
Berufliche Rehabilitation: Definition und Adressat*innen
- Definition: Alle systematischen/ organisierten Bemühungen um Integration und Förderung Kranker und Behinderter Menschen in Beruf, Ausbildung oder Beschäftigung
- Adressat*innen: Behinderte oder von Behinderung bedrohter Menschen im erwerbsfähigen Alter
Berufliche Rehabilitation: Wichtige Einrichtungen
- Berufsbildungswerke (BBW): Dienen der beruflichen Erstausbildung von behinderten jungen Menschen, die wegen Art unf Schwere ihrer Behinderung auf besonders ausbildungsbegleitende Hilfe angewiesen sind
2.Berufsförderungswerke (BFW): Richtete sich an Menschen, die breits berufstätig waren und wegen ihrer Behinderung ihren bisherigen Beruf oder ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr oder nur noch eingeschränkt ausüben können
- Werkstätte für behinderte Menschen (WfbM): Sollen denjenigen Menschen, die wegen der Art und SChwere ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wider auf dem allgeminem Arbeitsmarkt tätig sein können, eine angemessene berufliche Bildung und Beschäftigung ermöglichen