Sitzung 2: Grundlagen Flashcards
W-Frage der klinisch-psychologischen Intervention
wer interveniert wann, wie, bei wem und wozu?
Erweiterte Definition der klinisch-psychologischen Intervention: Merkmale der klinisch-psychologischen Intervnetion
Die klinisch-psychologischen Interventionsmethoden sind eine Teilmenge der psychologischen Interventionsmethoden. Sie lassen sich durch sechs Merkmale charakterisieren:
1. Die Wahl der Mittel
2. die spezifische Interventionsfunktion
3. die Zielorientierung
4. die theoretische Fundierung –> wiss. Orientierung
5. die empirische Evaluation –> wiss. Orientierung
6. die Professionalität des Handelns
Rechtliche Grundlagen - Welche Rechtsformen sind es?
- Brufsrecht
a) PsychthG - Sozialgesetzbuch
a) SGB V - Zivilrecht
- Strafrecht
Rechtliche Grundlagen: 1. Berufsrecht - Was ist das wichtige Gesetz hier
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG): Meilenstein, da seit in Kraft treten die Möglichkeit besteht als Psychotherapeut*in eingeständig zu arbeiten (1999)
Rechtliche Grundlagen: 2. Sozialgesetzbuch (SGB V): Inhalt, Was ist hier wichtig für Psychotherapie
- Inhalt: Beinhaltet rechtliche Beschlüsse zur Sicherung des Sozialstaates
- Wichtig für Psychotherapie:
a) Bedarfs-/ Versorgungsplanung: im SGB sind Bedarfs-/ Versorgungsplanung und Abrechnung mit den Krankenkassen über die Kassenärtzliche Vereinigung (KV) festgeschrieben
b) KV: alle approbierten PP und Ärtzte gehören der KV an, sie ist eine wichtige Insanz für die Kostenübernahme und Behandlung von den Krankenkassen –> Festlegung von Aufbau, Beiträgen und Leistungen
Rechtliche Grundlagen: 1. Berufsrecht - Was regelt das PsychThG alles?
- Approbation (–> staatliche Zulassung) und Ausbildung
- Qualitätsstandards: zur Berufsausübung
- Sützt: die Bezeichnung des Berufs “Psychotherapeut*in”
Rechtliche Grundlagen: 2. Sozialgesetzbuch (SGB V): Aufgaben der KV (§§75, 77 SGB V)
- Sicherstellung: ambulanter kassenärtzlicher Versorgung
- Rechte: von Ärtz*innen und PP ggü. den Krankenkassen zu vertreten
- Pflichten: von Ärtzinnen und Therapeutinnen überwachen
Rechtliche Grundlagen: 2. Sozialgesetzbuch (SGB V): G-BA - Definition
- Definition: Gemeinsamer Bundesausschluss (G-BA): Gremium der Selbstverwaltung von Ärtz*innen, PP, Krankenhäusern und Krankenkassen –> ist das oberste Beschlussgermium, hat viel Einfluss und steht unter der Aufsicht des Bundesministerium der Gesundheit
Rechtliche Grundlagen: 3. Zivilrecht: Inhalt & Grundlage
- Inhalt: Regelt das Verhältnis zwischen Behandlerin und Patientin
- Grundlage: Behandlungsvertrag legt fest:
a) Art der Behandlung: Was erbringt die behandelnde Person für eine Behandlung
b) Pflichten der Patient*innen
–> Auf Zivilrechtlicher Ebene ist wichtig, dass der Behandlung zugesagt wird, der Behandlungserfolg jedoch nicht festgelegt wird
Rechtliche Grundlagen: 4. Strafrecht (StGB): Inhalt & was ist für Psychotherapie von Bedeutung
- Inhalt: Definiert, welche Handlungen verboten und rechtlich geahndet werden
- Für den Bereich der klinisch-psychologischen Intervention von besonderer Bedeutung:
a) Verletzung der Schweigepflicht (§§ 203 Abs. 1 Nr. 1, 204 StGB): Schweigepflicht muss explizit, unterschriftlich festgelegt werden und kann jeder Zeit wieder zurückgezogen werden
b) Antikorruptionsgestz (§§ 299a, 299b StGB): Seit 2016 Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (z.B.: das Annehmen von Geschenken, …) - seltender relevant:
a) Abrechnungsbetrug (§263 StGB)
b) Körperverletzung (§§ 233, 224 StGB)
c) unterlassene Hilfeleistung (§323c Stgb)
d) sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174c, StGB)
Ethische Grundlagen: Grundlegender schulübergreifender ethischer “common sense”
Vier Prinzipen nach Beauchamp & Childress (1979):
1. Nichtschädigung (vgl. Hippokratischer Eid)
2. Fürsorge: Verbesserung des Zustandes des Klienten
3. Autonomiewahrung: freie Entscheidung
4. Gerechtigkeit und Gleichheit: keine Benachteiligung
Psychologische Grundlagen: Welche gibt es?
- Kommunikation
- Gesprächsführung
- Beziehungsaufbau
Psychologische Grundlagen: 1. Kommunikation: Schulz von Thun
- Psychologische Mittel meist in Form von Gesprächen zwischen zwei (oder meheren Personen)
- Kommunikation: “Man kann nicht nicht kommunizieren” (watzlawik)
- Kommunikationsmodell nach Schultz von Thun (2000): eine Nachicht kann jeweils auf 4 ver. Ebenen gesendet (“Schnäbel”) und auf 4 ver. Ebnen enpfangen werden (“Ohren”)
a) Selbstkundgabe
b) Sachebene
c) Appellebene
d) Beziehungsebene
Psychologische Grundlagen: 2. Gesprächsführung
gekennzeichnet durch:
1. aktives Zuhören
2. Empathie
3. Akzeptanz
4. Echtheit
–> Grundlagen für gute therapeutische Beziehung (Zimmer, 2008)
Psychologische Grundlagen: 3. Beziehungsaufbau
- Voraussetzung: Tragfähige therapeutische Beziehung als Voraussetzung, dass Patient*in sich mit Beschwerden/ Problemen auseinandersetzen kann, ohne Abwertung/ MIssfallen seitens der behandelnden Person zu erleben
- Wichtiger Wirkfaktor: therapeutische Beziehung als wichtiger Wirkfaktor & Voraussetzung im therapeutischen Prozess –> Erfolgreiche Therapie ist zu 30% auf die therapeutische Beziehung, zu je 15% auf Techniken und Erwartungseffekte und zu 40% auf außertherapeutische Ereignisse zurückzuführen (Lambert & Barley, 2001)
Formen und Anwendungsbereiche klinisch-psychologischer Intervention
- Gesundheitspsychologie
- Prävention
- Rehabilitation
- Kinderschutz
- Beratung/ Coaching
- Mediation
- Supervision / Intervision (= Kollegiale Beratung)
- Konfliktmanagement/ Gewaltprävention
- Psychotherapie
- Psychoedukation
- Online-Intervention
Formen und Anwendungsbereiche klinisch-psychologischer Intervention: Beratung - Wer, Wann, Wie, bei Wem und Wozu
- Wer: Psychologischer Beraterin
- Wann: kurativ, präventiv
- Wie:
a) Gespräche
b) Hilfe zur Selbsthilfe
c) non-direktiv - bei Wem: Personen mit klar umschriebenen belastenden Problemsituationen
- Wozu: Entscheidungsfindung und Orientierungshilfe
Formen und Anwendungsbereiche klinisch-psychologischer Intervention: Mediation - Wer, Wann, Wie, bei Wem und Wozu
- Wer: Psychologin, Juristin & mediator*in
- Wann: bei einem akuten Konflikt
- Wie: Vermittelndes Gespräch mit Lösungsorientierung
- bei Wem: Personen mit zwischenmenschlichen Konflikten, die eine Lösung suchen und sich selbst nicht einigen können
- Wozu: Lösungsfindung
Formen und Anwendungsbereiche klinisch-psychologischer Intervention: Rehabilitation- Wer, Wann, Wie, bei Wem und Wozu
- Wer: Interdiziplinäres Team, Psycholog*innen und PP mit ggf. spezifischer Fortbildung
- Wann: in Folge psychischer Erkrankungen
- Wie: In Abhängigkeit der rehabiliativ eingesetzten Interventionsform
- bei Wem: Personen mit chronischen Erkrankungen und damit zusammenhängenden psychischen Belastungen
- Wozu: Krankehitsverarbeitung und Behinderungsbewältigung
Formen und Anwendungsbereiche klinisch-psychologischer Intervention: Prävention - Wer, Wann, Wie, bei Wem und Wozu
- Wer: Unterscheidung zwisch Auftraggebenden vs. Ausführenden
- Wann: vor dem Auftreten einer psychischen Störung
- Wie:
a) spezifisch vs. unspezifisch
b) Aufklärung - bei Wem: Störungsspezigische Zielgruppe oder gesamte Population
- Wozu: Veränderung und Abschwächung von Risikoverhalten und intrapersonalen Risikofaktoren
Formen und Anwendungsbereiche klinisch-psychologischer Intervention: Psychotherapie - Wer, Wann, Wie, bei Wem und Wozu
- Wer: PP oder Ärtze mit entsprechender Fachartzweiterbildung bzw. Zusatzqualifikation
- Wann: korrektiv bzw. kurativ bei psychischen Störungen
- Wie: je nach therapeutischer Grundorientierung
- bei Wem: Personen mit leichten bis mittelstarken psychischen Störungen, bei schweren Störungen in Kombination mit Psychopharmaka
- Wozu:
a) Verringerung der Prävalenz psychischer Störungen
b) Verminderung der Symptombelastung
c) Steigerung von Wohlbefinden und Funktionsniveau
Formen und Anwendungsbereiche klinisch-psychologischer Intervention: Supervision - Wer, Wann, Wie, bei Wem und Wozu
- Wer: Supervisor*innen mit entsprechender Weiterbildung
- Wann: Bei Tätigkeiten mit hoher psychischer Belastung
- Wie: je nach Ausrichtung der Supervision
- bei Wem: Psychologinnen, PP, Erzieherinnen, Sozialarbeiter*innen, …
- Wozu:
a) Unterstützung
b) Lösungsfindung
c) Psychohygiene
Formen und Anwendungsbereiche klinisch-psychologischer Intervention: Intervision - Wer, Wann, Wie, bei Wem und Wozu
- Wer: Kollegiale Gruppe von Gleichrangigen
- Wann: bei Fragen- und Problemstellungen von Behandlungen
- Wie: Reflektion über berufliche Arbeit
- bei Wem: Kollegiale Gruppen ohne externe Fachperson
- Wozu:
a) Unterstützung
b) Lösungsfindung
c) Psychohygiene
Was sind klinisch-psychologische Interventionen?
klinisch-psychologische Interventionen sind eine Teilmenge der psychologischen Interventionsmethoden und lassen sich durch die Wahl der Mittel, spezifischen Interventionsfunktion, Zielorientierung, theoretische Fundierung, empirische Evaluation und Professionalität charakterisieren