Sitzung 2: Grundlagen Flashcards
W-Frage der klinisch-psychologischen Intervention
wer interveniert wann, wie, bei wem und wozu?
Erweiterte Definition der klinisch-psychologischen Intervention: Merkmale der klinisch-psychologischen Intervnetion
Die klinisch-psychologischen Interventionsmethoden sind eine Teilmenge der psychologischen Interventionsmethoden. Sie lassen sich durch sechs Merkmale charakterisieren:
1. Die Wahl der Mittel
2. die spezifische Interventionsfunktion
3. die Zielorientierung
4. die theoretische Fundierung –> wiss. Orientierung
5. die empirische Evaluation –> wiss. Orientierung
6. die Professionalität des Handelns
Rechtliche Grundlagen - Welche Rechtsformen sind es?
- Brufsrecht
a) PsychthG - Sozialgesetzbuch
a) SGB V - Zivilrecht
- Strafrecht
Rechtliche Grundlagen: 1. Berufsrecht - Was ist das wichtige Gesetz hier
- Psychotherapeutengesetz (PsychThG): Meilenstein, da seit in Kraft treten die Möglichkeit besteht als Psychotherapeut*in eingeständig zu arbeiten (1999)
Rechtliche Grundlagen: 2. Sozialgesetzbuch (SGB V): Inhalt, Was ist hier wichtig für Psychotherapie
- Inhalt: Beinhaltet rechtliche Beschlüsse zur Sicherung des Sozialstaates
- Wichtig für Psychotherapie:
a) Bedarfs-/ Versorgungsplanung: im SGB sind Bedarfs-/ Versorgungsplanung und Abrechnung mit den Krankenkassen über die Kassenärtzliche Vereinigung (KV) festgeschrieben
b) KV: alle approbierten PP und Ärtzte gehören der KV an, sie ist eine wichtige Insanz für die Kostenübernahme und Behandlung von den Krankenkassen –> Festlegung von Aufbau, Beiträgen und Leistungen
Rechtliche Grundlagen: 1. Berufsrecht - Was regelt das PsychThG alles?
- Approbation (–> staatliche Zulassung) und Ausbildung
- Qualitätsstandards: zur Berufsausübung
- Sützt: die Bezeichnung des Berufs “Psychotherapeut*in”
Rechtliche Grundlagen: 2. Sozialgesetzbuch (SGB V): Aufgaben der KV (§§75, 77 SGB V)
- Sicherstellung: ambulanter kassenärtzlicher Versorgung
- Rechte: von Ärtz*innen und PP ggü. den Krankenkassen zu vertreten
- Pflichten: von Ärtzinnen und Therapeutinnen überwachen
Rechtliche Grundlagen: 2. Sozialgesetzbuch (SGB V): G-BA - Definition
- Definition: Gemeinsamer Bundesausschluss (G-BA): Gremium der Selbstverwaltung von Ärtz*innen, PP, Krankenhäusern und Krankenkassen –> ist das oberste Beschlussgermium, hat viel Einfluss und steht unter der Aufsicht des Bundesministerium der Gesundheit
Rechtliche Grundlagen: 3. Zivilrecht: Inhalt & Grundlage
- Inhalt: Regelt das Verhältnis zwischen Behandlerin und Patientin
- Grundlage: Behandlungsvertrag legt fest:
a) Art der Behandlung: Was erbringt die behandelnde Person für eine Behandlung
b) Pflichten der Patient*innen
–> Auf Zivilrechtlicher Ebene ist wichtig, dass der Behandlung zugesagt wird, der Behandlungserfolg jedoch nicht festgelegt wird
Rechtliche Grundlagen: 4. Strafrecht (StGB): Inhalt & was ist für Psychotherapie von Bedeutung
- Inhalt: Definiert, welche Handlungen verboten und rechtlich geahndet werden
- Für den Bereich der klinisch-psychologischen Intervention von besonderer Bedeutung:
a) Verletzung der Schweigepflicht (§§ 203 Abs. 1 Nr. 1, 204 StGB): Schweigepflicht muss explizit, unterschriftlich festgelegt werden und kann jeder Zeit wieder zurückgezogen werden
b) Antikorruptionsgestz (§§ 299a, 299b StGB): Seit 2016 Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen (z.B.: das Annehmen von Geschenken, …) - seltender relevant:
a) Abrechnungsbetrug (§263 StGB)
b) Körperverletzung (§§ 233, 224 StGB)
c) unterlassene Hilfeleistung (§323c Stgb)
d) sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses (§ 174c, StGB)
Ethische Grundlagen: Grundlegender schulübergreifender ethischer “common sense”
Vier Prinzipen nach Beauchamp & Childress (1979):
1. Nichtschädigung (vgl. Hippokratischer Eid)
2. Fürsorge: Verbesserung des Zustandes des Klienten
3. Autonomiewahrung: freie Entscheidung
4. Gerechtigkeit und Gleichheit: keine Benachteiligung
Psychologische Grundlagen: Welche gibt es?
- Kommunikation
- Gesprächsführung
- Beziehungsaufbau
Psychologische Grundlagen: 1. Kommunikation: Schulz von Thun
- Psychologische Mittel meist in Form von Gesprächen zwischen zwei (oder meheren Personen)
- Kommunikation: “Man kann nicht nicht kommunizieren” (watzlawik)
- Kommunikationsmodell nach Schultz von Thun (2000): eine Nachicht kann jeweils auf 4 ver. Ebenen gesendet (“Schnäbel”) und auf 4 ver. Ebnen enpfangen werden (“Ohren”)
a) Selbstkundgabe
b) Sachebene
c) Appellebene
d) Beziehungsebene
Psychologische Grundlagen: 2. Gesprächsführung
gekennzeichnet durch:
1. aktives Zuhören
2. Empathie
3. Akzeptanz
4. Echtheit
–> Grundlagen für gute therapeutische Beziehung (Zimmer, 2008)
Psychologische Grundlagen: 3. Beziehungsaufbau
- Voraussetzung: Tragfähige therapeutische Beziehung als Voraussetzung, dass Patient*in sich mit Beschwerden/ Problemen auseinandersetzen kann, ohne Abwertung/ MIssfallen seitens der behandelnden Person zu erleben
- Wichtiger Wirkfaktor: therapeutische Beziehung als wichtiger Wirkfaktor & Voraussetzung im therapeutischen Prozess –> Erfolgreiche Therapie ist zu 30% auf die therapeutische Beziehung, zu je 15% auf Techniken und Erwartungseffekte und zu 40% auf außertherapeutische Ereignisse zurückzuführen (Lambert & Barley, 2001)