Sektion L - Qualitätssicherung der Abschlussprüfung Flashcards
1
Q
Interne Qualitätssicherung
A
- berufsständische Anforderungen
- handelsrechtliche Anforderungen (§§ 319, 319a, 319b HGB)
- fachliche Verlautbarung
2
Q
Allgemeine Ausschlussgründe/ Handelsrechtliche Anforderungen
A
- persönliche Vertrautheit: enge persönliche Beziehungen mit Mandant/verantwortlichem Personal
- Anteilsbesitz an zu prüfender Gesellschaft
- weitere aus §§ 319, 319a, 319b HGB
3
Q
Unabhängigkeitserklärung
A
§321 Abs. 4a HGB:
- schriftliche Unabhängigkeitserklärung ist im Prüfungsbericht zu bestätigen
4
Q
Cooling Off-Periode bei Wechsel zum Mandanten
A
§ 43 Abs. 3 WPO:
- zweijährige Sperre für wichtige Führungstätigkeiten oder Gesellschaftsorgane nach Beendigung der Prüfungstätigkeit
- wichtige Führungsposition: Einflussnahme auf aktuellen AP oder Verschleierung vergangenen Fehlverhaltens seitens des Unternehmens möglich
5
Q
Externe Qualitätskontrollen
A
§57a WPO:
- Verpflichtung zur Unterziehung einer Qualitätskontrolle
- mindestens alle 6 Jahre
- Peer Review
6
Q
Zuständigkeiten von WPK und APAS
A
WPK:
- Berufsaufsicht über WPs, vBP
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie prüft Beachtung der Gesetze und Satzungen von WPK
- > Zuständigkeit
APAS:
- unabhängige Aufsicht des Berufsstandes
- Untersuchung von Berufspflichtverletzungen bei PIE-Abschlussprüfungen
- > Inspektionen
7
Q
WPK
A
- berufsständische Selbstverwaltung
- Ahndung von Berufspflicht-Verstößen
- gesonderte Berufsgerichtsbarkeit
8
Q
Internationale Qualitätssicherung
A
- Sarbanes-Oxley-Act (SOX)
- durch Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
- > Durchsetzung aller Gesetze (inkl. SOX) und Standards
- > Registrierungspflicht bei PCAOB, sofern Prüfer von SEC-Mandaten (inkl. TU)
- > Drei Ebenen bei US-Aufsicht: PCAOB + Enforcement + Peer Review