Sektion I - Grundlagen der Prüfungspflicht Flashcards

1
Q

Prüfungspflicht des JA/KOA

A

§316 Abs. 1 (-> JA) bzw. Abs. 2 (-> KOA)

  • > Mittelgroße und große KapGes
  • > unabhängig von Größenmerkmalen gilt ein kapitalmarktorientiertes Unternehmens i.S.d. §264d HGB immer als groß
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Was ergibt sich aus einer Nicht-Prüfung des JA?

A

§316 Abs. 1 HGB: Keine Feststellung des JA möglich

-> keine Gewinnausschüttung vor Prüfung!

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Pflicht zur Prüfung nach PublG

A

§6 PublG -> JA und LB von reinen Personengesellschaften, Einzelkaufleuten, Vereinen, Stiftungen, … prüfungspflichtig

§14 PublG -> Konzernprüfungspflicht
-> mind. 2 Größenmerkmale BS > 65 Mio, UE > 130 Mio, > 5000 MA zum dritten Mal überschritten

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Bestellung des Abschlussprüfers

A

§318 Abs. 1 HGB:

- AP wird von Gesellschaftern gewählt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Gegenstand und Umfang der Prüfung

A

siehe §317 HGB

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Zielsetzung der Abschlussprüfung gemäß IDW PS 200

A
  • Kontrollfunktion: Gesetzes- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung
  • Informationsfunktion: Abschluss zeigt mit hinreichender Sicherheit ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der VFE-Lage
  • Beglaubigungsfunktion: Testieren der Gesetzes- und Ordnungsmäßigkeit
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Erwartungslücke der Öffentlichkeit

A

Abschlussprüfung ist keine umfassende Rechts- und Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • Aufgabe des WP ist es nicht, eine öffentliche Aussage über wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu tätigen (Gesetz- und Ordnungsmäßigkeitsprüfung)
  • absolute Prüfungssicherheit ist keine Zielvorstellung (-> hinreichende Sicherheit)
  • nicht darauf ausgerichtet, Betrugs- und Unterschlagungssachverhalte aufzudecken

-> Durch §317 Abs. 1 S.3 HGB gestützt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Konzept der hinreichenden Sicherheit

A
  • bezieht sich auf für diese Beurteilung erforderliche Gewinnung von Prüfungsnachweisen (Prüfung dient nicht dem Ziel unwesentliche Fehler festzustellen)
  • potenziell kann JA wesentlich falsche Aussagen enthalten

-> AP hat Nichtaufdeckung nur dann zu vertreten, wenn er sie bei ordnungsmäßiger Durchführung der AP mit berufsüblichen Methoden hätte feststellen können

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

International Standards on Auditing (ISA)

A
  • international anerkannte Grundsätze zur Abschlussprüfung, von IFAC (International Federation of Accountants) herausgegeben
  • erarbeitet vom International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Relevanz der ISA in der EU

A
  • Anwendung der ISA, sobald diese von EU akzeptiert
    • > Umsetzung durch §317 Abs. 5 HGB
    • > relevant sowohl für Prüfung von HGB, als auch von IFRS-Konzernabschlüssen
  • freiwillige Anwendung zulässig
  • bis zur Annahme sind IDW PS zu beachten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Verhältnis ISA zu IDW PS

A

Andauernder Transformationsvorgang der ISA in die IDW Prüfungsstandards

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Rechtsakte der Wahl des AP

A

§ 318 HGB: Bestellung und Abberufung des AP:

  1. Wahl durch Gesellschafter in HV/GesV
  2. Auftragserteilung durch gesetzliche Vertreter/AR
  3. Annahme des Auftrags durch AP
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Gründe der Begrenzung der Erkenntnismöglichkeiten aus einer Abschlussprüfung

A
  • Prüfung wird nur in Stichproben durchgeführt

- Effektivität des IKS ist begrenzt

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly