Sektion J - Berufsbild und -pflichten des WP Flashcards

1
Q

Stand des Wirtschaftsprüferberufs

A

Freier Beruf -> kein Gewerbe!

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2
Q

Inhalt der Tätigkeit nach §2 WPO

A
  • Prüfungstätigkeit
  • Steuerberatung
  • Wirtschafts- und Unternehmensberatung
  • Gutachter-/Sachverständigentätigkeit (v.a. U-Bewertung, Due-Diligence-Untersuchungen)
  • Treuhandtätigkeit
  • Rechtsberatungsbefugnis (nur Angelegenheiten, mit denen der WP beruflich befasst ist)
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3
Q

Gegenstand der Prüfungstätigkeit

A

siehe §317 Abs.1 und 2 HGB

-> Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung

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4
Q

Ziel der Abschlussprüfung

A

§§321, 322 HGB: Treffen von Prüfungsaussagen mit hinreichender Sicherheit in Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk
-> Erhöhung des Vertrauens der Kapitalmarktteilnehmer in die Verlässlichkeit der Rechnungslegung

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5
Q

Sinn und Zweck der Abschlussprüfung

A

Vertrauen in Unternehmensinformationen

  • externe RL soll Investoren und Stakeholder nützliche Informationen zur Verfügung stellen
  • zur Vertrauensstärkung muss RL von unabhängigem WP geprüft werden
  • Prüfungsurteil wird durch Bestätigungsvermerk kommuniziert

-> Versagung oder Einschränkung des Bestätigungsvermerks hat i.d.R. weitreichende Folgen für Unternehmen

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6
Q

Regelungsort der Berufspflichten für Wirtschaftsprüfer/vereidigte Buchprüfer

A
  • WPO enthält wesentliche Berufspflichten (§§43 ff. WPO)
  • Berufssatzung WP/vBP konkretisiert einzelne Pflichten
  • Satzungsbestimmungen haben für Mitglieder der WPK materiell-rechtlichen Charakter -> zu befolgen
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7
Q

Allgemeine Berufspflichten

A

§43 WPO:

  • Unabhängigkeit
  • Gewissenhaftigkeit
  • Verschwiegenheit
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Unparteilichkeit
  • Ansehen des Berufs soll gewahrt werden (auch außerhalb der Berufstätigkeit)
  • Pflicht zur Fortbildung
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8
Q

Unabhängigkeit

A
  • WP muss bei seinen Beurteilungen und Entscheidungen frei sein von Einflüssen, Bindungen und Rücksichten, egal ob persönlicher, wirtschaftlicher oder rechtlicher Natur (neutrale Position)
  • WP dürfen keine Bindungen eingehen, die berufliche Entscheidungsfreiheit beeinträchtigen (könnten)
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9
Q

Gewissenhaftigkeit

A

Maßgebende Gesetze, deren Auslegung durch Gerichte und sonstige anerkannte fachliche Regeln sind zu beachten

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10
Q

Verschwiegenheit

A
  • keine unbefugte Offenbarung von vertraulichen Tatsachen und Umständen
  • geeignete Vorkehrungen, dass Tatsachen und Umstände Unbefugten nicht bekannt werden
  • Verschwiegenheit zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann (auch Berufskollegen)
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11
Q

Eigenverantwortlichkeit

A
  • WP muss selbst sein Urteil bilden und Entscheidungen selbst treffen
  • Tätigkeiten seiner Mitarbeiter sind so zu überblicken und zu beurteilen, dass er eigene fachliche Überzeugung bilden kann
  • > Eigenverantwortlichkeit begrenzt Mitarbeiterzahl des WP
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12
Q

Unparteilichkeit

A
  • kein parteiisches Verhallten
  • wesentliche Sachverhalte dürfen nicht verschwiegen werden oder unberücksichtigt bleiben
  • fachliche Würdigung muss nachvollziehbar sein
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13
Q

Berufswürdiges Verhalten

A
  • sachliche Äußerungen
  • Hinweise auf Gesetzesverstöße sind Auftraggeber zu melden
    (z. B. Verbot der Provisionszahlung für Auftragsvermittlung, ..)
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14
Q

Pflicht zur Fortbildung

A
  • Ausdruck des Prinzips der Gewissenhaftigkeit
  • Literaturstudium und Fortbildungsmaßnahmen
  • 40 Stunden pro Jahr (Minimum)
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15
Q

Regeln der Berufsausübung: Hauptberuflichkeit

A
§43a WPO:
Tätigkeit des WP muss frei von unvereinbaren Tätigkeiten sein
- gewerbliche Tätigkeiten
- berufsfremde Angestelltenverhältnisse
- Beamtenverhältnisse

Erlaubt sind:

  • Treuhänder
  • schriftstellerische, wissenschaftliche, künstlerische Tätigkeiten
  • Lehrtätigkeiten
  • DRSC-, DPR-, WPK-Anstellungen
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16
Q

Formen der Berufsausübung

A
  • in eigener Praxis oder Sozietät
  • in WP-Gesellschaften (Geschäftsführer/Angestellte)
  • Bürogemeinschaft
  • freie Mitarbeiter
17
Q

Berufshaftpflichtversicherung

A
  • Pflicht für Berufshaftpflichtversicherung
  • Deckung von sich aus der Tätigkeit ergebenden Vermögensschäden
  • Mindestversicherungssumme: Ersatzpflicht von 1 Mio. Euro (bzw. 4 Mio. Euro bei kapitalmarktorientierter AG)
18
Q

Zusammensetzung der Vergütung

A

keine Existenz einer gesetzlichen Gebührenordnung

-> außer, wenn WP Steuerberatung macht, dann StBVV

19
Q

Transparenz der Abschlussprüfervergütung

A
  • Honorarangaben im (Konzern-)Anhang

- grundsätzlich alle KapGes (Ausnahme: kleine KapGes, mittelgroße können Angaben auch WPK mitteilen)

20
Q

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)

A
  • berufliche Selbstverwaltung des Berufsstandes
  • alle WP(-Gesellschaften), vBP sind Pflichtmitglieder
  • ca. 21.000 Mitglieder
  • Aufgaben: Überwachung der Erfüllung der beruflichen Pflichten, Beratung der Mitglieder, Fortbildungsmaßnahmen, Qualitätssicherung, …
21
Q

Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW)

A
  • freiwillige Mitgliedschaft
  • Förderung des Fachgebiets und Vertretung der Interessen des Berufsstandes, Aus- und Fortbildung
  • Facharbeit: Behandlung von Grundsatzfragen
22
Q

International Federation of Accountants (IFAC)

A
  • Dachorganisation der Wirtschaftsprüferverbände

- Ziel: Harmonisierung der Accountancy-Berufe