Bilanzierung 1: IAS 16, IAS 38 (Langfristige Vermögenswerte) Flashcards

1
Q

Anwendungsbereich von IAS 16 Sachanlagen

A

Standard ist auf die Bilanzierung von Sachanlagen anzuwenden, außer wenn anderer Standard anzuwenden ist.
Nicht anwendbar auf die scope exceptions.

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
2
Q

Definition von Sachanlagen

A
  • Materielle Vermögenswerte, die für Zwecke der Herstellung oder der Lieferung von Gütern oder Dienstleistungen, zur Vermietung an Dritte oder für Verwaltungszwecke gehalten werden
  • Nutzung länger als eine Periode
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
3
Q

Prüfungsschema/Ansatzkriterien Sachanlage IAS 16

A
  1. Erfüllen der Definition eines VW des Frameworks
  2. Zusätzliche Definitionsmerkmale für Sachanlagen
  3. Ansatzkriterien
    - > wenn 1.-3. erfüllt -> Aktivierung zwingend!
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
4
Q

Erfüllen der Definition eines VW des Frameworks (IAS 16)

A

Ein Vermögenswert liegt laut Framework vor, wenn:

  • eine vom Unternehmen kontrollierte ökonomische Ressource
  • aufgrund früherer Begebenheiten
  • künftigen wirtschaftlichen Nutzenzufluss erwarten lässt.
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
5
Q

Zusätzliche Definitionsmerkmale für Sachanlagen

A

Zusätzliche Definitionsmerkmale für Sachanlagen (IAS 16.6):

  • materielle Vermögenswerte
  • die vom Unternehmen selbst genutzt
  • oder an Dritte vermietet werden
  • erwartungsgemäß länger als eine Periode genutzt werden
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
6
Q

Ansatzkriterien (IAS 16)

A

Erfüllen der Ansatzkriterien (IAS 16.7):

  • Wahrscheinlichkeit des mit der Sachanlage verbundenen zukünftigen ökonomischen Nutzenzuflusses
  • Verlässliche Bewertbarkeit der Kosten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
7
Q

Bewertung bei erstmaligem Ansatz (IAS 16)

A

Der entrichtete Betrag zum:

  • Entgeltlichen Erwerb (oder Tausch -> Zeitwert)
  • Selbsterstellung eines Vermögenswertes
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
8
Q

Anschaffungskosten (IAS 16)

A
Anschaffungspreis
\+ direkt zurechenbare Kosten
- Anschaffungspreisminderungen
\+ nachträgliche Anschaffungskosten
= Anschaffungskosten
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
9
Q

Erstbewertung: Tausch (IAS 16)

A

Ohne GuV-Wirkung:

  • keine wirtschaftliche Substanz
  • beizulegender Zeitwert des hingegebenen oder erhaltenen VW kann nicht bestimmt werden
  • > Erstbewertung entspricht Buchwert des hingegebenen VW

Mit GuV-Wirkung:
- Geschäft hat wirtschaftliche Substanz
- beizulegender Zeitwert des hingegebenen oder erhaltenen VW kann bestimmt werden:
Regel: GuV-Wirkung, wenn Fair Value höher oder niedriger als hingegebener VW
Ausnahme: GuV-Wirkung, wenn Fair Value des erhaltenen VW höher oder niedriger

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
10
Q

Definition wirtschaftliche Substanz (IAS 16)

A

Wirtschaftliche Substanz liegt vor, wenn sich
- Höhe
- zeitliche Verteilung oder
- Risiko
der zukünftigen Cashflows wesentlich ändern

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
11
Q

Verlässliche Bestimmbarkeit beim Tausch (IAS 16)

A

Folgende Sachverhalte denkbar:

  1. Weder FV des hingegebenen VW noch des erhaltenen sind bestimmbar
    • > Beibehaltung des Buchwerts
  2. Nur FV des hingegebnen VW ist bestimmbar
    • > Buchwert des erhaltenen VW entspricht FV des hingegebenen
  3. Nur der FV des erhaltenen VW ist bestimmbar
    • > Buchwert des erhaltenen VW entspricht dessen FV
  4. Beide FVs sind bestimmbar
    • > Saldierung (ggf. mit GuV-Wirkung)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
12
Q

Folgebewertung: Wahlrechte und Abschreibungen (IAS 16)

A

Wahlrecht gemäß IAS 16.29:

  • Anschaffungskostenmodell (fortgeführte AHK)
  • Neubewertungsmodell (Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value))
  • > Bei beiden:
    • planmäßige Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer (IAS 16)
    • Wertminderungsaufwendungen/Impairment (IAS 36) (= außerplanmäßige Abschreibungen)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
13
Q

Folgebewertung nach Anschaffungskostenmodell (IAS 16)

A

Anschaffungs- oder Herstellungskosten
- kumulierte planmäßige Abschreibungen
- kumulierte Wertminderungsaufwendungen gem. IAS 36
= Buchwert zum Bilanzstichtag

-> Praxis: fast ausschließlich Anschaffungskostenmodell

How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
14
Q

Folgebewertung nach Neubewertungsmodell (IAS 16)

A

Neubewertungsbetrag = beizulegender Zeitwert (FV)
- kumulierte planmäßige Abschreibungen
- kumulierte Wertminderungsaufwendungen gem. IAS 36
= Buchwert zum Bilanzstichtag

  • > Neubewertungen sind in hinreichend regelmäßigen Abständen vorzunehmen, damit Buchwert nicht wesentlich vom Fair Value abweicht
  • > Erhöhungen des Buchwerts werden ergebnisneutral in Neubewertungsrücklage erfasst
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
15
Q

Arten von Abschreibungen (IAS 16)

A
  • Planmäßige Abschreibungen (auf Nutzungsdauer)
  • Außerplanmäßige Abschreibungen (wenn BW weder durch Veräußerung noch durch fortgesetzte Nutzung realisiert werden kann)
How well did you know this?
1
Not at all
2
3
4
5
Perfectly
16
Q

Planmäßige Abschreibungen (IAS 16)

A

Zulässige Methoden:

  • linear
  • degressiv
  • leistungsabhängig
  • > Periodisch zu prüfen:
  • Nutzungsdauer
  • Abschreibungsmethode
  • Restwert
17
Q

Komponentenansatz (IAS 16)

A

Aufteilung einer Sachanlage in einzelne Bestandteile für die Ermittlung der planmäßigen Abschreibung, sofern

  • Kosten des Bestandteils in Relation zu Gesamtkosten signifikant sind
  • Bestandteile gleicher Nutzungsdauer und Abschreibungsart dürfen zusammengefasst werden
18
Q

Anwendungsbereich von IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte

A
  • Auf alle immateriellen VWs anzuwenden, außer auf die durch scope exceptions ausgeschlossenen
  • bei Kombi aus materiell und immateriell: Wesentlichkeit entscheidet, wo zu aktivieren ist
19
Q

Definition eines immateriellen Vermögenswerts

A
  • identifizierbarer
  • nicht monetärer Vermögenswert
  • ohne physische Substanz

Vermögenswert ist Ressource,

  • die aufgrund von Ereignissen in der Vergangenheit von einem U beherrscht wird; und
  • von der ein Nettoeinnahmepotenzial erwartet wird
20
Q

Formen des Zugangs

A
  • gesonderte Anschaffung
  • im Rahmen eines U-Zusammenschlusses
  • durch Zuwendungen der öffentlichen Hand
  • durch Tausch von Vermögenswerten
  • durch Selbsterstellung
21
Q

Prüfungsschema/Ansatzkriterien Immaterieller Vermögenswert IAS 38

A
  1. Erfüllen der Definition eines VW des Frameworks
  2. Zusätzliche Definitionsmerkmale für Imm. VW
  3. Ansatzkriterien
    - > wenn 1.-3. erfüllt -> Aktivierung zwingend!
22
Q

Erfüllen der Definition eines VW des Frameworks (IAS 38)

A

Ein Vermögenswert liegt laut Framework vor, wenn:

  • eine vom Unternehmen kontrollierte ökonomische Ressource
  • aufgrund früherer Begebenheiten
  • künftigen wirtschaftlichen Nutzenzufluss erwarten lässt.
23
Q

Zusätzliche Definitionsmerkmale für immaterielle VW

A

Zusätzliche Definitionsmerkmale für imm. VW (IAS 38.11-17):

  • Identifizierbarkeit
  • Beherrschung
  • künftiger wirtschaftlicher Nutzenzufluss
24
Q

Ansatzkriterien (IAS 38)

A

Erfüllen der Ansatzkriterien (IAS 38.21):

  • Wahrscheinlichkeit des zukünftigen ökonomischen Nutzenzuflusses
  • Verlässliche Bewertbarkeit der Kosten
25
Q

Kriterium der Identifizierbarkeit (IAS 38)

A

Nachweis durch:

  • Separierbarkeit (Trennung vom U und Verkauf, Übertragung etc. möglich)
  • vertragliches oder anderes gesetzliches Recht

-> Goodwill wird somit abgegrenzt!

26
Q

Selbsterstellung immaterieller Vermögenswerte (IAS 38)

A
  • Forschung: Eigene Untersuchungen mit dem Ziel, neue wissenschaftliche oder technische Erkenntnisse zu gewinnen -> Erfassung als Aufwand
  • Entwicklung: Anwendung von Forschungsergebnissen zur Produktion neuer oder wesentlich verbesserter Produkte vor dem Beginn der industriellen Produktion
  • > Aktivierung, sofern spezielle Ansatzkriterien zusätzlich erfüllt
27
Q

Spezielle Ansatzkriterien bei Selbsterstellung (IAS 38)

A

IAS 38.57 (kumulative Erfüllung):

  • mit Fertigstellung der technischen Realisierung kann immat. VW genutzt oder verkauft werden
  • Absicht den immat. VW fertigzustellen und ihn zu nutzen/verkaufen
  • Fähigkeit zur Nutzung/ zum Verkauf des immat. VW
  • künftiger wirtschaftlicher Nutzen muss nachweisbar sein
  • Ressourcen zur Fertigstellung und Nutzung/Verkauf des immat. VW sind vorhanden
  • Ausgaben während Entwicklung sind verlässlich bewertbar
28
Q

Aktivierungsverbote

A
  • immat. VW, die Ansatzkriterien nicht erfüllen
  • selbstgeschaffene Markennamen, Drucktitel, Verlagsrechte
  • originärer (selbstgeschaffenener) Geschäfts- und Firmenwert (Aktivierungsgebot für derivativen GoF)

-> Aufwand

29
Q

Erstbewertung immaterieller Vermögenswerte

A

i.d.R. Anschaffungskosten

  • Unternehmenszusammenschluss: Beizulegender Zeitwert
  • Tausch: Zeitwert des hingegebenen VW
  • Selbsterstellung: HK ab Erfüllung Aktivierungsvoraussetzungen
30
Q

Folgebewertung: Wahlrechte und Abschreibungen (IAS 38)

A

Wahlrecht gemäß IAS 38.72:

  • Anschaffungskostenmodell (fortgeführte AHK)
  • Neubewertungsmodell (Neubewertung zum beizulegenden Zeitwert (Fair Value)) - AKTIVER MARKT nötig!
  • > Bei beiden:
    • planmäßige Abschreibungen über die wirtschaftliche Nutzungsdauer (IAS 38)
    • Wertminderungsaufwendungen/Impairment (IAS 36) (= außerplanmäßige Abschreibungen)
31
Q

Nutzungsdauer (IAS 38)

A
  • Zeitraum, über den der immat. VW voraussichtlich nutzbar ist
  • voraussichtlich zu erzielende Anzahl von Produktionseinheiten oder ähnlichen Outputgrößen
  • > Prüfung aller Umstände (Gesamtbild!)
  • Besonderheiten: Begrenzung auf vertragliche Laufzeit oder Verlängerungsoptionen
32
Q

Nutzungsdauer des immateriellen Vermögenswerts

A

Nutzungsdauer bestimmbar:

  • planmäßige Abschreibungen
  • Impairmenttest (bei Vorliegen von Indikatoren)
  • Überprüfung der ND zu jedem Bilanzstichtag

Nutzungsdauer nicht bestimmbar:

  • keine planmäßigen Abschreibungen
  • jährlicher Impairmenttest (auch bei Indikatoren)
  • jährliche Überprüfung der ND (ob weiterhin unbestimmbar)