Sektion H - Enforcement Flashcards
Definition Enforcement
Verfahren zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Unternehmensabschlüssen
Zielsetzung des Enforcements
- Enforcement als Möglichkeit auf die Standardsetzung des IASB einzuwirken
- Präventivwirkung: Abschreckungswirkung durch Sanktionierung
- Korrektivwirkung: zeitnahe und transparente Korrektur von Mängeln in Berichterstattung
-> Stärkung des Vertrauens in die Richtigkeit der Unternehmensinformationen sowie die Integrität und Stabilität des deutschen Kapitalmarkts insgesamt durch Aufdeckung wesentlicher Fehler
Varianten von Enforcement-Systemen
- privatrechtlich organisierte Enforcementinstitution
- staatliches Enforcementsystem
- Zwei-Stufen-Modell (“Deutsches Modell”; 1. Stufe Privatrechtlich, 2. Stufe Staatlich)
Prüfungskandidaten, -gegenstand
Wer: Alle deutschen kapitalmarktorientierten Unternehmen
Was: zuletzt festgestellter JA/LB bzw. gebilligter KOA/KOALB, Prüfungsbericht des AP
Konsequenzen von Verstößen
- Vertrauensverlust der Banken und des Kapitalmarkts
- Reputationsverluste
Fehlerquoten
- ca. 15% der abgeschlossenen Prüfungen sind fehlerhaft
- keine Fehler bei in Börsenindizes gelisteten Unternehmen
- meist Anhangsangaben, Lageberichterstattungsfehler
Zweistufiges Enforcement-System
- Stufe: Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung e.V., privatrechtliche Einrichtung, §342b HGB, 4-6 Monate;
- > Prüfungsarten: Anlassprüfung, Stichprobenprüfung, Prüfung auf Verlangen der BaFin -> Freiwilliges Verfahren (Mitwirkung der Unternehmen erforderlich) - Stufe: BaFin: öffentlich-rechtliche Befugnisse, hoheitliche Mittel, §§37n-u WpHG;
- > wird tätig bei: Verweigerung der Mitwirkung, Ablehnung einer Fehlerfeststellung, Zweifeln an DPR-Prüfung bzw. Ergebnis
-> Werden Fehler festgestellt -> Anordnung der Bekanntmachung (-> ggf. OLG Frankfurt)
Prüfungsumfang einer Stichproben-/Anlassprüfung
- keine vollständige Abschlussprüfung
- Klärung des Anlasses (bei Anlassprüfung)
Unterschiede DPR-Prüfung zu Abschlussprüfung
DPR-Prüfung: Top-Down-Ansatz -> Prüfung des KOA; Anforderung zusammengefasster Zahlen, Erläuterungen etc.
Abschlussprüfung: Bottom-Up-Ansatz -> Prüfung der EA und Konsolidierung; Anforderung einzelner Zahlen, etc. für jedes Tochterunternehmen
RL fehlerfrei: Aktionen und Reaktionen
DPR: Abschlussschreiben, Verbesserungsvorschläge, Mitteilung an BaFin, Ende
Unternehmen: Hinweisaufnahme, interne Kommunikation des Verfahrensausgangs
RL fehlerhaft: Aktionen und Reaktionen
DPR: Fehlerfeststellung, Abgabe an BaFin, Ende
BaFin: Fehlerakzeptanz -> Bekanntmachungsanordnung
Fehlerablehnung -> BaFin-Prüfung
Unternehmen: Fehlerakzeptanz -> Bekanntmachung, Korrektur; Fehlerablehnung -> Rechtsbehelfe
Qualitätssicherung des Abschlusses und der Abschlussprüfung
Schnittstelle: DPR & Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS)
-> Einbeziehung der APAS bei vermuteten Berufspflichtverletzungen, die von DPR/BaFin festgestellt wurden
Konsequenzen des Enforcements auf die Arbeit des Abschlussprüfers
Positiv:
- Fehlerfeststellungen der DPR als Argument bei Ermessensausübung gegenüber dem Mandanten
Negativ:
- Übermittlung vermuteter Berufspflichtverletzungen
- Sanktionen, Berufsverbot in Extremfällen
- Reputationsverlust
-> Indirekte Wirkung des Enforcements auf Qualität der Abschlussprüfung