Sektion C - Grundlagen der IFRS/IAS Flashcards
Organisation des IASB
- 1973 als IASC gegründet (14 Mitglieder)
- Ziel: hochwertige, weltweit akzeptierte RL zu entwickeln und auf weltweite Anwendung und Einhaltung hinzuwirken
- Überwachung und Finanzierung des IASB durch IFRS Foundation
- international besetzt, unabhängig
- fortschreitende Konvergenz von IFRS und US-GAAP durch Zusammenarbeit mit FASB
IFRS-Grundzüge
- keine Ausschüttungsbemessungsfunktion (keine Ausschüttungssperren)
- keine Steuerbemessungsfunktion (keine steuerlichen Ansätze)
- weniger Wahlrechte zur Steigerung der Vergleichbarkeit
-> reine Informationsfunktion
IFRS-Normenhierarchie (House of IFRS)
Fundament: Fair Presentation; Standards; IFRIC/SIC; Regelungslücken: Verlautbarungen anderer Standardsettern, anerkannte Branchenpraktiken, Conceptual Framework
IFRS Conceptual Framework (2018)
- Hilfestellung für IASB bei Entwicklung von RL-Standards
- Beantwortung von Regelungslücken (nachrangig zu IFRS)
Grundlegende qualitative Merkmale der IFRS-RL (laut CF 2018)
- Relevanz (relevance)
- > Relevant, wenn geeignet, sich auf die Entscheidungen der Adressaten auszuwirken
- wirklichkeitsgetreue Darstellung (fair presentation)
- > vollständig, neutral und fehlerfrei
Konkretisierende qualitative Merkmale der IFRS-RL (laut CF 2018)
- Vergleichbarkeit
- Nachprüfbarkeit
- Zeitnähe
- Verständlichkeit
- > verbessern Entscheidungsnützlichkeit
Kosten-Nutzen-Verhältnis bei IFRS
Nutzen der Zurverfügungstellung von Informationen muss Kosten der Zurverfügungstellung rechtfertigen
Pflichtbestandteile des Abschlusses gemäß IAS 1.10
[Kein vorgegebenes Gliederungsschema]
- Bilanz
- Gesamtergebnisrechnung (GuV)
- Eigenkapitalveränderungsrechnung
- Kapitalflussrechnung
- Anhang (mit erläuternden und ergänzenden Angaben)
Zusätzlich für kapitalmarktorientierte Unternehmen:
- Segmentberichterstattung nach IFRS 8
Konzernlagebericht im IFRS-KOA richtet sich nach Vorgaben des HGB (§§ 290, 315e HGB)
Gliederung der Bilanz: Untergliederung der Bilanzposten
- current: Realisation innerhalb von 12 Monaten bzw. innerhalb des normalen Geschäftszyklus
- non-current: Realisation nach über 12 Monaten bzw. außerhalb des normalen Verlaufs des Geschäftszyklus
Gliederung der Gesamtergebnisrechnung
- kein vorgegebenes Gliederungsschema, aber Katalog von Mindestposten
- Darstellung der Ergebnisbestandteile im Rahmen einer einzigen Gesamtergebnisrechnung oder in gesonderter GuV (zusätzlich zur Gesamtergebnisrechnung)
- GKV und UKV zulässig
- Ausweis zusätzlicher Posten/Zwischensummen, sofern diese dem Verständnis dienlich sind
- separater Ausweis von Aufwendungen und Erträgen, sofern wesentlich
Eigenkapitalveränderungsrechnung
Bestehend aus:
- Gesamterfolg (Trennung Mehr- und Minderheitsgesellschafter)
- EK-Veränderungen (gemäß IAS 8)
- EK-Veränderungsrechnung (separater Ausweis von: Jahresergebnis, direkt im EK verbuchte Aufwendungen und Erträge, Transaktionen mit Anteilseignern (u.a. Ausschüttungen, Einlagen, ..))
Kapitalflussrechnung
Ziel: Darstellung der Cashflows aufgeschlüsselt nach Tätigkeitsbereich
- CF aus betrieblicher Tätigkeit
- CF aus Investitionstätigkeit
- CF aus Finanzierungstätigkeit
- > Überleitungsrechnung möglich
Anhang
- kein eigener Standard über Anhangsangaben
- Vorschriften sind in einzelnen IAS/IFRS enthalten (Sektion: “notes”)
- Umfang der Angabepflichten sehr hoch