Rechtsschichten Flashcards
Grundlagen
Grundsätzlich im römischen Recht keine Normhierarchie, sondern Rechtsschichten – als Bezeichnung des Urhebers
- werden nach Herkunft unterschieden
ius civile
= Zivilrecht = bürgerliches Recht = Recht der Bürgerschaft (civitas)
- verbindliche Anordnungen für bestimmte Gemeinde (d.h. = lokales Recht, zB römisches Stadtrecht)
Rechtsvorschriften des römischen Rechts (ius civile) bestehend aus…
- Plebiszite = Gesetze, die von Plebs (übriges Volk) entschieden werden
- Senatsbeschlüssen
- Konstitutionen der Kaiser – Kaiserrecht sieht sich selbst nur als Interpretation aus bestehenden ius civile
- Edikte = prätorisches Recht (oft als Interpretation/Fortschreibung des Zivilrechts)
- Gutachten der Rechtsgelehrten – d.h. Juristen haben rechtsschöpfende Gewalt (weil Richter = Laien)
ius gentium
= Völkergemeinrecht = Recht aller Völker / Menschen (gentes)
- Vorgaben für das (privatrechtliche) Zsmleben der Menschen und der Völkerschaften (öffentlich-rechtlich, zB Handels- oder Verkehrsrecht)
- für alle Menschen geltendes Recht – unabhängig der Zugehörigkeit einer best. Gemeinde
- Vorstellung der “natürlichen Billigkeit”
ius praetorium / ius honorarium
= prätorisches Recht = Honorarrecht = Recht des Prätors(Gerichtsmagistraten)
- als Amtsrecht der Prätoren
- verbindliche Anordnungen für die Durchführung des Verfahrens (Prozessrecht)
- sozusagen formelles Recht
ius naturale
= “natürliches Recht” = Recht aller Lebewesen
- Vorgaben aus der Natur (empirisch) für das Leben und die Naturgesetze, gewonnen durch Beobachtungen der Natur
Beispiel: Recht auf Selbstverteitigung
kaiserliches Recht
ACHTUNG: ≠ eigene Rechtsschicht
- gilt als Interpretation (und Rechtsschöpfung) auf Grundlage des bestehenden Rechts – häufig Rechtsschöpfung durch Lückenfüllung oder zum Ausgleich offenbarer Unbilligkeit
- NUR bei eklatantem Widerspruch einer kaiserlichen Entscheidung zu bestehenden Prinzipien/Dogmen => “ius novum”
Erscheinungdformen
- Brief: kaiserliche Antwort an wichtige Personen in Rechtsfragen = Rechtsauskunft
- Subskription: einfacher (“würdeloser”) Brief an unwichtige (jede) Person = Rechtsauskunft
- Kaiser kann selbst als Gerichtsherr tätig werden: kann Urteilsspruch (Dekret) erlassen – d.h. = Rechtssetzung
- Zwischenentscheide: prozessleitende Entscheidungen des Kaisers = Rechtssetzung
- Edikt: durch Kaiser erlassen (weil Inhaber von Imperium) – Herrschaftsgewalt über gesamtes Imperium (= umfassende Befugnis) – d.h. Rechtssetzung für ganzes Reich
Kaiser vereint alle Macht auf sich (exekutive, legislative, judikative)
Brief & Subskriprion haben gleiche Rechtskraft
Konflikte zwischen den Rechtsschichten
GRUNDSÄTZLICH: besteht nie ein genereller Vorrang – ist immer durch Argumente im Einzelfall zu erurieren
Konflikte zwischen ius gentium und ius civile
- ius civile > ius gentium (Grundsatz)
- Abwägung mit Wertung des ius gentium
Konflikte zwischen ius civile und ius praetorium
- ius praetorium > ius civile (Grundsatz) – weil Prätor entscheidet über Prozess
Konflikte zwischen ius civile und ius naturale
- Zusammenspiel / Verbindung von ius civile und ius naturale
Konflikte zwischen ius naturale und ius gentium
- können nicht gänzlich voneinander getrennt werden – Überschneidungen
- Gemeinsamkeiten: beide folgen der “naturales ratio” (natürliche Vernunft)