Einleitung Flashcards

1
Q

Was ist das römische Recht?

CORPUS IURIS CIVILIS

A

Kaiser Justinian (6. Jhdt.) kodifizierte Sammlung der bestehenden Anordnungen der röm. Kaiser – mit späteren erweiterungen auf Juristenmeinungen der Prinzipatszeit (1.-3. Jhdt.)

verschiedene teile der Kodifikation
- Inistitutiones: Lehrbücher
- Digesten: iura – Meinungen von Juristen/Auszüge aus Schriften
- Codex: leges – kaiserliche Anordnungen zum Recht seit Hadrian – rechtskräftig
- Novellae: eigene Anordnungen von Justinian (griechisch)

besondere Stellung, da…
1. seperate Inkraftsetzung durch kaiserliche Anordnungen Justinians
2. wichtigste Rechtsquellen (Justinian liess alle anderen vernichten)

Gründe für Kodifikation
- Unübersichtlichkeit und Anhäufung versch. kaiserlicher Anordnungen
- schlechte Überlieferungslage
- Kontroversen im Juristenrecht
- Widerherstellung der Einheit des röm. Reiches (politischer Aspekt)

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2
Q

römisches Recht als…

A
  • historische Grundlage des Privatrechts in allen europäischen Ländern
  • Einfluss auf common law und auf Rechtsordnungen, die stark europäisch beeinflusst sind
  • Ausprägung von zentralen Rechtsbegriffen
  • Selbständigkeit des Rechts gegenüber Politik, Religion und Wirtschaft
  • Schaffung einer juristischen Methode und Dogmatik
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3
Q

keine Normhierarchien

Besonderheiten der röm. Rechtsordnung

A

keine Normhierarchien, sondern Rechtsschichten = gewachsene Ebenen und Stufungen des Rechts, die verschärnkt sind und nicht widerspruchsfrei (durch Rechtspluralismus und Anwendung nebeneinander) – Widersprüche werden durch Abwägungen im Rahmen der Kasuistik (case law) aufgelöst
- Einzelfallabwägung

römisches Recht = case law (Einzelfallentscheidungen)

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4
Q

Recht hat keine “Geltung”

Besonderheiten der röm. Rechtsordnung

A

Recht ist ein Wert, eine Tugend, ein Ziel (=Gerechtigkeit)
- alle mit dem Recht befassten Personen streben nach Recht im Einzelfall

römischer Rechtsbegriff = Wert; Tugend; Ziel

Recht ist vorrangig lokal bestimmt
- in einer Gemeinde (civitas / polis) wird Recht gesetzt, das für Mitglieder verbindlich ist (ius civile) – d.h. Mitglieder setzen eigenes Recht & unterwerfen sich diesem freiwillig
- daneben: natürliches Recht (ius naturale = Recht, welches von Natur aus besteht) und gilt v.a. für “Fremde” (personelle Abgrenzung)

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