Aktionenrechliches Denken und Prozessrecht Flashcards
Klage: Bedeutung
Bedeutung der Klage – “actio” = Aktion
Kennzeichnung entstammt der Doktrin des 19. Jhdt. (Pandektistik = Auseinandersetzung mit röm. Recht)
- Entdeckung des “Anspruches” (wer will was von wem woraus?) als materielle Entsprechung der römischen Klage
im römischen Recht
- (Ver-)Käuferklage
- Klage auf Herausgabe der Sache
- WICHTIG: Fallprüfung im röm. Privatrecht erfolgt nach Klagen und Einreden (nicht nach Ansprüchen)
Klage: historische Stufung
ursprünglich (XII-Tafeln): Legisaktionenverfahren – sehr schwerfällig
in Republik (Prätor ausgebildet): Formularverfahren
- Klageformel, die das Prozessprogramm definiert
- Klageformel mit typischer Formulierung (ABER der Interpretation zugänglich)
in Kaiserzeit (durch kaiserliche Rechtssprechung forgebildet: Kognitionsverfahren
- freie Form des Formularverfahrens (Kaiser nutzt das aus)
- neue Verfahrensart, die die Klage zwar kennt, aber nach Ermess entscheidet
Formularverfahren
= Kennzeichen ist die Verwendung einer Klageformel mit dem Prozessprogramm
Vorgehen:
- in iure = vor dem Prätor
- Auswahl der Klageformel und Einigung über den Prozessgegenstand zwischen Partei & Prätor (mit Schwur) – d.h. Entscheidung über Recht
- NO RETURN!
- apud iudicem = vor dem Richter
- Prüfung der Beweise (=Tatsachen) zur Ausfüllung der Klageformel durch Richter (als juristischer Laie)
- Entscheidung über Tatsache
dabei gilt Klageformel als “Transportmittel” zwischen den 2 Verfahrensabschnitten
Rolle des Prätors
- Inhaber der Jurisdiktionsgewalt
- Entscheidung der Klagezulassung
- Einsetzung des Richters
Edikt / Edictum
Edictum = amtliche Bekanntmachung – dient als Grundlage für Klageformel (Edikt des Prätors)
=>Edikt des Prätors = Bekanntmachung der von ihm akzeptierten Klagen und Einreden zu behinn des Amtsjahres (d.h. Selbstbindung)
- Prätot publiziert Edikt mit möglichen Klagen/Einreden (welche er zulassen wird) – Parteien können eine dieser Formeln dann “wählen”
Ausnahmsweise auch freie Schöpfung von Klagen (“analoge” Klage / auf Sachverhalt lautende Klage) – ABER: höheres Risiko für Kläger
=> waren wichtige Rechtsquellen – Hauptrechtsquelle zu Klagen & EINreden, die im Prozess möglich und zulässig sind
Arten
- Prätorisches Edikt: ursprünglich jährigliche (für Amtsjahr) erfolgende Bekanntmachung der zulässigen Klafen, Einreden, und Stipulationen – bekanntgegeben auf dem Forum
- tralazantisches Edikt (edictum tralaticium): fortgeführter Inhalt eines prätorischen Edikts, der über das Amtsjahr hinaus Bestand hat und vom Vorgänger auf Nachfolger übergeht
- “ewiges Edikt (edictum prepetuum): seit Hadrian (130 n. Chr.) = Verkündung einer überarbeiteten fixen Version des prätorischen Edikts als Senatsbeschluss & Verbindlich für alle Inhaber von Kurisdiktionsgewalt
als von Kaiser kodifiziert –er publiziert Edikt als eigenes (ewiges)
*Analogie* - mit ewigem Edikt kann nicht mehr jeder Prätor eigens Jurisdiktionsedikt machen (weil es ewig gilt) – daher gibt es Fragen, die allenfalls nicht im Edikt gelöst sind (Regelungslücken) – daher: Lücke soll mit Analogie geschlossen werden