Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie Flashcards

1
Q

Was hat die lange und vielfältige Geschichte des Rechts hervorgebracht?

A
  • Vielfalt der Rechtskulturen
  • Vielfalt der Rechtsepochen
  • Viel Zerstörung
  • In anderen Ländern andere Rechtstraditionen/Rechtsanwendungen
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2
Q

Welche Tendenzen lassen sich in der Entwicklung von Recht festhalten?

A
  • Institutionelle Unterscheidung von Recht, Moral, Politik und Religion
  • Kodifizierung und Institutionalisierung von Recht
  • Positivierung des Rechts in spezifischen Verfahren
  • Gewaltmonopol des Staates
  • Rationale Rechtsetzung und Rechtsanwendung
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3
Q

Welche Bedeutung kommt der Rechtsgeschichte zu?

A

Um Recht zu begreifen und vernünftig zu gestalten, ist es wichtig, das Herkommen der Elemente zu kennen. Rechtsgeschichtliche Kenntnisse können jedoch keine Antworten auf Wertungs- und Geltungsfragen liefern, da sie nichts darüber sagen, wie Recht der Gegenwart und der Zukunft ausgestaltet sein soll.

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4
Q

Erläutere die folgende Aussage: «Normen sind präskriptiv»

A

Normen bilden Sollensgebote. Sie sind präskriptiv, weil sie sich auf Gebote, Verbote und Erlaubnisse beziehen.
Tatsachen hingegen sind deskriptiv, da sie durch beschreibende Behauptungen erfasst werden.

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5
Q

Was ist der Gegenstand der Rechtssoziologie?

A

Aus der sog. Beobachterperspektive wird untersucht, ob eine Norm tatsächlich der sozialen Wirklichkeit entspricht, sie beeinflusst und gestaltet, oder ob sie keinen Einfluss hat. Es kann auch ermittelt werden, wie bestimmte politische, kulturelle oder ökonomische Entwicklungen auf Normen einwirken.

Normen als soziale Tatsachen zu betrachten bedeutet, die faktisch wirksamen Bestimmungsgründe menschlichen Handelns zu ergründen.

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6
Q

Was beschreiben die Lehren von Eugen Ehrlich?

A
  • Eugen Ehrlich war Vertreter der Freirechtsbewegung
  • Kritik an Vorstellung, Rechtsordnung sei ein lückenloses Ganzes
  • Lückenfüllung durch soziale Normen  «lebendes Recht»
  • Gesellschaft entscheidend für Rechtsentwicklung
  • Wichtiges Problem seiner Überlegungen besteht darin, wie das lebende Recht als Recht identifiziert werden kann
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7
Q

Was wird als «verstehende Soziologie» bezeichnet?

A

Die Idee einer verstehenden Soziologie wurde von Max Weber geprägt. Hiernach stellt sich die Frage, welche Gründe hinter rechtssoziologischen Entwicklungen stehen. Recht sei verbunden mit der Gesellschaftsordnung, weshalb die Entwicklung des Rechts durch eine Vielzahl von politischen, sozialen und kulturellen Kausalfaktoren erklärt werden müsse.

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8
Q

Was versteht man unter der These, Recht sei ein autopoietisches System?

A

Das System wird als autopoietisch bezeichnet, wenn es seine Elemente durch eigene Operationen erzeuge. Recht bestimme selbst, was als Recht gelte.
Niklas Luhmann prägte diese Systemtheorie. Er betonte jedoch auch die Steuerungsschwierigkeiten von Recht und die fehlenden inhaltlichen Massstäbe für Recht.

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9
Q

Unterscheide die theoretische von der empirischen Soziologie.

A

Ehrlich, Weber und Luhmann liefern Beispiele für klassische und aktuelle Ansätze der Rechtssoziologie. Gleichzeitig bilden sie Beispiele für theoretische Perspektiven auf Recht als soziales Phänomen.

Die empirische Rechtssoziologie wird auch als Rechtstatsachenforschung bezeichnet. Die Forschungs- interessen umfassen eine Vielzahl von Thesen, welche dann empirischen Untersuchungen unterzogen werden.

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10
Q

Welche Alternativen zum Recht gibt es?

A
  • Informale Mittel zur Streitschlichtung
    -> Gespräche, Verhandlungen, Kompromisse usw.
  • Mediation
    Ein Dritter (Mediator) versucht zwischen den Konfliktparteien zu vermitteln und eine Lösung zu finden. Dabei hat er keine formale Entscheidungsgewalt wie ein Richter.
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