Recht, Wirtschaft, Politik, Religion, Sitte Flashcards

1
Q

Was sagt die These von Karl Marx über die ökonomische Bestimmtheit des Rechts aus?

A

Wirtschaft sei die ökonomische «Basis» und besteht aus Produktionskräften und Produktionsverhältnissen. Diese bestimmen den «Überbau» aus Recht und Staat, zu dem auch die juristischen, politischen und kulturellen Eigenheiten einer Gesellschaft gehören.

Wirtschaft sei also der entscheidende Faktor für das Recht, dessen Inhalte und Institutionen.

Das Problem ist, dass Recht selbst auch Teil der ökonomischen Basis ist, indem es wirtschaftliche Tätigkeiten vertraglich regelt.

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2
Q

Erkläre Max Webers Sicht bezüglich dem Verhältnis von Recht und Wirtschaft.

A

Aus Webers Sicht kommt der Ökonomie eine zentrale Bedeutung zu für die rechtliche Entwicklung.
Jedoch garantiere Recht unterschiedliche Interessen, also auch nicht-wirtschaftliche.
Er hält fest, dass eine Rechtsordnung auch bei veränderter Wirtschaftsordnung unverändert weiter bestehen könne. Verschiedene juristische Konstruktionen können aber durchaus gleiche wirtschaftliche Folgen haben.
Weiter führt er aus, dass der Markt von einem staatlich garantierten, funktionierenden Recht abhängt.

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3
Q

Was zeigt die ökonomische Analyse des Rechts auf?

A
  • Ausgangspunkt: homo oeconomicus
  • Präferenzautonomie
  • Ziel der Güterverteilung: Effizienz
  • Rechtliche Regelung soll effiziente Güterverteilung herstellen
  • Analytisches und präskriptives Programm
  • Problem bei nicht handelbaren Gütern
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4
Q

Wie ist die Ordnung von Wirtschaft und Recht

A

Recht bestimmt in vielfältiger Form die wirtschaftlichen Beziehungen.

Bsp.: Das Privatrecht regelt die vertraglichen Handlungsmöglichkeiten, reguliert Haftungsfragen und stellt Organisationsformen wirtschaftlichen Handelns zur Verfügung.

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5
Q

Welche Rolle spielen Menschenrechte in der Ökonomie?

A
  • Indirekte, aber auch Direkte Drittwirkung von Grundrechtem
    Bsp.: BV 8 III – gleicher Lohn von Mann und Frau
  • Normative Orientierung einer modernen Wirtschaftsordnung an Grundrechten
  • Menschenrechte gehen über ökonomische Zweckerwägungen hinaus und begrenzen diese.
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6
Q

Was macht Politik aus?

A

In der Politik geht es um strittige Grundentscheidungen über Organisation, Art und Ziel des menschlichen Zusammenlebens in einer sozialen Gemeinschaft.

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7
Q

Welche Rolle spielt Recht für die Politik?

A
  • Politische Konflikte friedlich lösen
  • Verfassung als Grenze der Politik
  • Grundrechte als Grenze der politischen Gestaltungsmöglichkeiten
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8
Q

Welche Auswirkungen hat die Politik auf das Recht?

A
  • Recht als Produkt politischer Entscheidungen
  • Verfassungsordnung
  • Gesetze
  • Rechtsprechung wird durch die Bindung an das Recht und den Respekt vor getroffenen demokratischen Entscheidungen beschränkt
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9
Q

Zähle verschiedene Systeme der Beziehung von Recht und Religion auf

A
  • Klare Trennung von Staat und Kirche
  • Bestimmte religiöse Bekenntnisse bevorzugen
  • Religiöse Neutralität
  • Verbindung von Staat und Religion
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10
Q

Welche Gründe gibt es für die Trennung von Recht und Religion?

A
  • Historische Erfahrung von religiösen Auseinandersetzungen und Kriegen
  • Philosophische Religionskritik
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11
Q

Was ist Sitte?

A

Sitte ist ein Gefüge von Normen für soziales Verhalten, das sich in Gewohnheitsrecht ausdrückt.

Früher war das Recht grundsätzlich ein «Sittenrecht», das historisch gewachsen ist. Über die Zeit hat sich das Recht von Sitte und Moral getrennt.

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12
Q

Was haben Sitte und Recht gemeinsam?

A
  • Normativer Charakter von Sitte und Recht: Es sind beides Sollensordnungen
  • Beide stehen im Zusammenhang mit der menschlichen Gemeinschaft
  • Es geht bei beiden um das äussere Verhalten der Menschen und nicht um ihre innere Haltung
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13
Q

Worin unterscheiden sich Sitte und Recht?

A
  • Recht ist eine staatliche Ordnung, die Sitte gilt hingegen u.U. nur für eine bestimmte soziale Gruppe, die nicht sehr präzise abgegrenzt ist
  • Recht ist umfassend, Sitte erfasst nur Teilbereiche
  • Recht ist verbindlich und die Nichtbeachtung wird mit vorhersehbarem, staatlichem Zwang sanktioniert. Sittenregeln sind nur bedingt verbindlich und höchstens mit sozialen und unvorhersehbaren Sanktionen verbunden.
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14
Q

Was ist Moral?

A

Moral ist eine an Gutem und Gerechtem orientierte Sollensordnung, die für Menschen innerlich verbindlich ist.

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15
Q

Was unterscheidet Sitte und Moral?

A

Moral beinhaltet eine Wertende Komponente, die Sitte nicht.
Was «man» also tut entspricht wohl der Sitte, ist aber deswegen nicht zwingend sittlich (oder moralisch).
Die Moral (Sittlichkeit) stellt somit mehr auf die inneren Vorgänge ab, die ja bei Recht und Sitte keine Rolle spielen.

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16
Q

Was haben Moral und Recht gemeinsam?

A

Wiederum handelt es sich bei der Moral und beim Recht um normative Ordnungen, also um zwei Sollensordnungen.

17
Q

Was sind die Unterschiede von Moral und Recht?

A

Während Recht erst in der Gesellschaft zum Tragen kommt, kann eine moralische Ordnung bereits für ein einzelnes Individuum Geltung erlangen.
Recht ist spezifisch gesetzt, veränderlich, sozial wirksam und äusserlich durch Sanktionen bewehrt.
Die innerliche Verbindlichkeit der Normen für die Rechtsgenossen ist möglich, doch nicht zwingend für die Geltung von Recht.

18
Q

Können Moral und Recht anhand von Innerlichkeit und Äusserlichkeit unterschieden werden?

A

Moral verlangt grundsätzlich nach einer bestimmten Gesinnung, einer persönlichen Haltung. Diese sollte sich aber meist auch äusserlich manifestieren.

Das Recht stellt zwar auf die äusserliche Haltung ab, innere Motive spielen aber letztendlich auch eine Rolle bei der Beurteilung der rechtlichen Situation.