Recht als staatliche Ordnung Flashcards
Was bedeutet «Staat»?
Der Staat ist der Träger der Souveränität (Forstmoser/Vogt).
Ein Staat ist ein Hoheitsgewalt ausübender, auf Dauer angelegter, territorial beschränkter Verband eines Volkes (Mahlmann).
Welche Elemente machen den Staat aus?
- Staatsvolk
- Staatsgebiet
- Staatsgewalt
-> eine gewisse Relativierung dieser 3 Elemente erfolgt durch internationale Beziehungen.
Von welchen staatlichen Beziehungen wird Recht gesetzt?
- Von den Legislativorganen (Gesetze, Verfassung)
- Von den Exekutivorganen (Verordnungen)
- Von den Judikativorganen (so regelt z.B. das Bundesgericht seine eigene Organisation)
- Supranationales Recht kann durch Annahme ebenfalls Recht werden
- Es kann unter gewissen Bedingungen auch einfach «gewohnheitsmässig» entstehen oder durch Private gesetzt werden.
Nenne Beispiele für Rechtsetzung, die nicht durch den Staat erfolgt.
- Gewohnheitsrecht
- Gesamtarbeitsverträge (GAV) durch Arbeitnehmerorganisationen
- Technische Vorschriften privater Organisationen
Welche Rolle spielt die Verfassung?
Die Verfassung ist die normative Grundordnung einer staatlichen Gemeinschaft. Sie wird in einem speziellen Verfahren erlassen und geändert. Die gesamte Rechtsordnung muss dieser Grundordnung entsprechen.
Was ist Verfassungsgerichtsbarkeit?
Staatliches Handeln ganz allgemein bildet einen Gegenstand gerichtlicher Überprüfung und soll diesen auch bilden. So können die von den Kantonen erlassenen Gesetze und Verordnungen – auch die kantonalen Verfassungen – vom Bundesgericht auf Konformität mit der Verfassung überprüft werden.
Wodurch wird die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz eingeschränkt?
Durch Art. 190 BV. Art. 190 BV bestimmt, dass Bundesgesetze für die rechtsanwendenden Behörden massgebend sind. Eine Überprüfung der Bundesgesetze auf ihre Verfassungskonformität gibt es daher in der Schweiz, z.B. im Gegensatz zu Deutschland, nicht.
Weswegen ist die Verfassungsgerichtsbarkeit in der Schweiz eingeschränkt?
Das Fehlen der Verfassungsgerichtsbarkeit auf Bundesebene resultiert aus einer Überbetonung des demokratischen Elements im Staat gegenüber dem Rechtsstaatlichen.
Die Überbetonung der demokratischen Legitimation ist historisch zu erklären, ebenso wie das Misstrauen gegenüber der demokratischen Legitimation und Überbetonung der juristischen Überprüfung in Deutschland.
Was ist ein Rechtsstaat?
Ein Rechtsstaat ist ein Staat, in dem die Ausübung der Staatsgewalt in jeder Form nach Massgabe des Rechts erfolgt.
Was unterscheidet den Absoluten vom Rechtsstaat?
Im absolutistischen Staat ist der Herrscher, ob nun bestehend aus einer singulären Herrscherperson oder einer Personenmehrheit, nicht an sein eigenes Recht gebunden.
Im Rechtsstaat hingegen gilt das Recht auch für Staat und rechtssetzende Organe wie auch für staatliche Organe.
Was ist der Rechtsstaat im formellen und im materiellen Sinn?
Im formellen Sinn ist der Staat bereits ein Rechtsstaat, wenn die Staatsgewalt im Rahmen des positiven Rechts ausgeführt wird.
Im materiellen Sinn muss die Bindung des Staates an das Recht auch gewissen inhaltlichen Anforderungen genügen, insbesondere den Freiheitsrechten.
Wodurch definiert sich ein Rechtsstaat im materiellen Sinn konkret?
Ein Rechtsstaat im materiellen Sinn bedarf nicht nur des formell rechtlichen Handelns, sondern auch eines gewissen Inhalts.
Dieser materielle Inhalt ist natürlich nicht exakt festgelegt. Dass ein Staat auch in einem materiellen Sinne ein Rechtsstaat ist, wird mittels eines umfassenden Grundrechtskatalogs behauptet. Wichtigste Norm in dieser Hinsicht ist der Schutz der Würde des Menschen, festgelegt in Art. 7 BV.
Darüber hinaus gilt in der Schweiz ein umfassender Katalog von Grundrechten, die nicht etwa nur aus «Freiheitsrechten» bestehen, sondern, wenigstens teilweise, den Staat auch zu einem aktiven Tun verpflichten.
Was ist das Legalitätsprinzip?
Das Legalitätsprinzip ist ein Ausfluss des formellen Rechtsstaatsprinzips und stellt 2 Anforderungen:
* Rechtsanwendende Institutionen (Behörden und Gerichte) dürfen nur dann tätig werden, wenn sie sich auf eine gesetzliche Grundlage stützen können.
* Staatliches Handeln ist darüber hinaus an die gültigen Rechtsnormen gebunden.
Beschreibe Demokratie!
In der Demokratie ist das Volk Träger der Herrschaftsgewalt. In der direkten Demokratie entscheiden die StaatsbürgerInnen direkt durch Abstimmung über anstehende Fragen. In der repräsentativen Demokratie wählen sie Repräsentationsorgane, welche die Staatsmacht ausüben.
Wie sieht die schweizerische Demokratie aus?
Die schweizerische Demokratie ist eine Mischform:
* Instrumente direkte Demokratie: Volksinitiative und Referendum
* Instrumente repräsentative Demokratie: Wahl von National- und Ständerat