Recht auf Körperliche Unversehrtheit Art. 2 (2) GG Flashcards
1
Q
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Art. 2 (2) GG
A
> Persönlicher Schutzbereich
= Es handelt sich um ein Menschenrecht , welches für alle natürlichen Personen gilt.
> sachlicher Schutzbereich
= Geschützt wird die Integrität der Körpersphäre. Dazu gehört das Freisein von Schmerzen, Substanzverlust und Verletzungen der körperlichen Gesundheit.
> Schranken
= Das Grundrecht kann aufgrund eines Gesetztesvorbehalts.
2
Q
Schutzpflicht des Staates
A
- Das Recht auf körperliche Unversehrtheit verpflichtet den Staat zum:
- Unterlassen/ Unterbinden von z.B. Folter, Misshandlung
- Erlassen von Schutzmaßnahmen
3
Q
Gesetztesvorbehalt
A
Es bedarf beschlossenen Gesetzte durch den Bundestag um Grundrechte einzuschränken.