Recht auf Körperliche Unversehrtheit Art. 2 (2) GG Flashcards

1
Q

Recht auf körperliche Unversehrtheit
Art. 2 (2) GG

A

> Persönlicher Schutzbereich

= Es handelt sich um ein Menschenrecht , welches für alle natürlichen Personen gilt.

> sachlicher Schutzbereich

= Geschützt wird die Integrität der Körpersphäre. Dazu gehört das Freisein von Schmerzen, Substanzverlust und Verletzungen der körperlichen Gesundheit.

> Schranken

= Das Grundrecht kann aufgrund eines Gesetztesvorbehalts.

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2
Q

Schutzpflicht des Staates

A
  • Das Recht auf körperliche Unversehrtheit verpflichtet den Staat zum:
  1. Unterlassen/ Unterbinden von z.B. Folter, Misshandlung
  2. Erlassen von Schutzmaßnahmen
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3
Q

Gesetztesvorbehalt

A

Es bedarf beschlossenen Gesetzte durch den Bundestag um Grundrechte einzuschränken.

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