Gleichberechtigung von Mann und Frau Art. 3(2) GG Flashcards
1
Q
Gleichberechtigung von Mann und Frau
Art. 3(2) GG
A
> persönlich:
= Menschenrecht was für alle natürlichen Personen gilt
> sachlich:
= geschützt wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau.
> Schranken:
= Grundrecht einschränkbar durch verfassungsimmanente Schranke.
2
Q
Verfassungsimmanente Schranke
A
= Im GG- Artikel sind keine konkreten Angaben zur Einschränkung zu finden.
Art und Inhalt der Beschränkung sind ungeschrieben und ergeben sich aus dem Wesensgehalt des Grundrechts selbst und der Werteordnung des Grundgesetzes.