Gleichberechtigung von Mann und Frau Art. 3(2) GG Flashcards

1
Q

Gleichberechtigung von Mann und Frau
Art. 3(2) GG

A

> persönlich:

= Menschenrecht was für alle natürlichen Personen gilt

> sachlich:

= geschützt wird die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

> Schranken:

= Grundrecht einschränkbar durch verfassungsimmanente Schranke.

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2
Q

Verfassungsimmanente Schranke

A

= Im GG- Artikel sind keine konkreten Angaben zur Einschränkung zu finden.
Art und Inhalt der Beschränkung sind ungeschrieben und ergeben sich aus dem Wesensgehalt des Grundrechts selbst und der Werteordnung des Grundgesetzes.

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