Grundrechte Basics Flashcards

1
Q

Allgemein

A

Grundrechte unterteilt in Menschenrechte und Bürgerrechte.

-Menschenrechte:
= stehen jedem Menschen von Geburt an zu und gelten für alle natürlichen Personen

  • Bürgerrechte:
    = stehen nur deutschen Staatsbürgerschaft nach Art. 116 (1) GG zu
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Q

Merkmale Menschenrechte

A
  1. Unverletzlich
  2. Unverlierbar
  3. Angeboren
  4. Universell
  5. Individuell/ gleich
  6. Unheilbar
  7. Vorstaatlich
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3
Q

Grundrechtsträger

A
  1. Natürliche Person:
    = Mensch in seiner Funktion als Rechtssubjekt mit Rechten und Pflichten
  2. Juristische Person:
    = kann Personenvereinigung sein. Sie ist rechtsfähig und kann daher alle Rechte einer natürlichen Person haben

Bsp: Stiftung, AG, Verein

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4
Q

Grundrechte Defi+ Formen

A

= Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt in den Freiheitsraum des Einzelnen.

->Sie können unterteilt werden:

  1. Freiheitsrechte

= Rechte die dem Menschen garantieren, eigenständig handeln zu können.

  1. Gleichheitsrechte

=Rechte die dem Menschen ausdrücklich Gleichbehandlung garantieren.

  1. Schutzrechte/ Unverletzlichkeitsrechte

= Rechte die das Individuum vor Eingriffen der Staatsgewalt oder Dritter schützen und Staat dazu verpflichten, tätig zu werden, wenn Dritte in Rechtsgüter des Einzelnen eingreifen.

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5
Q

Grundrechtsgleiche Rechte

A

= Sind Rechte die von jedem vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden können. Sie ergänzen die Grundrechte.

Bsp:
-Widerstandsrecht Art. 20 (4) GG
- Gleichstellung Staatsbürger Art. 33GG
- Wahlen Art. 38 GG

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