Grundrechte Basics Flashcards
Allgemein
Grundrechte unterteilt in Menschenrechte und Bürgerrechte.
-Menschenrechte:
= stehen jedem Menschen von Geburt an zu und gelten für alle natürlichen Personen
- Bürgerrechte:
= stehen nur deutschen Staatsbürgerschaft nach Art. 116 (1) GG zu
Merkmale Menschenrechte
- Unverletzlich
- Unverlierbar
- Angeboren
- Universell
- Individuell/ gleich
- Unheilbar
- Vorstaatlich
Grundrechtsträger
- Natürliche Person:
= Mensch in seiner Funktion als Rechtssubjekt mit Rechten und Pflichten - Juristische Person:
= kann Personenvereinigung sein. Sie ist rechtsfähig und kann daher alle Rechte einer natürlichen Person haben
Bsp: Stiftung, AG, Verein
Grundrechte Defi+ Formen
= Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat vor Eingriffen der öffentlichen Gewalt in den Freiheitsraum des Einzelnen.
->Sie können unterteilt werden:
- Freiheitsrechte
= Rechte die dem Menschen garantieren, eigenständig handeln zu können.
- Gleichheitsrechte
=Rechte die dem Menschen ausdrücklich Gleichbehandlung garantieren.
- Schutzrechte/ Unverletzlichkeitsrechte
= Rechte die das Individuum vor Eingriffen der Staatsgewalt oder Dritter schützen und Staat dazu verpflichten, tätig zu werden, wenn Dritte in Rechtsgüter des Einzelnen eingreifen.
Grundrechtsgleiche Rechte
= Sind Rechte die von jedem vor dem Bundesverfassungsgericht eingeklagt werden können. Sie ergänzen die Grundrechte.
Bsp:
-Widerstandsrecht Art. 20 (4) GG
- Gleichstellung Staatsbürger Art. 33GG
- Wahlen Art. 38 GG